FNZ Bank Depotübertrag: So übertragen Sie Ihr ebase-Depot Schritt für Schritt – einfach erklärt

Beitragsbild des FNZ-/ebase-Blogs – Tipps zur App-Nutzung, digitalen Depotverwaltung, Fondstransaktionen und Sicherheitsaspekten für ebase-Kunden bei PROfinance

Wie kann ich mein ebase-Depot zur FNZ Bank übertragen oder Fondsbestände ins FNZ/ebase-Depot bringen?

Viele Anleger stellen sich konkrete Fragen, wenn sie ihr Depot optimieren möchten:

„Wie kann ich mein Depot zur FNZ Bank übertragen?“
„Wie übertrage ich ein Depot von einer Fremdbank ins FNZ/ebase-Depot?“
„Wie lange dauert ein Depotübertrag?“
„Was kostet ein Depotübertrag zur FNZ Bank?“
„Was muss ich steuerlich beachten?“

Ein Depotübertrag zur FNZ Bank (ebase-Depot) ist grundsätzlich unkompliziert möglich. Dabei bleiben Ihre Fondsanteile erhalten – es erfolgt kein Verkauf, sofern Sie einen reinen Bestandsübertrag (unentgeltlich, ohne Gläubigerwechsel) beauftragen.

Warum ein Depot zur FNZ Bank übertragen?

Ein Depotübertrag kann organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll sein:

✔ Bündelung mehrerer Depots bei einer Bank
✔ Nutzung besserer Fondskonditionen
✔ mögliche Treueprämien (Fonds-Cashback)
✔ klarere Depotstruktur

Wer Fondsbestände ins FNZ/ebase-Depot über einen spezialisierten Fondsvermittler überträgt, kann – je nach Fonds – von einer Rückvergütung der Bestandsprovision profitieren. Ab 10.000 € Fondsbestand kann eine Treueprämie greifen, ab 50.000 € zusätzlich ein Bonusprogramm.

Wie läuft ein Depotübertrag zur FNZ Bank ab?

Ein Depotübertrag wird immer von der aufnehmenden Bank initiiert. Sie erteilen der FNZ Bank den Auftrag. Die FNZ Bank fordert anschließend die Bestände bei Ihrer bisherigen Bank an.

Bei einem regulären Übertrag ohne Eigentümerwechsel erfolgt dieser in der Regel kostenfrei und steuerneutral.

Schritt-für-Schritt: Depot von einer Fremdbank zur FNZ Bank übertragen

Schritt 1: Depot eröffnen
Falls noch kein FNZ/ebase-Depot besteht, wird dieses zunächst eröffnet.

Schritt 2: Übertragungsformular ausfüllen
Benötigt werden u. a.:

✔ Daten der abgebenden Bank
✔ Ihre bisherige Depotnummer
✔ Art des Übertrags (unentgeltlich oder entgeltlich und mit oder ohne Gläubigerwechsel)
✔ Verhältnis zwischen Auftraggeber und Empfänger bei einem Gläubigerwechsel
✔ zu übertragende Fondsanteile

Schritt 3: Formular unterschreiben
Bei Gemeinschaftsdepots müssen alle Depotinhaber unterschreiben.

Schritt 4: Technische Abwicklung
Die abgebende Bank überträgt Fondsanteile inklusive steuerlicher Daten.

Wie lange dauert ein Depotübertrag?

In der Praxis dauert ein inländischer Übertrag meist 2–4 Wochen. Währenddessen sind die übertragenen Fonds häufig nicht handelbar.

Was kostet der Depotübertrag?

Ein inländischer Depotübertrag ist grundsätzlich kostenfrei. Gebühren können nur in Sonderfällen entstehen (z. B. ausländische Lagerstellen oder Verkauf von Bruchstücken).

Was passiert steuerlich?

Bei einem unentgeltlichen Übertrag ohne Gläubigerwechsel bleiben die Anschaffungsdaten erhalten und es entsteht keine Steuerbelastung. Bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel können jedoch Steuern anfallen.

