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Überblick: Jahresendverarbeitung 2025 bei der FNZ Bank
Mit dem Jahresende 2025 rücken für FNZ-Kunden (vormals ebase) wieder wichtige Fristen und Verarbeitungstermine näher. In diesem Beitrag erfahren Sie alle relevanten Informationen rund um:
- Fristen für Depot- und Kontoeröffnungen
- Bearbeitungszeiten für Freistellungsaufträge
- Termine für den Jahresdepotauszug und die Jahressteuerbescheinigung
- Informationen zur Vorabpauschale 2025
- Hinweise zu Depotüberträgen
So stellen Sie sicher, dass alle steuerlich relevanten Vorgänge noch im Jahr 2025 berücksichtigt werden.
Depoteröffnungen – Fristen für garantierte Eröffnung in 2025
Damit neue Depots oder Konten noch im Jahr 2025 eröffnet werden können, gelten folgende Stichtage:
- Posteingang bei FNZ Bank: spätestens 12. Dezember 2025
- Anträge per API: spätestens 18. Dezember 2025
- Letzter Bearbeitungstag: 30. Dezember 2025
Nur rechtzeitig eingegangene und vollständige Anträge können garantiert noch im Jahr 2025 eröffnet werden.
Freistellungsaufträge – Frist für steuerliche Wirksamkeit 2025
Damit ein Freistellungsauftrag noch für das Steuerjahr 2025 berücksichtigt wird, muss dieser bis 16. Dezember 2025 bei der FNZ Bank eingegangen sein.
FNZ-Kunden können Freistellungsaufträge bequem im Online-Banking ändern oder neu anlegen:
👉 Menüpfad: „Meine Daten“ → „Freistellungsauftrag“ → „Freistellungsauftrag ändern“
Nur rechtzeitig eingegangene Aufträge werden für die Abrechnung des Jahres 2025 berücksichtigt.
Jahresdepotauszug und Jahressteuerbescheinigung 2025
Die Jahresendunterlagen werden FNZ-Kunden wie gewohnt im Online-Postkorb zur Verfügung gestellt:
- Jahresdepotauszug: bis Mitte Januar 2026
- Jahressteuerbescheinigung: bis April 2026
Zusätzlich stellt FNZ für 2025 wieder die Erträgnisaufstellung bereit – ein beliebtes Dokument, das detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der ausgewiesenen Erträge enthält.
Informationen zur Vorabpauschale 2025
Die Vorabpauschale wird Anfang 2026 gemäß §18 InvStG ermittelt und verbucht:
- Ermittlung der Daten: in der 2. Kalenderwoche 2026
- Verbuchung der Vorabpauschale: voraussichtlich in der 3. oder 4. Kalenderwoche 2026
- Basiszinssatz 2025: 2,53 %, maßgebender Zinssatz nach InvStG: 1,77 %
Eine Vorabpauschale wird nur erhoben, wenn der Fonds im Jahr 2025 positiv performt hat.
Keine Vorabpauschale, wenn:
- ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt,
- nicht verrechnete Verluste bestehen, oder
- eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorliegt.
Die Belastung erfolgt automatisch durch Stückeverkauf aus dem Depot. Bei einem späteren Verkauf werden bereits versteuerte Pauschalen selbstverständlich wieder verrechnet, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Depotüberträge – Fristen und Hinweise zum Jahreswechsel
Depotüberträge an Drittinstitute
- Vollständige Unterlagen müssen bis 12. Dezember 2025 bei FNZ eingegangen sein, um eine Abwicklung im Jahr 2025 sicherzustellen.
- Bei später eingehenden Aufträgen kann die Bearbeitung ins Jahr 2026 übergehen.
Interne Depotüberträge
- Letzter Termin für garantierte Bearbeitung: 17. Dezember 2025
Hinweis: Einlieferungen von Fondsanteilen werden bis 29. Dezember 2025 in die Kundendepots eingebucht. Depoteinzüge ab KW 50 können sich über den Jahreswechsel hinaus verzögern, wodurch die steuerliche Zuordnung erschwert wird.
PROfinance-Tipp: ebase-Depot (FNZ Bank) mit Top-Konditionen
Falls Sie Ihr FNZ-/ebase-Depot über PROfinance führen, profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen – Fondskauf ohne Ausgabeaufschlag und mit attraktiven Rückvergütungen auf ihre Fondsbestände. Zudem können Sie im Rahmen eines Betreuerwechsels Ihr bestehendes Depot bequem übertragen und dabei den gewohnten Online-Zugang behalten. So kombinieren Sie alle Vorteile Ihres ebase-Depots mit der persönlichen und kompetenten Betreuung von PROfinance.
Fazit: Jetzt handeln und Fristen im Blick behalten
Damit alle Prozesse zum Jahresende 2025 reibungslos verlaufen, sollten FNZ-Kunden rechtzeitig aktiv werden. Wer seine Freistellungsaufträge, Depoteröffnungen oder Überträge frühzeitig einreicht, profitiert von einer garantierten Bearbeitung im laufenden Jahr. Zudem lohnt sich der Blick in den Online-Postkorb im Januar und April 2026 – hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen für Ihre Steuererklärung.
Tipp: Steuerunterlagen digital abrufen und prüfen
Nutzen Sie den Online-Postkorb der FNZ Bank, um Ihre Jahresendunterlagen papierlos zu empfangen. So behalten Sie alle relevanten Steuerdokumente im Blick und können diese direkt digital an Ihren Steuerberater oder die Steuer-Software weitergeben.
FAQ: Antworten auf häufige Fragen zur Jahresendverarbeitung
Wann erhalte ich meine FNZ Jahressteuerbescheinigung 2025?
Die Jahressteuerbescheinigung steht voraussichtlich bis April 2026 im Online-Postkorb der FNZ Bank zur Verfügung.
Muss ich mich um die Berechnung der Vorabpauschale bei der FNZ kümmern?
Nein, die FNZ Bank berechnet und verbucht die Vorabpauschale automatisch. Eine manuelle Aktion Ihrerseits ist nicht erforderlich.
Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag bei der FNZ ändern oder neu anlegen?
Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit im Online-Banking unter „Meine Daten“ → „Freistellungsauftrag“ → „Freistellungsauftrag ändern“ anpassen.