Betriebliche Altersvorsorge

Entgeltumwandlung – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv.

Der Staat fördert nicht nur die private Altersvorsorge. Sparen Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für ihren Ruhestand, gewährt der Staat ebenfalls Nachlässe bei Steuern und zusätzlich bei Sozialabgaben. Die Beiträge zur bAV können vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber getragen werden. Auch Mischformen der Finanzierung sind möglich. Die Beiträge, die der Arbeitnehmer selbst investiert, werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dieser Verzicht auf Teile des Gehaltes wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Beiträge sind bis 2.544 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf Wunsch die Möglichkeit geben, über den Betrieb für sein Alter vorzusorgen. Als Anlageform wird meist eine Direktversicherung gewählt. Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Spendiert der Chef die Aufwendungen, sind diese für das Unternehmen als Betriebskosten voll abzugsfähig. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung eines Arbeitgeberanteils zwar nicht verpflichtet, die firmenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge bietet sich aber z.B. als interessante Alternative zu einer Gehaltserhöhung an.
Anbieterunabhängige Broschüre

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:

Zusätzliche Absicherung im Alter
durch gezielte Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente.
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
durch Abzug des Beitrages vom Bruttogehalt.
Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel,
da der Vertrag einfach übertragen werden kann.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber: 

Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
durch Angebot der bAV an die Mitarbeiter.
Senkung der Lohnnebenkosten
durch Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zur bAV.
Mitarbeitermotivation und -bindung
durch Unterstützung beim Aufbau der Altersvorsorge.
Geringer Verwaltungsaufwand,
da die PROfinance die komplette Abwicklung übernimmt.
Wettbewerbsvorteil
durch motivierte Mitarbeiter und Imageförderung des Unternehmens.

Rechenbeispiel für Arbeitnehmer:

Sie haben ein Bruttogehalt von 2.500 Euro im Monat.
Ihr Arbeitgeber legt monatlich 100 Euro Ihres Bruttolohns als bAV an.
Sie zahlen Steuern und Sozialversicherungsabgaben nur noch auf 2.400 Euro monatlich.
Dadurch sparen Sie jeden Monat rund 50 Euro.
Mit rund 50 Euro Nettoaufwand sparen Sie effektiv 100 Euro für Ihre Vorsorge.

Wie sich ein monatlicher Nettoaufwand von 50 Euro Netto rechnet*:

  Ihr  
  Startalter  

  Ihr Netto-  
  aufwand  

  Arbeitnehmerin  

  Arbeitnehmer  

  Einmalige 
  Kapitalzahlung  
  mit 65   

  Rente ohne 
  Kapitalzahlung  
  ab 65   

  Einmalige 
  Kapitalzahlung  
  mit 65   

  Rente ohne 
  Kapitalzahlung  
  ab 65   

  30

    21.000  

 163.095

 573

 163.529

 616

  35

 18.000

 109.448

 390

 109.755

 421

  40

 15.000

   71.698

 260

   71.903

 281

Alle Angaben in Euro ohne Gewähr. Quelle: PROfinance.
*Angenommene Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: 50 Euro monatlich.
Angenommene Wertentwicklung: Durchschnittlich 8% jährlich.
Maßgebend für die Leistungen sind die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft.

Rechenbeispiel für Arbeitgeber:

Ihr Mitarbeiter investiert monatlich 100 Euro in seine bAV.
Sie sparen jährlich rund 240 Euro Lohnnebenkosten je Mitarbeiter.

Vorteile der Entgeltumwandlung mit der Fondsrente der PROfinance:

- Die Kombination aus klassischer Anlage und Fondsanlage schafft sichere Renditen.
- Durch Garantieverzinsung ist die Garantieleistung größer als die Summe der eingezahlten Beiträge.
- Die Aktienanlage bringt zusätzlichen Ertrag durch positive Entwicklung der 50 größten börsennotierten Unternehmen der
  Eurozone.
- Die Garantieleistung kann sich während der Ansparphase aufgrund des Aktieninvestments steigern. Dieses Merkmal ist
  bei Fondsrenten bisher einzigartig.
- Eine Fortführung des Aktieninvestments ist bis über das Berufsleben hinaus möglich.
- Es besteht die Option auf Auszahlung des Kapitals in voller Höhe.
- Ebenso besteht die Option auf Auszahlung von 30 Prozent des Kapitals mit anschließender Restverrentung.
- Todesfall-Leistungen für Hinterbliebene sind inklusive.
- Es ist keine Gesundheitsprüfung nötig.
- Wechselt der Arbeitnehmer das Unternehmen, kann der Vertrag problemlos vom neuen Arbeitgeber übernommen werden.
- Wahlweise kann der Vertrag auch vom Arbeitnehmer privat fortgeführt werden. Der ehemalige Arbeitgeber ist in beiden
  Fällen rechtlich vollständig enthaftet.
- Für den Arbeitgeber entstehen keine Finanzierungslücken, denn die fondsgebundene Rentenversicherung der PROfinance
  erfüllt die arbeitsrechtlichen Erfordernisse einer beitragsorientierten Leistungszusage.

Profitieren Sie von der Rundumbetreuung der PROfinance.

Nutzen Sie als Unternehmer unsere Beratungskompetenz.
In einem Expertengespräch beleuchten wir mit Ihnen alle relevanten Entscheidungskriterien und erarbeiten eine Lösung, die optimal auf Ihre Vorstellungen und die Ihrer Mitarbeiter abgestimmt ist. Gern beraten wir Sie in Ihrem Unternehmen – auch außerhalb Ihrer Geschäftszeiten. Auf Wunsch übernimmt unser Experte auch die individuelle Beratung Ihrer Mitarbeiter – selbstverständlich kostenfrei.
Ergreifen Sie als Arbeitnehmer die Initiative.
Sie können sich als Arbeitnehmer auch jederzeit direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten und gehen auf Wunsch gemeinsam auf Ihren Arbeitgeber zu.
Unternehmen, die unter anderem das Know-how unseres Produktpartners seit Jahrzehnten nutzen:
- Bertelsmann AG
- DATEV eG
- Möbel Kraft

Ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Gern beraten wir Sie, erstellen Ihnen ein persönliches Angebot
oder beantworten vorab Ihre Fragen. >>> Kontakt