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Die wichtigsten Steuerfristen und Änderungen für Depotkunden – kompakt erklärt
Zum Jahresende 2025 stehen für Kunden der DAB BNP Paribas mehrere bedeutende steuerliche Fristen und Änderungen an. Wer sie kennt und rechtzeitig reagiert, verhindert unnötige Steuerabzüge und sorgt dafür, dass alle relevanten Daten korrekt in die Steuererklärung einfließen. Besonders wichtig sind die Verlustbescheinigung, die anstehende Vorabpauschale, die neuen Regeln für Fremdwährungskonten sowie der Termin für die Jahressteuerbescheinigung.
Verlustbescheinigung bis 15. Dezember 2025 beantragen
Eine Verlustbescheinigung wird nur auf Antrag erstellt und weist alle nicht verrechneten Verluste aus Kapitalvermögen zum 31.12.2025 aus. Sie ermöglicht es, diese Verluste im Rahmen der Einkommensteuererklärung bankenübergreifend mit versteuerten Gewinnen zu verrechnen. Wird keine Bescheinigung beantragt, werden die Verluste automatisch ins Folgejahr übertragen und können nur depotintern genutzt werden.
Der Antrag muss spätestens am 15.12.2025 gestellt werden. Wichtig: Häufig fehlen Pflichtangaben – insbesondere ob die Ausstellung einmalig oder jährlich erfolgen soll und ob der Aktien-Verlustverrechnungstopf, der Topf Sonstige oder beide ausgewiesen werden sollen.
Vorabpauschale 2026: DAB BNP Paribas führt Steuer automatisch ab
Im ersten Quartal 2026 wird die Steuer auf Basis der Vorabpauschale für 2025 automatisch berechnet und abgeführt. Die Vorabpauschale fällt an, wenn der Fonds im Kalenderjahr gestiegen ist, es sich um einen thesaurierenden oder teilweise ausschüttenden Fonds handelt und der Basiszins über 0 % liegt. Für 2025 beträgt der maßgebliche Basiszins 2,53 %.
Die Steuerbuchung erfolgt zuerst über einen vorhandenen Freistellungsauftrag, eine NV-Bescheinigung oder ausreichende Verlusttöpfe. Wenn eine Verlustbescheinigung für 2025 beantragt wurde, stehen diese Verlusttöpfe in 2026 nicht mehr zur Verfügung. Ist das Verrechnungskonto nicht gedeckt, darf die DAB BNP Paribas es gemäß §44 Abs. 1 Satz 7–11 EStG nicht ins Soll ziehen – eine Nichtbelastung wird anschließend dem Finanzamt gemeldet.
Wichtig: Verrechnungskonto ab 01.01.2026 prüfen
Kunden sollten sicherstellen, dass ab Jahresbeginn 2026 ausreichend Guthaben vorhanden ist, um die Steuerbuchung der Vorabpauschale abzudecken. Alternativ können ein gültiger Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung genutzt werden. Die DAB bietet zudem einen Steuerrechner an, mit dem sich die voraussichtliche Belastung vorab einschätzen lässt.
Jahressteuerbescheinigung für 2025 ab Mitte März 2026
Die Jahressteuerbescheinigung wird ab Mitte März 2026 erstellt – allerdings nur für Kunden, die 2025 ausschließlich Konten und Depots bei der DAB BNP Paribas führten. Wer zusätzlich Geschäftsbeziehungen innerhalb der BNP-Paribas-Gruppe hatte (z. B. Consorsbank), erhält eine konsolidierte Bescheinigung erst im zweiten Quartal 2026, voraussichtlich im April.
Neue Steuerregeln für verzinste Fremdwährungskonten ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Änderung: Gewinne aus verzinsten Fremdwährungsguthaben, die ab diesem Datum angeschafft werden, unterliegen unmittelbar der Kapitalertragsteuer – unabhängig von der Haltedauer. Damit entfällt die frühere Steuerfreiheit nach der einjährigen Spekulationsfrist für diesen Bereich. Betroffen sind unter anderem verzinste USD-Tagesgeldkonten.
Verluste aus diesen Anlagen werden ab Januar 2025 im Verlustverrechnungstopf „Sonstige“ geführt. Der Vorteil für Anleger: Sie müssen die Gewinne nicht mehr manuell in der Steuererklärung angeben, da die Bank die Steuer automatisch abführt.
Für unverzinste Fremdwährungskonten sowie verzinste Guthaben, die vor dem 01.01.2025 angeschafft wurden, bleibt alles wie bisher – Besteuerung ggf. nach §23 EStG.
Tipp: Fristen jetzt prüfen und Unterlagen vorbereiten
Wer bis Jahresende die Fristen im Blick behält, sichert volle steuerliche Flexibilität. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig: Verlustbescheinigung beantragt? Freistellungsauftrag korrekt verteilt? Guthaben für die Vorabpauschale ausreichend? Mit guter Vorbereitung lassen sich typische Jahreswechsel-Fehler vermeiden.
Fazit: Jahresübergang 2025/2026 bringt wichtige Steueränderungen
Der Jahreswechsel bringt für DAB-Kunden gleich mehrere relevante Änderungen: Die Vorabpauschale fällt aufgrund des Basiszinses von 2,53 % wieder spürbar ins Gewicht, die Verlustbescheinigung muss bis 15.12. beantragt sein, und verzinste Fremdwährungskonten werden ab 2025 generell steuerpflichtig. Wer Fristen beachtet und sein Verrechnungskonto vorbereitet, verhindert unnötige Probleme und behält die volle Kontrolle über seine Steuerdaten.
FAQ: Häufige Fragen zum Jahreswechsel bei der DAB BNP Paribas
Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung beantragen?
Spätestens bis 15.12.2025. Sie gilt immer für das laufende Jahr und ermöglicht die banksübergreifende Verlustverrechnung.
Fällt 2026 wieder eine Vorabpauschale an?
Ja. Für 2025 liegt der Basiszins bei 2,53 %, wodurch viele thesaurierende und teilweise ausschüttende Fonds betroffen sind – sofern sie 2025 im Wert gestiegen sind.
Was ändert sich ab 2025 bei Fremdwährungskonten?
Gewinne aus verzinsten Fremdwährungsguthaben, die ab dem 01.01.2025 erworben werden, sind immer kapitalertragsteuerpflichtig. Verluste wandern in den Topf „Sonstige“.