FFB Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

Thesaurierende Fonds im FFB Depot: Das sollten Sie steuerlich beachten

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Ausschüttung oder Wiederanlage – die steuerliche Seite richtig verstehen

Wenn Sie in Fonds investieren, stehen Sie vor einer grundsätzlichen Entscheidung: ausschüttend oder thesaurierend? Diese Unterscheidung hat nicht nur Einfluss auf Ihre Ertragsstrategie, sondern auch auf die steuerliche Behandlung innerhalb Ihres FFB Depots. Gerade bei thesaurierenden Fonds ist es wichtig, die sogenannte Vorabpauschale und ihre Auswirkungen zu kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie thesaurierende Fonds funktionieren, wie sie bei der FFB besteuert werden und worauf Sie als Anleger achten sollten.

Thesaurierend oder ausschüttend: Was ist der Unterschied?

Die zentrale Unterscheidung bei Investmentfonds betrifft den Umgang mit Erträgen wie Dividenden, Zinsen oder sonstigen Gewinnen:

  • Ausschüttende Fonds legen diese Erträge regelmäßig – meist jährlich – in neue Fondsanteile. Sie diese Erträge zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuern (Kapitalertragsteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer).
  • Thesaurierende Fonds hingegen behalten die erwirtschafteten Erträge im Fonds und legen diese automatisch wieder an.

 
Wie funktioniert ein thesaurierender Fonds im FFB Depot?

Wenn Sie einen thesaurierenden Fonds im FFB Depot halten, profitieren Sie auf den ersten Blick von der Wiederanlage der Erträge:
Ihr Fondsvolumen steigt, ohne dass Sie aktiv etwas tun müssen. Diese reinvestierten Erträge erhöhen Ihre Anteile automatisch und können langfristig zu einem stärkeren Zinseszinseffekt führen.

Wichtig: Obwohl keine Auszahlung stattfindet, müssen thesaurierte Erträge dennoch versteuert werden. Um sicherzustellen, dass thesaurierende Fonds steuerlich gleich behandelt werden wie ausschüttende, hat der Gesetzgeber die sogenannte Vorabpauschale eingeführt.

Vorabpauschale: So funktioniert die Besteuerung thesaurierender Fonds

Die Vorabpauschale ist eine Art fiktiver Ertrag, der jährlich auf Fondsanteile berechnet wird. Diese stellt sicher, dass Anleger nicht dauerhaft steuerfrei bleiben, obwohl Wertzuwächse entstehen.

Berechnungsgrundlage:

  • Die Pauschale basiert auf dem Wert Ihrer Fondsanteile zu Jahresbeginn
  • Multipliziert wird dieser mit 70 % des von der Bundesbank veröffentlichten Basiszinses und reduziert sich durch den Teifreistellungsbetrag des Fonds (beispielweise 30% bei Aktienfonds und 15% bei Mischfonds)
  • Von dem so ermittelten Betrag wird ein ggf. erteilter Freistellungsauftrag (1.000 Euro für Singles / 2.000 Euro für Paare) abgezogen
  • Auf den verbleibenden Betrag fällt dann Kapitalertragsteuer (25 % + Soli/Kirchensteuer) an

 
Beispiel:
Wert der Fondsanteile zum Jahresbeginn: 10.000 Euro, Teilfreistellung 15% (Mischfonds)
Basiszins: 2 % → 10.000 Euro × 70 % × 2 % × 85 % = 119 Euro
Für den steuerpflichtigen Ertrag ist eine Abgeltungssteuer (inkl. Soli) in Höhe von 31,39 Euro zu zahlen. Liegt ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vor, kann der steuerpflichtige Ertrag durch diesen gemindert werden.

Was bedeutet die Vorabpauschale für Sie als FFB Kunde konkret?

Bei Fonds im FFB Depot übernimmt die FFB für Sie die Berechnung und die steuerliche Abwicklung. Das bedeutet:

  • Die FFB ermittelt automatisch die Vorabpauschale für Ihre Fondsanteile
  • Die entsprechende Kapitalertragsteuer wird von Ihrem Abwicklungskonto eingezogen, bei Depots ohne Abwicklungskonto werden Fondsanteile des betroffenen Fonds zur Begleichung der Steuer verkauft
  • Achten Sie daher darauf, dass ausreichend Liquidität verfügbar ist, um die Steuerzahlung abzudecken

 
Besonders fair: Die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Fazit: Steuerliche Planung mit Fonds – worauf Sie achten sollten

Die Entscheidung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds sollte nicht nur von Ihrer Anlagestrategie, sondern auch von steuerlichen Überlegungen abhängig gemacht werden.

✔ Ausschüttende Fonds bieten regelmäßige Erträge, die in der Regel wiederangelegt werden
✔ Thesaurierende Fonds reinvestieren die Erträge innerhalb des Fonds
✔ Im FFB Depot wird die Steuer automatisch abgeführt
✔ Vorabpauschalen werden später beim Verkauf angerechnet
✔ Ausreichende Kontodeckung zur Steuerzahlung sicherstellen

Wer gut plant und seine steuerliche Situation kennt, kann mit beiden Fondsarten erfolgreich investieren – wichtig ist nur, die Auswirkungen richtig zu verstehen und frühzeitig zu berücksichtigen.

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