Finanzlexikon

Finanzlexikon

[a-z-listing display="posts" post-type="finanzlexikon"]

Gemischte Lebensversicherung

Bei einer gemischten Lebensversicherung wird der Versicherer in jedem Fall leistungspflichtig, da die Versicherungssumme definitiv ausgezahlt wird. Dies geschieht entweder am Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitigem Tod. Der Versicherungsbeitrag muss bis zum Auszahlungszeitpunkt gezahlt werden, dieser setzt sich aus einem Spar- und Risikoanteil zusammen.

Kontakt

Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.

Skip to content