So sichern Sie die staatliche Prämie – ohne unnötige Depotkosten
Die Bundesregierung will Kindern und Jugendlichen einen frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge ermöglichen. Dafür hat das Kabinett Eckpunkte zur Frühstart-Rente beschlossen: Eltern sollen für ihr Kind ein spezielles Altersvorsorgedepot eröffnen können – und der Staat soll ab einem bestimmten Alter monatlich Geld einzahlen. Entscheidend ist für viele Familien nicht nur das „Ob“, sondern das „Wie“: Muss ich jetzt aktiv werden? Welche Schritte sind nötig? Und worauf sollte ich bei Depotkosten achten?
Was genau ist die Frühstart-Rente laut Bundesregierung?
Geplant ist ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot, das Eltern für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Kinder ab dem sechsten Lebensjahr eine staatliche Förderung von 10 Euro pro Monat (die Frühstart-Renten-Prämie) in dieses Depot erhalten. Zusätzlich sollen eigene Einzahlungen möglich sein, um das Kapital weiter aufzubauen.
Wer profitiert – und ab wann soll das gelten?
Alle anspruchsberechtigten Kinder sollen profitieren. Als Ziel nennt die Bundesregierung, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Der erste Jahrgang, der nach den Eckpunkten profitieren soll, sind die zum Programmstart sechsjährigen Kinder (genannt wird der Geburtsjahrgang 2020). Die Auszahlung der Prämie soll dann rückwirkend erfolgen.
Frühstart-Rente: Das Wichtigste auf einen Blick
Mit der geplanten Frühstart-Rente möchte die Bundesregierung den langfristigen Vermögensaufbau von Kindern frühzeitig fördern. Die zentralen Punkte des Vorhabens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Start ab dem 6. Lebensjahr: Für jedes Kind soll frühzeitig ein individuelles Altersvorsorgevermögen aufgebaut werden.
- Staatliche Einzahlungen: Der Staat plant, über mehrere Jahre hinweg regelmäßige Beiträge in ein persönliches Vorsorgekonto des Kindes einzuzahlen.
- Langfristiger Anlagehorizont: Das Kapital wird über viele Jahrzehnte investiert und kann so besonders stark vom Zinseszinseffekt profitieren.
- Verwendung erst im Rentenalter: Das angesparte Vermögen ist zweckgebunden und soll ausschließlich der Altersvorsorge dienen.
- Ergänzung zur gesetzlichen Rente: Die Frühstart-Rente ist als zusätzlicher Baustein gedacht und ersetzt keine bestehenden Rentensysteme.
- Eltern müssen aktiv werden: Für die konkrete Umsetzung (z. B. Auswahl der Anlageform oder des Anbieters) ist die Mitwirkung der Eltern vorgesehen.
Für Eltern bedeutet das: Wer sich früh informiert und die richtigen Entscheidungen trifft, kann den staatlichen Anschub sinnvoll ergänzen und die Altersvorsorge des Kindes deutlich stärken.
Was passiert ab dem 18. Geburtstag?
Die individuellen Depots sollen an neue Angebote der (steuerlich geförderten) privaten Altersvorsorge anknüpfen. Bei Volljährigkeit soll ein unkomplizierter Anschluss möglich sein. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase (also bis zum Renteneintritt) sollen die Erträge steuerfrei bleiben.
Und wenn ich gar kein Depot für mein Kind eröffne?
Laut Bundesregierung soll es eine unbürokratische Auffanglösung geben: Nicht abgerufene Mittel können jahrgangsweise angelegt und später nachträglich in individuelle Frühstart-Renten- oder Altersvorsorgeverträge übertragen werden. Das nimmt Druck aus der Entscheidung – ersetzt aber nicht die Vorteile eines frühzeitig individuell geführten Depots (Transparenz, Anbieterwahl, eigene Aufstockung).
Was muss ich konkret tun, um die Prämie zu bekommen?
Der wichtigste Punkt ist simpel: Damit die staatliche Prämie in ein individuelles Depot fließen kann, müssen Eltern (bzw. Erziehungsberechtigte) ein passendes Depot für das Kind eröffnen, sobald das Programm rechtlich startet und die Details im Gesetz feststehen. Bis dahin lohnt es sich, die nötigen Unterlagen und Kostenpunkte vorzubereiten – vor allem, weil bei Kinderdepots die laufenden Kosten den langfristigen Effekt spürbar beeinflussen können.
| Schritt | Worum es geht | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| 1) Anbieter/Depotbank auswählen | Depot für Minderjährige eröffnen (Eltern handeln für das Kind) | Depotführungsentgelt, Fonds-/ETF-Kosten, mögliche Mindestbeträge, Flexibilität für Sparraten |
| 2) Legitimation & Unterlagen | Identitätsprüfung der Eltern, Daten des Kindes, Sorgerechtsnachweise falls nötig | Vollständigkeit spart Rückfragen; bei alleinigen Sorgeberechtigten sind zusätzliche Nachweise nötig |
| 3) Zahlungsweg klären | Wie fließt die Frühstart-Renten-Prämie ins Depot, wie werden eigene Einzahlungen organisiert? | Trennung von „staatlich“ und „privat“ sauber dokumentieren; Dauerauftrag/Sparplan nur, wenn gewünscht |
| 4) Kosten regelmäßig prüfen | Langfristige Vorsorge lebt von niedrigen Reibungsverlusten | Gerade bei kleinen monatlichen Beträgen sind Fixkosten besonders relevant |
Kinderdepot-Kosten: Warum „kostenlos“ hier wirklich zählt
Gerade bei langfristigem Sparen für Kinder spielen Kosten eine entscheidende Rolle. Wird beispielsweise monatlich ein Betrag von 10 € staatlich gefördert, können bereits geringe laufende Gebühren einen erheblichen Teil dieser Förderung wieder aufzehren.
Ein kostenlos geführtes Kinderdepot ist daher ein echter Vorteil. In der Praxis zeigt sich: Bei einigen Depotbanken wie FFB, FNZ oder der Fondsdepot Bank können Kinderdepots ohne Depotführungsentgelt geführt werden – abhängig vom jeweiligen Modell und den aktuell gültigen Konditionen.
Besonders komfortabel ist das FFB JuniorDepot: Die Depoteröffnung erfolgt vollständig online und ist in wenigen Minuten erledigt. Hier geht es direkt zur Depoteröffnung des FFB JuniorDepots.
Ein neutrales Beispiel: So wirkt sich die Prämie ohne und mit eigener Aufstockung aus
Die staatliche Prämie ist als Start gedacht. Ob Sie zusätzlich besparen, ist eine Familienentscheidung. Wichtig ist: Je niedriger die laufenden Depotkosten, desto mehr bleibt tatsächlich im Kapitalmarkt investiert. Wenn Sie aufstocken, sollte der Sparplan so gewählt sein, dass er zu Ihrem Budget passt und ohne unnötige Zusatzkosten läuft.
PROfinance: Konditionen nutzen, ohne das Depot zu wechseln
Wer seine Fondskosten optimieren möchte, kann Konditionen und Betreuung so strukturieren, dass unnötige Ausgabeaufschläge und laufende Vertriebskosten reduziert werden. Bei PROfinance sind Fonds ohne Ausgabeaufschlag möglich, ebenso die Rückerstattung der Bestandsprovision (Fonds-Cashback). Zusätzlich gibt es eine Treueprämie ab 10.000 € sowie ein Bonusprogramm ab 50.000 € (allein oder im Team). Ein Betreuerwechsel ohne Depotwechsel ist möglich; durch PROfinance entstehen keine Gebühren.
Tipp: Jetzt Depotkosten prüfen und Kinderdepot-Konditionen vergleichen
Auch wenn Details zur Frühstart-Rente erst mit dem Gesetz final feststehen: Prüfen Sie schon jetzt, ob ein kostenloses Kinderdepot möglich ist und welche laufenden Kosten bei Ihrer Depotbank anfallen. Vergleichen Sie Gebührenmodelle und mögliche Vergünstigungen der verschiedenen Depotbanken.
Fazit: Wenig Aktion, großer Hebel – wenn die Kosten stimmen
Die Frühstart-Rente soll Kindern ab sechs Jahren mit 10 Euro monatlich einen frühen Einstieg in die Kapitalanlage ermöglichen. Für Eltern wird voraussichtlich entscheidend sein, rechtzeitig ein passendes Altersvorsorgedepot zu eröffnen und dabei auf niedrige Depotkosten zu achten – idealerweise mit einem kostenlos geführten Kinderdepot, damit die Förderung nicht durch Fixkosten verpufft.
FAQ: Häufige Fragen zur Frühstart-Rente
1) Muss ich sofort etwas tun?
Aktuell sind Eckpunkte beschlossen; die konkrete Umsetzung folgt mit dem Gesetz. Sinnvoll ist schon jetzt, Depotkosten zu prüfen und sich auf die Depoteröffnung vorzubereiten.
2) Bekomme ich die Prämie auch ohne Depot?
Nach den Eckpunkten soll es eine Auffanglösung geben, bei der nicht abgerufene Mittel jahrgangsweise angelegt und später übertragen werden können.
3) Welche Depotbank ist „die beste“ für ein Kinderdepot?
Es kommt vor allem auf laufende Kosten und praktikable Abläufe an. Bei einigen Depotbanken wie FFB, FNZ und Fondsdepot Bank können Kinderdepots kostenlos geführt werden; prüfen Sie die jeweils gültigen Konditionen im Detail.
Quelle: Veröffentlichung der Bundesregierung: „Eckpunkte der Frühstart-Rente beschlossen“