Finanzlexikon

Finanzlexikon

[a-z-listing display="posts" post-type="finanzlexikon"]

Wenigfahrer-Rabatt

Ein Wenigfahrer-Rabatt existiert für Fahrer, welche eine unterdurchschnittliche Kilometeranzahl pro Jahr zurücklegen. Die von dem Vertragsnehmer angegebene Jahresfahrleistung muss dieser nachweisen, da sonst Vertragsstrafen anfallen können.

Kontakt

Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.

Skip to content