BNP Paribas: Fondsfusion zum 20.03.2026 – Convertibles-Fonds betroffen

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Zusammenlegung mehrerer BNP-Paribas-Convertibles-Fonds laut FondsSpotNews 05/2026

Die Fondsgesellschaft BNP Paribas Asset Management hat informiert, dass mehrere Anteilklassen von Convertibles-Fonds im Rahmen einer Fondsfusion zusammengelegt werden. Die Fusion wird laut Mitteilung der Fondsgesellschaft zum 20.03.2026 wirksam. Die Anteile der abgebenden Fonds gehen dabei vollständig in die aufnehmenden Fonds über, ohne dass sich die Anzahl der von Anlegern gehaltenen Anteile verändert.

Aus regulatorischen Gründen nimmt der von Anlegern gehaltene Fonds eine andere Anteilklasse auf, die nicht bei der FFB gelistet ist. Konkret bedeutet dies, dass Vermögenswerte in den bestehenden Fonds eingebracht werden, während die Anteilanzahl im Depot unverändert bleibt.

Wesentliche Eckdaten der Fondsfusion

Fondsanteile des abgebenden Fonds können über die FFB nicht erworben werden. Der Umtausch erfolgt automatisch im Rahmen der Depotabwicklung. Kunden des aufnehmenden Fonds werden über die Fusion informiert. Die FFB weist darauf hin, dass der dauerhafte Datenträger der Fondsgesellschaft maßgeblich ist und inhaltlich nicht von der FFB geprüft wird.

Betroffene Fonds und ISINs

Abgebender Fonds / Anteilklasse ISIN Aufnehmender Fonds / Anteilklasse ISIN
BNP Paribas Convertibles Europe* Classic CAP FR0010028761 BNP Paribas Funds – Europe Convertible C CAP LU0086913042
PERSEIS AVANTAGE CONVERTIBLES* Classic CAP FR0010052266 BNP Paribas Funds – Europe Convertible Classic CAP LU0086913042
BNP Paribas Convertibles Europe* I CAP FR0013031710 BNP Paribas Funds – Europe Convertible Privilege CAP LU0111466198

Was Anleger im Zusammenhang mit der Fusion beachten sollten

Anleger sollten nach der Umsetzung der Fusion prüfen, ob der Fondsname und die ISIN im Depot korrekt angezeigt werden. Da sich der rechtliche Mantel oder die Anteilklasse ändern kann, empfiehlt es sich außerdem zu überprüfen, ob der Fonds weiterhin zur eigenen Anlagestrategie passt. Laut Fondsgesellschaft hat die Zusammenlegung keine wirtschaftlichen Auswirkungen für die Anteilinhaber des aufnehmenden Fonds.

Die Fondsgesellschaft weist darauf hin, dass der eingebrachte Fonds mit Wirksamkeit der Zusammenlegung nicht mehr existiert und alle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten in den aufnehmenden Fonds übergehen.

Einordnung aus Sicht der Fondsbranche

Zusammenlegungen wie diese dienen häufig der Vereinfachung von Fondsstrukturen und der Harmonisierung von Produktpaletten. Für Anleger ist dabei entscheidend, nach der Fusion die Fondsstrategie, Kostenstruktur und den Anlageschwerpunkt erneut einzuordnen.

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Fazit: Fusion technisch neutral, strategisch prüfenswert

Die Fondsfusion von BNP Paribas zum 20.03.2026 erfolgt automatisch und ohne Handlungsbedarf für Anleger. Dennoch empfiehlt es sich, nach der Umsetzung den Fondsinhalt und die Depotkonditionen zu überprüfen, um langfristig von besseren Rahmenbedingungen zu profitieren.

FAQ – Häufige Fragen zur BNP-Paribas-Fondsfusion

Muss ich wegen der Fondsfusion aktiv werden?
Nein. Die Zusammenlegung erfolgt automatisch im Depot.

Ändert sich die Anzahl meiner Fondsanteile?
Nein. Die Anzahl der gehaltenen Anteile bleibt unverändert.

Was bedeutet eine Fondsfusion?
Bei einer Fondsfusion werden Vermögenswerte eines Fonds auf einen anderen Fonds übertragen. Der abgebende Fonds wird eingestellt, Anleger erhalten Anteile am aufnehmenden Fonds.

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