Thesaurierende Fonds im FFB Depot: Das sollten Sie steuerlich beachten

Beitragsbild des FFB-Blogs – Tipps zur FFB-App, digitaler Depotführung, VL-Anlagen, Fonds-Cashback und nachhaltigen Fonds für eine smartere Fondsanlage mit PROfinance
Wiedergabe
Getting your Trinity Audio player ready...

Ausschüttung oder Wiederanlage – die steuerliche Seite richtig verstehen

Wenn Sie in Fonds investieren, stehen Sie vor einer grundsätzlichen Entscheidung: ausschüttend oder thesaurierend? Diese Unterscheidung hat nicht nur Einfluss auf Ihre Ertragsstrategie, sondern auch auf die steuerliche Behandlung innerhalb Ihres FFB Depots. Gerade bei thesaurierenden Fonds ist es wichtig, die sogenannte Vorabpauschale und ihre Auswirkungen zu kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie thesaurierende Fonds funktionieren, wie sie bei der FFB besteuert werden und worauf Sie als Anleger achten sollten.

Thesaurierend oder ausschüttend: Was ist der Unterschied?

Die zentrale Unterscheidung bei Investmentfonds betrifft den Umgang mit Erträgen wie Dividenden, Zinsen oder sonstigen Gewinnen:

  • Ausschüttende Fonds legen diese Erträge regelmäßig – meist jährlich – in neue Fondsanteile. Sie diese Erträge zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuern (Kapitalertragsteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer).
  • Thesaurierende Fonds hingegen behalten die erwirtschafteten Erträge im Fonds und legen diese automatisch wieder an.

 
Wie funktioniert ein thesaurierender Fonds im FFB Depot?

Wenn Sie einen thesaurierenden Fonds im FFB Depot halten, profitieren Sie auf den ersten Blick von der Wiederanlage der Erträge:
Ihr Fondsvolumen steigt, ohne dass Sie aktiv etwas tun müssen. Diese reinvestierten Erträge erhöhen Ihre Anteile automatisch und können langfristig zu einem stärkeren Zinseszinseffekt führen.

Wichtig: Obwohl keine Auszahlung stattfindet, müssen thesaurierte Erträge dennoch versteuert werden. Um sicherzustellen, dass thesaurierende Fonds steuerlich gleich behandelt werden wie ausschüttende, hat der Gesetzgeber die sogenannte Vorabpauschale eingeführt.

Vorabpauschale: So funktioniert die Besteuerung thesaurierender Fonds

Die Vorabpauschale ist eine Art fiktiver Ertrag, der jährlich auf Fondsanteile berechnet wird. Diese stellt sicher, dass Anleger nicht dauerhaft steuerfrei bleiben, obwohl Wertzuwächse entstehen.

Berechnungsgrundlage:

  • Die Pauschale basiert auf dem Wert Ihrer Fondsanteile zu Jahresbeginn
  • Multipliziert wird dieser mit 70 % des von der Bundesbank veröffentlichten Basiszinses und reduziert sich durch den Teifreistellungsbetrag des Fonds (beispielweise 30% bei Aktienfonds und 15% bei Mischfonds)
  • Von dem so ermittelten Betrag wird ein ggf. erteilter Freistellungsauftrag (1.000 Euro für Singles / 2.000 Euro für Paare) abgezogen
  • Auf den verbleibenden Betrag fällt dann Kapitalertragsteuer (25 % + Soli/Kirchensteuer) an

 
Beispiel:
Wert der Fondsanteile zum Jahresbeginn: 10.000 Euro, Teilfreistellung 15% (Mischfonds)
Basiszins: 2 % → 10.000 Euro × 70 % × 2 % × 85 % = 119 Euro
Für den steuerpflichtigen Ertrag ist eine Abgeltungssteuer (inkl. Soli) in Höhe von 31,39 Euro zu zahlen. Liegt ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vor, kann der steuerpflichtige Ertrag durch diesen gemindert werden.

Was bedeutet die Vorabpauschale für Sie als FFB Kunde konkret?

Bei Fonds im FFB Depot übernimmt die FFB für Sie die Berechnung und die steuerliche Abwicklung. Das bedeutet:

  • Die FFB ermittelt automatisch die Vorabpauschale für Ihre Fondsanteile
  • Die entsprechende Kapitalertragsteuer wird von Ihrem Abwicklungskonto eingezogen, bei Depots ohne Abwicklungskonto werden Fondsanteile des betroffenen Fonds zur Begleichung der Steuer verkauft
  • Achten Sie daher darauf, dass ausreichend Liquidität verfügbar ist, um die Steuerzahlung abzudecken

 
Besonders fair: Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Fazit: Steuerliche Planung mit Fonds – worauf Sie achten sollten

Die Entscheidung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds sollte nicht nur von Ihrer Anlagestrategie, sondern auch von steuerlichen Überlegungen abhängig gemacht werden.

✔ Ausschüttende Fonds bieten regelmäßige Erträge, die in der Regel wiederangelegt werden
✔ Thesaurierende Fonds reinvestieren die Erträge innerhalb des Fonds
✔ Im FFB Depot wird die Steuer automatisch abgeführt
✔ Vorabpauschalen werden später beim Verkauf angerechnet
✔ Ausreichende Kontodeckung zur Steuerzahlung sicherstellen

Wer gut plant und seine steuerliche Situation kennt, kann mit beiden Fondsarten erfolgreich investieren – wichtig ist nur, die Auswirkungen richtig zu verstehen und frühzeitig zu berücksichtigen.

Headerbild der FFB-Depotseite – bestehendes Depot bei der FFB einfach weiterführen und mit PROfinance von Rückvergütung, 0 % Ausgabeaufschlag und Sonderkonditionen profitieren

Sie haben ein FFB-Depot? Sichern Sie sich jetzt Ihre Sonderkonditionen bei PROfinance!

Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile als FFB (FIL Fondsbank)-Kunde: 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, bis zu 99 % Rückvergütung auf Ihre Fondsbestände (Fonds-Cashback), ein exklusives Bonusprogramm und ein digitales Kundenportal warten auf Sie. Der Wechsel zu PROfinance ist einfach und kostenfrei.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz