Universal-Investment liquidiert 7orca FX Return Fonds (ISIN DE000A3E1825)

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Liquidation am 30. April 2026 – Rückgaben über FFB bis 24. April möglich

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH kündigt die Auflösung des 7orca FX Return Fonds (ISIN: DE000A3E1825, WKN: A3E182) zum 30. April 2026 an. Damit endet die Verwaltung des Sondervermögens, und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge wird an die Anleger anteilig ausgeschüttet. Käufe sind ab sofort nicht mehr möglich; Rückgaben über die FFB können noch bis zum 24. April 2026 erfolgen.

Hintergrund der Liquidation

Universal-Investment hat gemäß § 99 Abs. 1 KAGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen das Verwaltungsrecht am Sondervermögen 7orca FX Return zum genannten Termin gekündigt. Nach § 100 Abs. 1 KAGB geht das Verfügungsrecht mit Wirksamwerden der Kündigung auf die Verwahrstelle State Street Bank International GmbH, München, über. Diese übernimmt die Abwicklung des Fonds und verteilt den Liquidationserlös an die Anteilinhaber. Die BaFin hat die Maßnahme genehmigt.

Wesentliche Eckdaten der Liquidation

  • Fondsname: 7orca FX Return
  • ISIN: DE000A3E1825
  • WKN: A3E182
  • Verwaltungsgesellschaft: Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main
  • Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH, München
  • Gesetzliche Grundlage: §§ 99–100 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  • Liquidationsdatum: 30. April 2026
  • Letzter Rückgabetermin über FFB: 24. April 2026
  • Käufe: ab sofort eingestellt
  • Verwendung des Erlöses: Auszahlung anteilig an Anleger auf Referenzkonto

Was bedeutet die Liquidation für Anleger?

Mit der Kündigung des Verwaltungsrechts endet die aktive Verwaltung des Fonds. Anleger müssen nicht tätig werden; der Liquidationserlös wird automatisch auf das bei der depotführenden Bank hinterlegte Referenzkonto überwiesen. Bei einem FFB FondsdepotPlus erfolgt die Gutschrift auf das Abwicklungskonto. Fondsanteile in Sparplänen oder Modelportfolios werden automatisch berücksichtigt – betroffene Portfolios müssen eventuell angepasst werden.

Einordnung aus Sicht der Fondsbranche

Liquidationen wie die des 7orca FX Return kommen insbesondere bei kleineren, spezialisierten Strategien vor. Der Fonds verfolgte eine auf Währungsmanagement und Risikoprämien ausgerichtete Strategie, die in den vergangenen Jahren durch geringe Mittelzuflüsse und Marktveränderungen an Relevanz verloren hat. Die Maßnahme dient der Konzentration auf wirtschaftlich tragfähige Produkte und der Reduktion administrativer Kosten im Interesse der Anleger.

Mit PROfinance können Anleger nach einer Fondsauflösung ihr Kapital gezielt in alternative Strategien umschichten – ohne Ausgabeaufschlag, mit bis zu 99 % Rückvergütung und persönlicher Betreuung. So bleiben Anlageziele und Renditechancen erhalten.

Fazit: Geordnete Abwicklung gemäß KAGB

Die Liquidation des 7orca FX Return Fonds (DE000A3E1825) erfolgt planmäßig zum 30. April 2026 unter Aufsicht der BaFin. Anleger müssen keine Schritte unternehmen; die Auszahlung des Vermögens erfolgt automatisch und transparent. Die Maßnahme stellt eine ordnungsgemäße und gesetzlich geregelte Abwicklung nach deutschem Investmentrecht dar.

Tipp: Nachfolgeprodukte und Alternativen prüfen

Nach der Auflösung können Anleger über PROfinance geeignete Nachfolgeprodukte im Bereich Währungs- oder Absolute-Return-Strategien finden – viele davon ohne Ausgabeaufschlag und mit attraktiven Rückvergütungen.

FAQ: Häufige Fragen zur Fondsliquidation

Wann wird der Fonds liquidiert?
Die Liquidation erfolgt zum 30. April 2026. Rückgaben über die FFB sind bis 24. April 2026 möglich.

Müssen Anleger etwas unternehmen?
Nein. Die Auszahlung des Liquidationserlöses erfolgt automatisch auf das Referenzkonto der Anleger.

Können Fondsanteile noch gekauft oder verkauft werden?
Neukäufe sind ab sofort ausgeschlossen. Verkäufe (Rückgaben) sind über die FFB noch bis zum 24. April 2026 möglich.

Wer führt die Abwicklung durch?
Die Abwicklung übernimmt die State Street Bank International GmbH, München, als Verwahrstelle gemäß §§ 99–100 KAGB.

Was ist eine Fondsliquidation?
Bei einer Fondsliquidation wird der Fonds endgültig aufgelöst. Das Vermögen wird verkauft, und der Erlös wird anteilig an die Anleger ausgeschüttet. Der Fonds existiert danach nicht mehr.

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Bekannt aus

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