Warum sich die Fondsanteile zum Jahresanfang verändern können
Viele Anleger stellen bei der Fondsdepot Bank zu Beginn eines neuen Jahres fest, dass sich die Anzahl ihrer Fondsanteile geringfügig reduziert hat – obwohl sie keinen Verkauf beauftragt haben. Der Grund dafür ist die Vorabpauschale. Sie löst eine steuerliche Belastung aus, die von der Fondsdepot Bank automatisch abgeführt wird. Entscheidend ist dabei der festgelegte Mechanismus zur Steuerbereitstellung.
Vorabpauschale kurz erklärt – Details im PROfinance-Blog
Wie die Vorabpauschale entsteht und berechnet wird – also das Zusammenspiel aus Basisertrag, Wertsteigerung, Ausschüttungen und Teilfreistellung – erläutern wir ausführlich in unserem Blogbeitrag:
Vorabpauschale einfach erklärt – was Fondsanleger wirklich wissen müssen
In diesem Artikel konzentrieren wir uns bewusst auf die Frage, wie die Steuer bei der Fondsdepot Bank konkret abgeführt wird.
Wann die Steuer auf die Vorabpauschale anfällt
Die Vorabpauschale gilt steuerlich zu Beginn des Folgejahres als zugeflossen. Auf dieser Basis ermittelt die Fondsdepot Bank die fällige Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abführung an das Finanzamt erfolgt automatisch, ohne dass Anleger aktiv werden müssen.
Welche Steuern durch die Fondsdepot Bank einbehalten werden
Auf die steuerpflichtige Vorabpauschale werden die gesetzlich vorgesehenen Abgaben erhoben. Dazu zählen die Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag und – sofern kirchensteuerpflichtig – die Kirchensteuer. Vor dem tatsächlichen Einbehalt werden ein hinterlegter Freistellungsauftrag sowie vorhandene Verlustverrechnungstöpfe berücksichtigt.
Steuerabführung bei der Fondsdepot Bank: Anteilsverkauf als Standard
Nach den Vorgaben der Fondsdepot Bank wird der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer auf die Vorabpauschale durch einen Verkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.
Konkret bedeutet das: Die Fondsdepot Bank verkauft automatisch einen kleinen Teil der Fondsanteile, für die eine Vorabpauschale angefallen ist. Der Verkaufserlös dient ausschließlich dazu, die fällige Steuer zu begleichen.
Welche Auswirkungen der Anteilsverkauf für Anleger hat
Durch den Anteilsverkauf reduziert sich die Anzahl der gehaltenen Fondsanteile geringfügig. Das investierte Fondsvolumen sinkt entsprechend, auch wenn sich an der Anlagestrategie nichts ändert. Gerade für langfristig orientierte Buy-and-Hold-Anleger ist es daher wichtig zu wissen, dass die Steuer auf die Vorabpauschale bei der Fondsdepot Bank nicht über ein separates Konto, sondern direkt aus dem Fondsbestand finanziert wird.
Was PROfinance für Anleger bei der Fondsdepot Bank bedeutet
PROfinance erhebt selbst keine Gebühren und ermöglicht den Zugang zu Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Zusätzlich profitieren Anleger von einer Rückerstattung der Bestandsprovision (Fonds-Cashback). Ab einem Anlagevolumen von 10.000 € ist eine Treueprämie möglich, ab 50.000 € greift das Bonusprogramm – auch gemeinsam im Team. Ein Betreuerwechsel ohne Depotwechsel ist auch bei der Fondsdepot Bank jederzeit möglich.
Tipp: Steuerabzug realistisch einplanen
Da die Fondsdepot Bank die Steuer auf die Vorabpauschale grundsätzlich über einen automatischen Anteilsverkauf abwickelt, sollten Anleger diesen Effekt in ihrer langfristigen Planung berücksichtigen. Wer seine Fondskosten senkt und zusätzlich Fonds-Cashback nutzt, kann den steuerlichen Abfluss zumindest teilweise kompensieren.
Fazit: Automatische Abführung mit direkter Auswirkung auf den Fondsbestand
Die Fondsdepot Bank führt die Steuer auf die Vorabpauschale zuverlässig und vollständig automatisch ab. Die Bereitstellung der Steuer erfolgt dabei standardmäßig durch einen Verkauf von Fondsanteilen. Anleger müssen sich nicht um die Steuer kümmern, sollten aber wissen, dass sich die Anzahl ihrer Fondsanteile dadurch geringfügig reduziert.
FAQ: Steuer auf die Vorabpauschale bei der Fondsdepot Bank
Warum verkauft die Fondsdepot Bank Fondsanteile wegen der Vorabpauschale?
Der Anteilsverkauf stellt sicher, dass Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Vorabpauschale automatisch beglichen werden können.
Kann ich die Steuer bei der Fondsdepot Bank auch vom Konto abbuchen lassen?
Nein. Nach den derzeitigen Vorgaben erfolgt die Steuerabführung ausschließlich über einen Verkauf der betroffenen Fondsanteile.
Muss ich die Vorabpauschale selbst an das Finanzamt melden?
Nein. Die Fondsdepot Bank übernimmt die komplette Berechnung, den Steuerabzug und die Abführung an das Finanzamt.