Vorabpauschale einfach erklärt – was Fondsanleger wirklich wissen müssen

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Warum die Vorabpauschale viele Anleger verwirrt – und wie diese funktioniert

Viele Fondsanleger wundern sich zu Jahresbeginn über eine Steuerbelastung, obwohl sie gar keine Auszahlung erhalten haben. Ursache ist die sogenannte Vorabpauschale. Sie sorgt regelmäßig für Rückfragen bei Depotabrechnungen, ist aber mit etwas System gut nachvollziehbar. Entscheidend ist: Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine zeitliche Vorverlagerung der Besteuerung bei thesaurierenden oder gering ausschüttenden Fonds.

Vorabpauschale in einem Satz erklärt

Zunächst wird die fiktive mit der tatsächlichen Wertsteigerung eines Fonds verglichen, der geringere Betrag ist die Bemessungsgrundlage, von der die Ausschüttungen abgezogen werden und durch die Reduzierung gemäß des Teilfreistellungssatzes des Fonds ergibt sich die zu versteuernde Vorabpauschale.

Was genau ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn eines Fonds in einem Kalenderjahr, der zu Beginn des Folgejahres versteuert werden muss.

Entscheidend für die Berechnung sind der Basisertrag, die Wertsteigerung und die Ausschüttungen eines Fonds, sowie der Basiszinssatz (2025 = 2,53%).

Basisertrag: die rechnerische Mindestverzinsung

Der Basisertrag ist gleich dem Fondspreis am ersten Handelstag des Jahres x 70% x Basiszinssatz.

Wertsteigerung: was der Fonds tatsächlich gewonnen hat

Die Wertsteigerung ergibt sich aus der Differenz der Fondspreise am letzten und am ersten Handelstag des Jahres.

Ist die Wertsteigerung negativ, entfällt die Vorabpauschale.

Welche Bemessungsgrundlage gilt?

Ist die Wertsteigerung positiv, aber geringer als der Basisertrag, dient die Wertsteigerung als Bemessungsgrundlage für die Vorabpauschale, anderenfalls wird die Vorabpauschale anhand des Basisertrags berechnet.

Ausschüttungen und Teilfreistellung: so entsteht die steuerpflichtige Vorabpauschale

Von der so ermittelten Bemessungsgrundlage (Basisertrag oder Wertsteigerung) werden Ausschüttungen abgezogen. Ergibt sich ein negativer Wert, entfällt die Vorabpauschale ebenfalls.

Bei einem positiven Wert wird dieser durch den Teilfreistellungssatz des Fonds gekürzt (bei Aktienfonds 30%) und ergibt die zu versteuernde Vorabpauschale. Hier ein Überblick der Teilfreistellungssätze aller Fondskategorien.

Fondskategorie Teilfreistellungssatz
Aktienfonds 30 %
Mischfonds 15 %
Immobilienfonds (inländisch) 60 %
Immobilienfonds (ausländisch) 80 %
Sonstige Fonds 0 %

Konstellationen, in denen keine Vorabpauschale fällig wird

Eine Vorabpauschale fällt nicht an, wenn die Wertsteigerung im Kalenderjahr negativ ist. Außerdem entfällt diese, wenn nach Abzug der Ausschüttungen von der Bemessungsgrundlage kein positiver Betrag übrig bleibt.

Beispielrechnung: Vorabpauschale je Anteil (Franklin Technology Fund Class A (acc) EUR, LU0260870158)

Ausgangsdaten (2025): Anfangswert 50,01 €, Endwert 51,83 €, Basiszins 2,53 %, keine Ausschüttung.

Schritt Rechnung Ergebnis
1) Basisertrag 50,01 € × 70 % × 2,53 % 0,8857 €
2) Wertzuwachs 51,83 € − 50,01 € 1,82 €
3) Bemessungsgrundlage (kleinerer Wert) min(0,8857 €; 1,82 €) 0,8857 €
4) Abzug Ausschüttungen 0,8857 € − 0,00 € 0,8857 €
5) Teilfreistellung (Aktienfonds: 30 %) 0,8857 € × (-30%) 0,6200 €
6) Zu versteuernde Vorabpauschale je Anteil gerundet 0,62 €

Hinweis: Die hier berechnete Vorabpauschale ist die steuerliche Bemessungsgröße je Anteil. Die tatsächlich einbehaltene Steuer hängt u. a. von Freistellungsauftrag und persönlicher Steuerkonstellation ab.


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Tipp: Vorabpauschale richtig einordnen

Prüfen Sie Ihre Depotabrechnung immer im Zusammenhang mit Wertentwicklung und Ausschüttungen. Die Vorabpauschale ist kein Nachteil per se, sondern Teil der laufenden Fondsbesteuerung. Wer seine Fondskosten senkt und Cashback nutzt, kann die Steuerbelastung langfristig deutlich abfedern. Eine individuelle Konditionsabfrage zeigt schnell, welches Einsparpotenzial besteht.

Fazit: Mit System verständlich statt überraschend

Die Vorabpauschale wirkt auf den ersten Blick kompliziert, folgt aber klaren Regeln: Basisertrag und Wertsteigerung werden verglichen, Ausschüttungen gegengerechnet und anschließend die Teilfreistellung berücksichtigt. In vielen Fällen entsteht gar keine Vorabpauschale – wer die Logik kennt, kann Abrechnungen besser einordnen.

FAQs: Vorabpauschale kompakt beantwortet

Muss ich die Vorabpauschale selbst zahlen?
Nein, die Abführung erfolgt in der Regel automatisch über die depotführende Bank, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Betrifft die Vorabpauschale auch ausschüttende Fonds?
Ja, allerdings werden Ausschüttungen angerechnet, sodass häufig keine oder nur eine geringe Vorabpauschale entsteht.

Werden Gewinne beim späteren Verkauf durch die Vorabpauschale doppelt besteuert?
Nein, bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf berücksichtigt.

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz