Finanzlexikon

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Quotentarif

Der Quotentarif ist in erster Linie auf die Bedürfnisse der beihilfeberechtigten Personen abgestimmt. Der Tarif sieht im Rahmen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung in prozentualer Form vor, sodass die versicherten Kosten in Höhe der vereinbarten Quote erstattet werden.

Kontakt

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