Kapitalertragssteuer beim Fondsverkauf bei comdirect senken: So nutzen Sie steuerliche Vorteile richtig

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Mit der richtigen Strategie mehr vom Gewinn behalten

Wer Fondsanteile über sein comdirect Depot verkauft, erzielt im Idealfall einen schönen Gewinn – doch dieser unterliegt der Kapitalertragsteuer. Die gute Nachricht: Es gibt mehrere legale Möglichkeiten, diese Steuerlast zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre comdirect Fondsverkäufe steuerlich optimieren, welche Freibeträge und Sonderregeln gelten – und worauf Sie besonders achten sollten.

Freistellungsauftrag richtig nutzen und Steuern sparen

Die einfachste Möglichkeit, Kapitalerträge steuerfrei zu halten, ist der Freistellungsauftrag. comdirect behält automatisch Kapitalertragsteuer ein – es sei denn, Sie haben einen gültigen Freistellungsauftrag hinterlegt.

Seit 2023 gelten folgende Sparer-Pauschbeträge:

  • 1.000 Euro für Alleinstehende
  • 2.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner

 
Was zu beachten ist:

  • Der Auftrag gilt für alle Kapitalerträge im comdirect Depot
  • Sie können diesen im Online-Banking selbst einrichten oder anpassen
  • Eine optimale Verteilung auf mehrere Banken ist möglich, aber die Gesamtsumme darf nicht überschritten werden

 
Wer keinen Freistellungsauftrag nutzt, verschenkt bares Geld – denn Erträge unterhalb des Freibetrags werden sonst unnötig versteuert.

Altbestände vor 2009: So profitieren Sie vom Bestandsschutz-Freibetrag

Für Fondsanteile, die Sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben, galt ursprünglich ein vollständiger Bestandsschutz. Seit der Investmentsteuerreform 2018 wurde dieser durch einen Freibetrag von 100.000 Euro für die ab 2018 erzielten Gewinne auf Altbestände ersetzt.

Das bedeutet:

  • Gewinne aus Altbeständen, die ab 2018 erzielt wurden, sind bis 100.000 Euro pro Person steuerfrei
  • Voraussetzung: Die Fondsanteile wurden vor dem 01.01.2009 gekauft und nach 2017 verkauft
  • Der Freibetrag wird nicht automatisch berücksichtigt – Sie müssen diesen in der Steuererklärung geltend machen

 
Tipp: Prüfen Sie Ihre Depothistorie bei comdirect und halten Sie entsprechende Nachweise bereit – insbesondere für ältere Fondspositionen mit langer Haltedauer.

Teilfreistellung bei Fonds: Welche Fondsarten steuerlich begünstigt sind

Seit 2018 gilt für deutsche Fonds ein neues Steuermodell, bei dem auf Fondsebene Körperschaftsteuer erhoben wird. Zum Ausgleich gibt es für Anleger Teilfreistellungen, die Ihre steuerpflichtigen Erträge automatisch reduzieren.

Die Höhe hängt von der Art des Fonds ab:

  • Aktienfonds: 30 % der Erträge sind steuerfrei
  • Mischfonds: 15 % der Erträge sind steuerfrei
  • Immobilienfonds: Bis zu 60 % (inländisch) bzw. 80 % (ausländisch) steuerfrei

 
Diese Teilfreistellungen gelten sowohl für:

  • Ausschüttungen (Dividenden etc.)
  • Veräußerungsgewinne (also Verkäufe von Fondsanteilen)

 
Fazit: Durch gezielte Auswahl steuerlich begünstigter Fonds können Sie die effektive Steuerbelastung spürbar senken – ohne auf Performance zu verzichten.

Vorabpauschale verstehen und korrekt einordnen

Bei einigen Fonds fällt seit 2019 jährlich eine sogenannte Vorabpauschale an. Diese soll eine Mindestbesteuerung sicherstellen – auch wenn der Fonds selbst keine Auszahlung vornimmt.

Wichtige Infos:

  • Die Vorabpauschale wird jeweils Anfang des Jahres automatisch berechnet
  • Sie gilt als fiktiver Gewinn und wird entsprechend besteuert
  • Der versteuerte Gewinn wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden

 
Sie müssen nichts tun – comdirect führt die Steuer automatisch ab und berücksichtigt die Anrechnung beim Verkauf. Dennoch ist es gut zu wissen, dass auch bei nicht realisierten Gewinnen bereits jährlich eine Besteuerung erfolgen kann.

Gewinne und Verluste zum Jahresende clever ausgleichen

Am Jahresende lohnt sich ein Blick ins Depot – denn durch geschicktes Realisieren von Gewinnen oder Verlusten lassen sich steuerliche Vorteile erzielen.

Beispielhafte Möglichkeiten:

  • Gewinne verkaufen, um den Sparer-Pauschbetrag optimal auszunutzen
  • Verluste realisieren, um sie mit anderen Erträgen zu verrechnen
  • Verlustverrechnungstöpfe prüfen: comdirect zeigt diese transparent im Online-Banking an

 
Wichtig:

  • Achten Sie auf Transaktionskosten und Marktentwicklung
  • Ein „Verkauf mit sofortigem Rückkauf“ ist möglich, aber nicht immer sinnvoll
  • Für große Depotumschichtungen kann sich eine vorherige steuerliche Beratung lohnen

 
Fazit: Steueroptimierter Fondsverkauf bei comdirect – mit Strategie mehr behalten

Beim Verkauf von Fondsanteilen ist die Steuerpflicht nicht zu vermeiden – aber sie lässt sich gezielt senken, wenn Sie Ihre Möglichkeiten kennen:

✔ Freistellungsauftrag rechtzeitig einrichten
✔ Altbestände und Bestandsschutz prüfen
✔ Teilfreistellung durch passende Fonds nutzen
✔ Vorabpauschale richtig einordnen
✔ Gewinne und Verluste sinnvoll planen

Je besser Sie sich mit den steuerlichen Stellschrauben im comdirect Depot auskennen, desto mehr bleibt am Ende für Sie übrig – ganz legal und ohne Mehraufwand.

Titelbild des PROfinance comdirect-Blogs – Tipps zur Fondsanlage, App-Nutzung, Rückerstattung von Bestandsprovisionen und smarter Depotführung auf einen Blick

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Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz