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Wie du mit der DAB BNP Paribas Verluste steuerlich optimal nutzt
Die steuerliche Verlustverrechnung ist für Anleger ein wichtiger Faktor, um ihre Steuerlast zu senken – besonders bei komplexen Kapitalanlagen wie Aktien, Fonds oder Termingeschäften. Die DAB BNP Paribas bietet hierfür ein strukturiertes Verfahren, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In diesem Artikel erfährst du, wie die Verlustverrechnung funktioniert, welche Verlustverrechnungstöpfe es gibt, wie du eine Verlustbescheinigung beantragst und was sich ab 2025 geändert hat.
Was bedeutet Verlustverrechnung bei der DAB BNP Paribas?
Verluste aus Kapitalanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen verrechnet werden, um so die Steuerbelastung zu verringern. Die DAB BNP Paribas übernimmt diese Verlustverrechnung automatisch im Rahmen der Abgeltungsteuer. Dabei werden Verluste in sogenannten Verlustverrechnungstöpfen gesammelt und regelmäßig mit passenden Gewinnen verrechnet.
Welche Verlustverrechnungstöpfe gibt es?
Die DAB BNP Paribas unterscheidet zwischen drei zentralen Verlustverrechnungstöpfen:
- Aktien-Verlustverrechnungstopf: Enthält ausschließlich Verluste aus dem Verkauf von Aktien, die nach dem 01.01.2009 gekauft wurden. Diese dürfen nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden – eine Kombination mit Dividenden oder Fondsgewinnen ist gesetzlich ausgeschlossen.
- Allgemeiner Verlustverrechnungstopf: Hier werden Verluste aus anderen Kapitalanlagen wie Fonds, Anleihen, Zertifikaten oder Termingeschäften gesammelt. Diese können mit Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinnen verrechnet werden.
- Ausländischer Quellensteuer-Topf: Erfasst anrechenbare ausländische Quellensteuer, die ggf. im Folgejahr verrechnet oder angerechnet werden kann.
Durch diese Trennung wird sichergestellt, dass die Verrechnung korrekt erfolgt und steuerlich anerkannt bleibt.
Wie läuft die automatische Verlustverrechnung ab?
Die DAB BNP Paribas führt die Verlustverrechnung täglich automatisiert durch. Sobald ein Verlust oder Gewinn entsteht, wird dieser dem entsprechenden Topf zugeordnet. Die Bank prüft automatisch, ob eine Verrechnung möglich ist. Wird ein bereits versteuerter Gewinn später durch einen Verlust ausgeglichen, erhältst du die zu viel gezahlte Steuer automatisch als Gutschrift zurück.
Wann ist eine nachträgliche Verlustverrechnung möglich?
In bestimmten Fällen kann eine Verrechnung rückwirkend erfolgen – etwa wenn:
- ein Freistellungsauftrag zu spät eingereicht wurde,
- nach bereits versteuerten Gewinnen spätere Verluste realisiert werden,
- ein Fonds rückwirkend steuerlich begünstigt wird.
Eine nachträgliche Verrechnung ist nur möglich, wenn zuvor eine Steuerbelastung durch Gewinne bestand. Ohne bereits versteuerte Erträge erfolgt keine Rückerstattung.
Verlustbescheinigung beantragen – so geht’s
Wenn du Verluste aus einem Jahr bei der Steuererklärung mit Gewinnen anderer Banken verrechnen möchtest, benötigst du eine Verlustbescheinigung. Diese beantragst du direkt bei der DAB BNP Paribas.
- Der Antrag muss bis spätestens 15. Dezember eines Jahres eingehen.
- Nach Ausstellung wird der betroffene Verlusttopf auf null gesetzt.
- Die Verluste können dann über die persönliche Steuererklärung verrechnet werden.
Eine Verlustbescheinigung ist besonders sinnvoll, wenn du mehrere Depots bei verschiedenen Banken führst.
Aktuelle steuerliche Änderungen 2025
Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden wichtige Anpassungen umgesetzt, die auch für DAB-Kunden gelten:
- Termingeschäfte: Die bisherige Verlustbegrenzung von 20.000 € jährlich wurde rückwirkend aufgehoben. Verluste aus Termingeschäften können nun wieder vollständig im allgemeinen Verlustverrechnungstopf berücksichtigt werden.
- Wertlose Wirtschaftsgüter: Für den Umgang mit wertlosen Papieren ist eine Neuregelung geplant. Sobald die gesetzliche Umsetzung erfolgt, informiert die DAB BNP Paribas ihre Kunden proaktiv.
Damit gelten wieder klarere und anlegerfreundlichere Rahmenbedingungen für die Verlustverrechnung.
PROfinance-Vorteil: Steueroptimiert investieren & Rückvergütung sichern
Wenn du dein DAB-Depot über den Fondsvermittler PROfinance führst, profitierst du zusätzlich von attraktiven Sonderkonditionen, die deine Nachsteuer-Rendite verbessern:
- 100 % Rabatt auf alle Ausgabeaufschläge beim Fondskauf
- Jährliche Rückvergütung (Kickback) eines Teils der Bestandsprovision
- Kostenfreie Depotführung über die DAB BNP Paribas
- Sparpläne ab 25 € monatlich – ohne Ausgabeaufschlag
Die Rückvergütung erfolgt automatisch einmal jährlich auf dein Referenzkonto – transparent, direkt und ohne zusätzlichen Aufwand. So kombinierst du steueroptimiertes Investieren mit dauerhaft niedrigen Fondskosten.
Fazit: Mit der richtigen Verlustverrechnung Steuern sparen
Die Verlustverrechnung der DAB BNP Paribas bietet Anlegern ein transparentes, gesetzeskonformes System, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Wer seine Verlusttöpfe kennt, Fristen beachtet und gegebenenfalls eine Verlustbescheinigung beantragt, kann steuerlich deutlich profitieren. In Kombination mit einem Depot über PROfinance nutzt du zusätzlich volle Rabatte und jährliche Rückvergütungen – so bleibt von deinen Erträgen mehr übrig.
FAQ – Häufige Fragen zur Verlustverrechnung bei der DAB BNP Paribas
Was passiert mit nicht verrechneten Verlusten?
Sie werden automatisch ins nächste Jahr übertragen, solange du keine Verlustbescheinigung beantragst.
Kann ich Verluste aus Termingeschäften vollständig verrechnen?
Ja, seit 2025 ist die Begrenzung aufgehoben – Verluste aus Termingeschäften zählen wieder voll zum allgemeinen Verlusttopf.
Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung beantragen?
Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei der DAB BNP Paribas eingegangen sein, um noch im laufenden Steuerjahr berücksichtigt zu werden.