BYD-Aktiensplit und steuerliche Neubetrachtung: Auswirkungen für Anleger im Detail

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Kapitalmaßnahme bei BYD im Juni 2025

Im Juni 2025 führte die BYD Co. Ltd. Registered Shares (WKN A0M4W9) eine Kapitalmaßnahme durch, die für viele Anleger zunächst für Verwirrung sorgte. Per Ex-Tag 10. Juni 2025 erhielten berechtigte Aktionäre für 10 Aktien insgesamt 8 Bonusaktien sowie 12 Aktien aus Kapitalreserven der Gesellschaft.
Das bedeutet: Ein Bestand von 10 Aktien berechtigte zur Entgegennahme von insgesamt 20 neuen Anteilen.

Während die Zuteilung ursprünglich steuerfrei eingebucht wurde, erfolgte nachträglich eine steuerliche Neubetrachtung. Für die Bonusaktien gilt nun eine Steuerpflicht: Die Bemessungsgrundlage beträgt 14,30 EUR je erhaltener Bonusaktie und entspricht zugleich den steuerlichen Anschaffungskosten. Die aus Kapitalreserven zugeteilten Aktien hingegen bleiben steuerfrei und wurden mit Anschaffungskosten von 0,00 EUR eingebucht. Bei einem späteren Verkauf wird jedoch der gesamte Erlös versteuert.

Die Umsetzung dieser steuerlichen Neubetrachtung erfolgt voraussichtlich bei comdirect-Kunden am 24. September 2025.

Aktiensplit: Warum die Depotanzeige zunächst täuschte

Viele Aktionäre erschraken nach Pfingsten 2025 beim Blick ins Depot: Der Kurs der BYD-Aktien war um rund zwei Drittel eingebrochen. In Wahrheit handelte es sich jedoch nur um den Effekt des Aktiensplits, der nicht sofort korrekt in allen Depots abgebildet wurde. Die Einbuchung der neuen Aktien erfolgte verzögert und hing von der jeweiligen Depotbank ab.

Ein klassischer Aktiensplit ist steuerneutral, da lediglich die Anzahl der Aktien erhöht wird, während der Unternehmenswert und das Grundkapital unverändert bleiben. Ein Anleger mit 10 Aktien hatte nach der Maßnahme 30 Stücke im Depot – der Gesamtwert blieb gleich. BYD gestaltete den Prozess jedoch komplexer, indem die Aufteilung in zwei Tranchen mit unterschiedlichen steuerlichen Rahmenbedingungen erfolgte. Dies führte zunächst zu Unklarheiten bei der steuerlichen Behandlung durch Banken und Broker.

Besonderheiten bei Bonusaktien und Kapitalreserven

Die Zuteilung von Bonusaktien löst – anders als erwartet – eine Steuerpflicht aus. Die steuerliche Grundlage beträgt 14,30 EUR je Aktie, unabhängig davon, zu welchem Kurs die Aktien später verkauft werden. Bei den Aktien aus Kapitalreserven bleibt es bei einer steuerfreien Einbuchung mit Anschaffungskosten von 0,00 EUR. Hier wird erst bei einem Verkauf der gesamte Erlös als steuerpflichtiger Gewinn behandelt. Für Anleger bedeutet das: Eine genaue Dokumentation der Einbuchung und ein klarer Überblick über die steuerlichen Anschaffungskosten sind unverzichtbar.

BYD in Fonds und ETFs vertreten

Für Anleger, die BYD nicht direkt, sondern über Fonds im Depot haben, ist der Einfluss ebenfalls relevant. Aktuell machen die Aktien des chinesischen Autobauers rund 5 % in folgenden Fonds und ETFs aus:

  • Waystone KraneShares Electric Vehicles & Future Mobility ESG Scr (ISIN IE000YUAPTQ0)
  • L&G Battery Value-Chain UCITS ETF (ISIN IE00BF0M2Z96)

Die Fondsmanager dieser Produkte passen ihre Portfolios entsprechend an und berücksichtigen die steuerlichen Rahmenbedingungen. Für Privatanleger gilt: Wer BYD über solche Fonds hält, profitiert von einer professionellen Verwaltung und steuerlichen Abwicklung im Fonds. Zudem können Anleger bei vielen Fonds mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und attraktiven Rückvergütungen auf Bestandsprovisionen investieren – ein Vorteil, der sich langfristig auf die Rendite auswirkt.

Fazit: Ein komplexer Aktiensplit mit steuerlichen Folgen

Der BYD-Aktiensplit zeigt, wie komplex Kapitalmaßnahmen ausländischer Unternehmen für deutsche Anleger sein können. Während die Maßnahme inhaltlich einem 1:3-Split entspricht, führen die unterschiedlichen Tranchen zu abweichenden steuerlichen Konsequenzen. Wer die steuerliche Neubetrachtung berücksichtigt und die Depotbewegungen sorgfältig prüft, behält jedoch den Überblick und vermeidet unerwartete Überraschungen.

Für Fondsanleger bietet sich durch die professionelle Abwicklung innerhalb von ETFs und Themenfonds ein zusätzlicher Schutz vor steuerlichen Stolperfallen – und gleichzeitig attraktive Konditionen beim Fondskauf.

Tipp: Steuerliche Details im Depot prüfen

Kontrollieren Sie regelmäßig die steuerlichen Anschaffungskosten in Ihrem Depot und dokumentieren Sie Kapitalmaßnahmen sorgfältig. Gerade bei ausländischen Unternehmen wie BYD können Nachbuchungen und Korrekturen erfolgen. Ein strukturierter Überblick verhindert Missverständnisse und erleichtert die Steuererklärung.

FAQs – Häufige Fragen zur BYD-Kapitalmaßnahme

Warum wurde bei den Bonusaktien Steuer abgezogen?
Die Zuteilung der Bonusaktien wird steuerlich als geldwerter Vorteil gewertet. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 14,30 EUR je Aktie.

Warum waren die BYD-Aktienkurse im Juni 2025 scheinbar abgestürzt?
Das lag am Aktiensplit. Der Kurs wurde rechnerisch angepasst, während die zusätzlichen Aktien noch nicht eingebucht waren. Der Gesamtwert der Position blieb gleich.

Welche Folgen haben die aus Kapitalreserven zugeteilten Aktien?
Diese Aktien wurden steuerfrei mit Anschaffungskosten von 0,00 EUR eingebucht. Bei einem späteren Verkauf wird jedoch der gesamte Erlös versteuert.

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