Fondsfusion bei Universal-Investment: Evergreen PDI Yang → Evergreen Sustainable World Stocks

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Was Anleger bis zum 18.09.2025 beachten sollten – und welche Änderungen sich ergeben

Universal-Investment verschmilzt den Evergreen PDI Yang (ISIN DE000A2PMXV5) auf den Evergreen Sustainable World Stocks – Anteilklasse E (ISIN DE000A3DQ2Z2). Fondsanteile können bei der FFB noch bis zum 18. September 2025 gekauft oder zurückgegeben werden. Das Umtauschverhältnis wird am Fusionstag bekanntgegeben; Spar- und Auszahlpläne werden automatisch auf den aufnehmenden Fonds umgestellt.

Ablauf der Fondsfusion: 30.09. Stichtag, 01.10. wirksam

Der Verschmelzungsstichtag ist der 30. September 2025; mit Wirkung zum 01. Oktober 2025 werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des abgebenden Fonds übertragen. Für Anleger des aufnehmenden Fonds ergeben sich keine Änderungen in den Anlagebedingungen. Planausführungen können rund um den Stichtag abweichen und werden zum nächstmöglichen Termin nachgeholt.

Neue Ausrichtung: Artikel-9-Aktienfonds mit strengen Nachhaltigkeitszielen

Der aufnehmende Fonds investiert weltweit in Aktien von Unternehmen mit geringer CO2-Emissionsintensität und strebt eine deutliche Emissionsreduktion in Anlehnung an den MSCI World Climate Paris Aligned Index an (ohne Index-Tracking). Mindestens 80 % des Vermögens werden entsprechend der nachhaltigkeitsbezogenen Elemente angelegt; mindestens 75 % entfallen auf Aktien/aktienähnliche Wertpapiere/REITs. Der Fonds ist nach SFDR als Artikel 9 klassifiziert. Alle Emittenten werden anhand strenger Ausschlusskriterien geprüft.

  • Globale Aktienselektion auf Basis eines nachhaltigen Investmentuniversums
  • Ziel: möglichst hoher Wertzuwachs bei kalkuliertem Risiko
  • Derivateeinsatz zu Absicherungs- und Investitionszwecken möglich

Der abgebende Fonds hatte hingegen einen Multi-Asset-/Rentenfokus mit Delta-One-Derivaten (z. B. ESG-Indexfutures) und war eher offensiv ausgerichtet.

Anlagegrenzen, Risikoindikator und Steuerstatus im Vergleich

  • Risikoklasse: abgebender Fonds 3/7, aufnehmender Fonds (AK E) 4/7
  • Emittentengrenzen: >35 % Öffentliche Emittenten nur im abgebenden Fonds vorgesehen
  • Liquiditätsquote: abgebender Fonds darf vollständig in Geldmarkt/Bankguthaben investieren; aufnehmender Fonds bis 25 % Geldmarkt und 20 % Bankguthaben
  • Steuerstatus: aufnehmender Fonds hat dauerhaft eine Kapitalbeteiligungsquote > 50 % → steuerliche Teilfreistellung wie bei Aktienfonds; beim abgebenden Fonds bestand keine Mindestquote

Die Verschmelzung gilt als steuerneutral auf Fondsebene. Für Anleger gilt der Tausch als fiktive Veräußerung/Anschaffung; der Gewinn wird erst bei tatsächlicher Veräußerung der neuen Anteile realisiert. Individuelle steuerliche Aspekte sollten mit Beratern geklärt werden.

Kosten und Anteilklassen: was künftig gilt

Beim abgebenden Fonds wurde kein Ausgabeaufschlag erhoben. Beim aufnehmenden Fonds ist ein maximaler AA von 3,00 % vorgesehen, aktuell kein AA für die Anteilklasse E. Rücknahmeabschläge sind in beiden Fonds nicht vorgesehen. Laufende Kosten im letzten GJ: 0,71 % p. a. (abgebender), 0,81 % p. a. (aufnehmender, AK E), 1,54 % p. a. (aufnehmender, AK R). Eine Performance-Fee ist in beiden Fonds nicht vorgesehen.

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Rechte der Anleger: Rückgabe bis 24.09., FFB-Frist 18.09.

Anleger beider Fonds können ihre Anteile bis 24. September 2025 kostenfrei zurückgeben (regelwerksbezogen). Operativ gilt bei der FFB: Kauf und Rückgabe sind bis 18. September 2025 möglich. Für Anleger des abgebenden Fonds besteht zusätzlich die Option eines kostenfreien Umtauschs in den Evergreen PDI Yin (ISIN DE000A2PMXW3). Nach der Verschmelzung gelten die Bedingungen des aufnehmenden Fonds.

Einordnung aus Sicht der Fondsbranche: ESG-Fokus und Effizienz

Die Zusammenlegung folgt zwei Branchentrends: Skalierung kleinerer Strategien in größere Vehikel und die konsequente Ausrichtung auf Nachhaltigkeitsziele (Artikel-9-Produkte). Für Anleger bedeutet dies eine klarere Positionierung und oft eine effizientere Verwaltung.

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Fazit: Warum die Fusion langfristig sinnvoll sein kann

Die Fusion bündelt Volumen und richtet das Portfolio klar auf nachhaltige Aktien aus. Anleger erhalten Zugang zu einem Artikel-9-Fonds mit Teilfreistellung und ambitionierten Klimazielen. Gleichzeitig steigt das Aktien- und Nachhaltigkeitsrisiko im Vergleich zur bisherigen Ausrichtung – prüfen Sie die Passung zu Ihren Zielen.

Tipp: Fristen nutzen und Depotstrategie rechtzeitig anpassen

Nutzen Sie die Fristen 18.09. (FFB) und 24.09. für mögliche Dispositionen. Wer die ursprüngliche Multi-Asset/Renten-Ausrichtung fortsetzen will, sollte Alternativen definieren. Eine Depotoptimierung kann die laufenden Kosten spürbar reduzieren.

FAQ: Häufige Fragen zur Fusion Evergreen PDI Yang → Evergreen Sustainable World Stocks

Was ist eine Fondsfusion?
Bei einer Fondsfusion werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des abgebenden Fonds auf einen aufnehmenden Fonds übertragen. Anleger erhalten automatisch Anteile des aufnehmenden Fonds gemäß Umtauschverhältnis; der abgebende Fonds wird anschließend eingestellt.

Welche Fonds und ISINs sind betroffen?
Abgebender Fonds: Evergreen PDI Yang (ISIN DE000A2PMXV5) → Aufnehmender Fonds: Evergreen Sustainable World Stocks – Anteilklasse E (ISIN DE000A3DQ2Z2).

Was ändert sich an Strategie und Risiko?
Der aufnehmende Fonds ist ein globaler, Artikel-9-Aktienfonds mit strengen Nachhaltigkeitszielen und Risikoklasse 4/7. Der abgebende Fonds war Multi-Asset/Renten-orientiert mit Risikoklasse 3/7.

Welche Kosten gelten künftig?
Max. Ausgabeaufschlag 3,00 % (aktuell keiner in AK E); laufende Kosten zuletzt 0,81 % p. a. (AK E). Keine Performance-Fee. Rücknahmeabschlag: keiner.

Gibt es besondere Fristen oder Optionen?
FFB-Frist für Kauf/Rückgabe: 18.09.2025. Kostenfreie Rückgabe regelwerksbezogen bis 24.09.2025. Zusätzlich möglich: kostenfreier Umtausch in Evergreen PDI Yin (ISIN DE000A2PMXW3).

Wie wirkt sich die Fusion steuerlich aus?
Die Fusion ist auf Fondsebene steuerneutral. Für Anleger gilt der Tausch als fiktive Veräußerung/Anschaffung; eine Besteuerung erfolgt erst bei späterem Verkauf der neuen Anteile. Der aufnehmende Fonds gilt steuerlich als Aktienfonds (Teilfreistellung).

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
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ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
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