Deka vereinheitlicht DekaStruktur-Fonds – Fusion Ende November 2025

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Verschmelzung am 30. November 2025 – Produktpalette wird gestrafft

Die Deka International S.A. verschmilzt zum 30. November 2025 mehrere Teilfonds ihrer Luxemburger Fondsreihe DekaStruktur. Die Fonds DekaStruktur: ErtragPlus (LU0098472433), DekaStruktur: 2 ErtragPlus (LU0109011469) und DekaStruktur: 3 ErtragPlus (LU0124426619) werden auf den DekaStruktur: 4 ErtragPlus (LU0185900692) übertragen. Parallel dazu fusionieren die Fonds DekaStruktur: Wachstum (LU0098472516), DekaStruktur: 2 Wachstum (LU0109011626) und DekaStruktur: 3 Wachstum (LU0124427344) auf den DekaStruktur: 4 Wachstum (LU0185900775). Die Maßnahme erfolgt steuerneutral und ohne Kosten für Anleger.

Wichtige Eckdaten der Fusion

  • Fusionsdatum: 30. November 2025
  • Letzter Rückgabetermin: 21. November 2025
  • Letzter Kauf der abgebenden Fonds: 24. Oktober 2025
  • Verwaltungsgesellschaft: Deka International S.A., Luxemburg
  • Depotbank: DekaBank Deutsche Girozentrale, Luxemburg
  • Kosten: keine für Anleger – die Deka trägt sämtliche Fusionskosten

Vergleich der Fondsstrukturen

Fonds Abgebender Fonds (ISIN) Aufnehmender Fonds (ISIN)
DekaStruktur: ErtragPlus LU0098472433 / LU0109011469 / LU0124426619 LU0185900692 (DekaStruktur: 4 ErtragPlus)
DekaStruktur: Wachstum LU0098472516 / LU0109011626 / LU0124427344 LU0185900775 (DekaStruktur: 4 Wachstum)

Hintergrund und Ziel der Maßnahme

Die betroffenen Fonds verzeichnen seit Längerem eine rückläufige Nachfrage und ein sinkendes Fondsvolumen. Durch die Verschmelzung will Deka ihre Produktpalette verschlanken, die Verwaltung effizienter gestalten und Skaleneffekte nutzen.

Anleger profitieren künftig von einer größeren Diversifikation, einer stabileren Fondsgröße und einer weiterhin breit gestreuten Anlagepolitik. Alle betroffenen Fonds verfolgen eine nahezu identische Anlagestrategie mit Fokus auf mittel- bis langfristigen Kapitalzuwachs bei moderatem Risiko (Risikoklasse 3 von 7).

Kosten und steuerliche Behandlung

Die Fusion erfolgt kostenfrei und steuerneutral. Anleger müssen keine eigenen Schritte unternehmen. Bestehende Sparpläne in den abgebenden Fonds werden automatisch im jeweiligen aufnehmenden Fonds fortgeführt. Die laufenden Kosten bleiben unverändert bei rund 1,20 bis 1,40 % p.a.

Über PROfinance können Anleger Fonds weiterhin ohne Ausgabeaufschlag und mit attraktiven Sonderkonditionen erwerben.

Einordnung aus Sicht der Fondsbranche

Mit dieser Doppel-Fusion setzt die Deka den Trend zur Konsolidierung und Vereinfachung im Fondsangebot fort. Kleinvolumige Teilfonds werden zunehmend zusammengelegt, um Verwaltungskosten zu senken und eine effizientere Mittelverwendung zu erreichen. Anleger profitieren von einer stärkeren Volumenbasis und einer höheren Stabilität der Fonds. Für die Deka ist die Maßnahme ein weiterer Schritt zur Standardisierung ihrer Luxemburger Fondsplattform.

Fazit: Vereinfachung und Stabilität für Anleger

Die Fusion der DekaStruktur-Fonds ist für Anleger weitgehend vorteilhaft. Anlageziele, Strategie und Risikoprofil bleiben gleich, während die Fondsstruktur klarer und langfristig effizienter wird. Die Umsetzung erfolgt automatisch und ohne Eingriff des Anlegers.

Tipp: Depot regelmäßig prüfen

Nach Fondsfusionen empfiehlt es sich, das eigene Depot auf neue Fondsbezeichnungen und geänderte ISINs zu prüfen. Über PROfinance können Anleger alle Fonds gebührenfrei verwalten und von Rückvergütungen profitieren.

FAQ: Häufige Fragen zur Deka-Fusion

Wann findet die Fusion statt?
Die Verschmelzung der betroffenen DekaStruktur-Fonds erfolgt am 30. November 2025. Letzte Käufe sind bis 24. Oktober möglich, Rückgaben bis 21. November 2025.

Müssen Anleger etwas unternehmen?
Nein. Die Fusion wird automatisch durchgeführt. Anleger erhalten Anteile der aufnehmenden Fonds im entsprechenden Gegenwert. Sparpläne werden automatisch fortgesetzt.

Welche Vorteile ergeben sich?
Durch die Zusammenlegung profitieren Anleger von größeren Fondsvolumina, besserer Diversifikation und einer stabileren Wertentwicklung. Die Kostenstruktur bleibt unverändert.

Ist die Maßnahme steuerpflichtig?
Nein. Die Fusion gilt als steuerneutral, da kein Verkaufsvorgang stattfindet. Anschaffungsdaten und steuerliche Altbestände bleiben erhalten.

Was ist eine Fondsfusion?
Bei einer Fondsfusion werden ein oder mehrere Fonds (abgebende Fonds) in einen bestehenden Fonds (aufnehmender Fonds) überführt. Ziel ist meist die Kostensenkung, Strukturvereinfachung und größere Anlagesicherheit. Anleger des abgebenden Fonds werden automatisch Anteilseigner des aufnehmenden Fonds.

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