Anschaffungsdaten & Verlustverrechnungstöpfe – wichtige Details

Innerhalb Deutschlands ist die abgebende Bank verpflichtet, die Anschaffungsdaten elektronisch an die FNZ Bank zu übermitteln. Diese sind entscheidend für die korrekte steuerliche Behandlung bei späteren Verkäufen.

Besonderheit bei Verlustverrechnungstöpfen: Eine Übertragung des allgemeinen Verlustverrechnungstopfs oder des Quellensteuertopfs ist laut Formular nur möglich bei:

unentgeltlichem Eigenübertrag
Gesamtübertrag des Depots

Wer lediglich einzelne Positionen überträgt (Teilübertrag), kann die Verlusttöpfe in der Regel nicht mit übertragen. Erfolgt der Übertrag aus dem Ausland, kann ein separater Nachweis der Anschaffungsdaten erforderlich sein.

FNZ Bank Depotübertrag korrekt durchführen – was das Formular wirklich verlangt

Der Depotübertrag zur FNZ Bank wird im offiziellen Formular als „Depoteinzug“ bezeichnet. Dabei beauftragen Sie die FNZ Bank, Ihre Fonds- oder Wertpapierbestände von der bisherigen depotführenden Stelle einzuziehen.

Wichtig: Der Auftrag muss im Original unterschrieben eingereicht werden. Eine Übermittlung per E-Mail, Fax oder als Kopie ist nicht ausreichend. Bei Gemeinschaftsdepots sind alle Depotinhaber unterschriftspflichtig.

Das Formular unterscheidet klar zwischen:

Investmentdepot (Abschnitt B.I) – für klassische Investmentfondsanteile
Wertpapierdepot (Abschnitt B.II) – für andere Wertpapiere, z. B. börsengehandelte Positionen

Wenn sowohl Fondsanteile als auch andere Wertpapiere übertragen werden sollen, müssen die entsprechenden Abschnitte vollständig ausgefüllt werden. Voraussetzung ist, dass bei der FNZ Bank die passende Depotart besteht.

Wichtig ist außerdem: Es können nur Fonds eingezogen werden, die im Fondsspektrum der FNZ Bank enthalten und dort verwahrfähig sind. Anleger sollten daher vor Einreichung prüfen, ob die gewünschten Fonds bei der FNZ Bank geführt werden können.

Hinweis: Die FNZ Bank leitet den Auftrag an die abgebende Stelle weiter. Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand ist laut Formular regelmäßig die bisherige depotführende Bank Ansprechpartner.

Die richtige Übertragungsart wählen (Pflichtangabe!)

Im Formular muss zwingend die Art des Depoteinzugs ausgewählt werden. Diese Entscheidung ist steuerlich relevant.

Die FNZ Bank unterscheidet dabei folgende Varianten:

Unentgeltlich – Eigenübertrag
(Depotinhaber bleibt identisch; entspricht dem klassischen Übertrag ohne Gläubigerwechsel)

Unentgeltlich – Schenkung
(Übertrag auf eine andere Person ohne Gegenleistung)

Unentgeltlich – Nachlass
(Übertrag im Rahmen einer Erbschaft; entsprechende Nachweise erforderlich)

Entgeltlich
(Übertrag gegen Gegenleistung; gilt steuerlich als Verkauf und ist grundsätzlich abgeltungsteuerpflichtig)

Besonders wichtig bei Schenkungen: Die Steuer-Identifikationsnummer, das Verwandtschaftsverhältnis sowie die vollständigen personenbezogenen Daten des Begünstigten sind Pflichtangaben. Fehlen diese Angaben, kann der Übertrag steuerlich als entgeltlich behandelt werden.

Depotübertrag strategisch nutzen – Konditionen verbessern

Ein Depotübertrag kann auch strategisch genutzt werden. Wird das FNZ/ebase-Depot über PROfinance geführt, profitieren Selbstentscheider typischerweise von:

0 % Ausgabeaufschlag
✔ möglichem Fonds-Cashback
Bonusprogramm ab bestimmten Volumina
✔ kostenfreiem Vermittlerwechsel ohne Depotumzug

Das Depot bleibt dabei bei der FNZ Bank bestehen. Es ändern sich lediglich die Konditionen.

