Ein FFB Depot vererben

Wichtige Schritte und Voraussetzungen im Erbfall

Ein FFB Depot zu vererben erfordert eine sorgfältige Planung, da rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Für Erben ist es wichtig, den Übertragungsprozess korrekt zu begleiten, um Verzögerungen zu vermeiden und die Depotwerte ordnungsgemäß zu übernehmen.

Nach dem Tod des Depotinhabers müssen die Erben den Todesfall bei der FFB melden und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Dazu gehören in der Regel die Sterbeurkunde sowie ein Erbschein oder ein entsprechendes Testament. Die FFB prüft die Dokumente und gibt anschließend die Fondsanteile zur Übertragung frei. Je nach Umfang der Nachlassprüfung kann dieser Vorgang mehrere Wochen dauern.

Steuerliche Aspekte bei der Vererbung

Geerbte Fondsanteile unterliegen der Erbschaftsteuer, sofern die geltenden Freibeträge überschritten werden. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Wird der Freibetrag überschritten, fällt entsprechend Erbschaftsteuer an.

Beim späteren Verkauf geerbter Fondsanteile ist zudem die Abgeltungsteuer zu berücksichtigen, die auf erzielte Gewinne erhoben wird.

Optionen für Erben

  • Weiterführung der Fondsanteile in einem neuen oder bestehenden FFB Depot
  • Übertragung der Fondsanteile auf ein Depot bei einer anderen Bank
  • Verkauf der geerbten Fondsanteile

Alternativ kann eine Schenkung zu Lebzeiten steuerliche Vorteile bieten, da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Insbesondere bei größeren Vermögen kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Steuerlast zu optimieren.

FAQs zur Vererbung eines FFB Depots

1. Welche Unterlagen werden für die Vererbung eines FFB Depots benötigt?
In der Regel sind eine Sterbeurkunde sowie ein Erbschein oder ein Testament erforderlich.

2. Müssen Erben ein eigenes Depot besitzen?
Ja, für die Übernahme oder Übertragung der Fondsanteile benötigen Erben ein eigenes Depot bei der FFB oder einer anderen Bank.

3. Wann fallen Steuern bei der Vererbung eines FFB Depots an?
Steuern können anfallen, wenn die Freibeträge überschritten werden oder beim späteren Verkauf der geerbten Fondsanteile Gewinne entstehen.

Headerbild der FFB-Depotseite – bestehendes Depot bei der FFB einfach weiterführen und mit PROfinance von Rückvergütung, 0 % Ausgabeaufschlag und Sonderkonditionen profitieren

Mehr erreichen mit Ihrem FFB-Depot – neu oder bereits bestehend.

Mit PROfinance profitieren Sie von dauerhaft günstigen Konditionen bei der FFB: Sie sparen den Ausgabeaufschlag beim Fondskauf und profitieren von zusätzlichem Cashback auf Ihre Fondsbestände. Außerdem erhalten Sie kostenfreie Depotanalysen über finfire – das Finanzportal, auf das auch Finanzprofis setzen.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz