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Automatische Umwandlung am 28. November 2025 – niedrigere Kosten für Anleger
Die Amundi Asset Management S.A. führt zum 28. November 2025 eine umfangreiche Verschmelzung bzw. Umwandlung der Anteilsklassen durch. Dabei werden sämtliche Anteilsklassen C innerhalb der betroffenen Fonds automatisch in die entsprechenden Anteilsklassen A überführt. Die Maßnahme betrifft eine Vielzahl von Teilfonds, darunter bekannte Strategien wie Amundi Funds Emerging Markets Bond, Global Equity Responsible, Euro Corporate Bond Select oder US Pioneer Fund. Anleger der Anteilsklasse C müssen nichts veranlassen – die Umwandlung erfolgt automatisch, kostenlos und innerhalb derselben Teilfondsstruktur.
Wesentliche Eckdaten der Umwandlung
- Datum der Umwandlung: 28. November 2025
- Letzter Rückgabetermin über FFB: 24. November 2025
- Letzter Kauf von C-Anteilen: 27. Oktober 2025
- Verwaltungsgesellschaft: Amundi Luxembourg S.A.
- Depotbank: CACEIS Bank, Luxembourg Branch
- Kosten der Maßnahme: keine für Anleger
- Vorteil für Anleger: geringere laufende Kosten und einheitliche Gebührenstruktur
Vergleich der Anteilsklassen
| Merkmal | Anteilsklasse C | Anteilsklasse A |
|---|---|---|
| Laufende Kosten (Beispiel Ongoing Charges) | Ø 2,5 % p.a. | Ø 1,8 % p.a. |
| Ausgabeaufschlag | keiner | bis 4,5 %, bei FFB über PROfinance 100 % Rabatt |
| Rücknahmegebühr | möglich bei vorzeitiger Rückgabe (CDSC) | keine |
| Verwaltungskosten | höher (Klasse C) | niedriger (Klasse A) |
| Steuerliche Behandlung | unverändert | unverändert |
| Handelswährung | je nach Fonds (EUR, USD, Hgd) | identisch |
Hintergrund der Maßnahme
Die Anteilsklassen C wurden ursprünglich für bestimmte Vertriebsmodelle mit aufgeschobenen Ausgabeaufschlägen (CDSC) konzipiert. Diese Struktur hat sich im europäischen Markt jedoch kaum durchgesetzt. Durch die automatische Umwandlung in die Anteilsklasse A vereinfacht Amundi ihre Produktpalette, senkt laufende Gebühren und erhöht die Transparenz für Anleger. Ab dem 31. Oktober 2025 werden C-Anteile nicht mehr zum Vertrieb zugelassen. Bestehende Spar- und Auszahlpläne werden automatisch auf die A-Anteilsklasse übertragen.
Kosten und steuerliche Behandlung
Die Umwandlung erfolgt kostenfrei und steuerneutral. Anleger tragen keine Umtausch- oder Verwaltungsgebühren. Die geringeren laufenden Kosten (Ongoing Charges) der A-Klasse führen langfristig zu einem höheren Ertragspotenzial.
Über PROfinance profitieren Anleger beim Erwerb weiterer Amundi-Fonds von einem 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag sowie attraktiven Sonderkonditionen im Depot.
Einordnung aus Sicht der Fondsbranche
Mit der Umwandlung setzt Amundi ihre Konsolidierung und Standardisierung im Fondsvertrieb fort. Ziel ist eine einfachere Struktur mit weniger Anteilsklassen, geringeren Verwaltungskosten und mehr Transparenz für Privatanleger. Vergleichbare Maßnahmen wurden auch bei Wettbewerbern wie BlackRock und JPMorgan umgesetzt. Anleger profitieren insbesondere von niedrigeren laufenden Gebühren und einer klareren Kostenstruktur.
Fazit: Einheitliche Struktur mit Kostenvorteil
Die automatische Umwandlung der C- in A-Anteilsklassen ist ein logischer Schritt im Rahmen der Produktvereinheitlichung von Amundi. Für Anleger bringt die Maßnahme keine Nachteile, sondern verringert die Gebührenlast dauerhaft. Die Umsetzung erfolgt automatisch, rechtssicher und transparent.
Tipp: Kostenstruktur regelmäßig prüfen
Nach Umwandlungen und Fusionen lohnt sich ein Blick auf die laufenden Kosten im eigenen Depot. Über PROfinance lassen sich Fonds ohne Ausgabeaufschläge erwerben und mit Rückvergütungen dauerhaft kosteneffizient verwalten.
FAQ: Häufige Fragen zur Amundi-Umwandlung
Wann findet die Umwandlung statt?
Die automatische Umwandlung erfolgt am 28. November 2025. Käufe von C-Anteilen sind bis 27. Oktober 2025 möglich, Rückgaben bis 24. November 2025.
Müssen Anleger etwas tun?
Nein. Die Umwandlung erfolgt automatisch. Anleger erhalten Anteile der neuen A-Klasse in gleichem Wert. Sparpläne werden automatisch fortgeführt.
Welche Vorteile bringt die Umwandlung?
Die A-Anteilsklassen weisen niedrigere laufende Kosten auf. Dadurch bleibt langfristig mehr Ertrag für den Anleger. Zudem entfallen aufgeschobene Ausgabeaufschläge (CDSC).
Ist die Maßnahme steuerpflichtig?
Nein. Die Umwandlung gilt als steuerneutral, da kein Verkaufsvorgang im steuerlichen Sinne erfolgt. Anleger sollten sich bei speziellen Fragen steuerlich beraten lassen.
Was ist eine Anteilsklassen-Umwandlung?
Bei einer Anteilsklassen-Umwandlung werden bestehende Fondsanteile einer Klasse in eine andere Klasse innerhalb desselben Fonds überführt. Anlageziel, Strategie und Struktur bleiben gleich, nur Kosten- und Gebührenmodelle unterscheiden sich. Ziel ist die Vereinfachung und Kostensenkung.