Was kosten teure Berater in der Praxis? Ein typisches Beispiel

Viele klassische Beratermodelle arbeiten weiterhin mit Ausgabeaufschlägen von bis zu 5 %. Manchmal wird der Ausgabeaufschlag zwar teilweise erlassen – dafür wird aber ein anderes Vergütungsmodell genutzt: Bei manchen Konzepten zahlen Anleger stattdessen eine laufende Betreuungsgebühr, z. B. 1,5 % p.a. vom Depotbestand. Bei einem Depotwert von 100.000 € wären das bereits 1.500 € pro Jahr – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Beratung in Anspruch nehmen oder nicht. Selbst wenn Ausgabeaufschläge reduziert werden und teilweise Bestandsprovisionen zurückgegeben werden, können solche laufenden Gebühren langfristig deutlich stärker ins Gewicht fallen als viele Anleger erwarten.

Viele klassische Berater arbeiten weiterhin mit Ausgabeaufschlag. Bei einer Einmalanlage von 250.000 € bedeutet das bei 5%: 12.500 € fließen sofort als Gebühr ab – und stehen nicht mehr für die Rendite zur Verfügung.

Beispiel: 250.000 € Einmalanlage mit 5 % Ausgabeaufschlag → investiert werden nur 237.500 €. Die 12.500 € sind direkte Kosten.

Bei der ebase/FNZ Bank profitieren Anleger über PROfinance von 0 % Ausgabeaufschlag beim Fondskauf. Zusätzlich erhalten sie ab einem Fondsbestand von 10.000 € eine Treueprämie (Fonds-Cashback). Ab 50.000 € Fondsbestand greift zusätzlich das Bonusprogramm. Dadurch kann sich die jährliche Rückvergütung – je nach Depotgröße – auf mehrere hundert bis mehrere tausend Euro pro Jahr erhöhen.

Modellrechnung (10 Jahre): 100.000 € und 250.000 € im Vergleich: ebase/FNZ mit 5 % Ausgabeaufschlag vs. PROfinance (0 % + Cashback)

Gerade bei großen Depots wird sichtbar, was Ausgabeaufschläge „still“ kosten können.

Annahmen:

✔ Einmalanlage
✔ Betrachtungszeitraum: 10 Jahre
✔ Wertentwicklung: 6 % p.a. (Modellannahme)
✔ Fonds-Cashback bei PROfinance: 0,55 % p.a. (Modellwert; deshalb überall „ca.“)
✔ Werte sind auf ganze Euro gerundet

Die folgende Modellrechnung zeigt, wie sich ein Ausgabeaufschlag von 5 % bei einer Einmalanlage von 100.000 € über 10 Jahre auf das Gesamtvermögen auswirken kann – im Vergleich zu 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback über PROfinance.

Kriterium ebase/FNZ (5 % Ausgabeaufschlag) PROfinance (0 % + Cashback)
Einmalanlage 100.000 € 100.000 €
Ausgabeaufschlag 5 % = 5.000 € 0 % = 0 €
Investierter Betrag 95.000 € 100.000 €
Depotwert nach 10 Jahren (6 % p.a.) ca. 170.131 € ca. 179.085 €
Fonds-Cashback (0,55 %) über 10 Jahre ca. 7.684 €
Gesamtvermögen nach 10 Jahren 170.131 € 186.769 €
Mehrwert PROfinance +16.638 €

Bei einer größeren Einmalanlage von 250.000 € wird der Kosteneffekt noch deutlicher: Die Modellrechnung verdeutlicht, wie stark Ausgabeaufschläge und laufende Rückvergütungen das langfristige Ergebnis beeinflussen können.

Kriterium ebase/FNZ (5 % Ausgabeaufschlag) PROfinance (0 % + Cashback)
Einmalanlage 250.000 € 250.000 €
Ausgabeaufschlag 5 % = 12.500 € 0 % = 0 €
Investierter Betrag 237.500 € 250.000 €
Depotwert nach 10 Jahren (6 % p.a.) ca. 425.326 € ca. 447.712 €
Fonds-Cashback (0,55 %) über 10 Jahre ca. 19.211 €
Gesamtvermögen nach 10 Jahren 425.326 € 466.923 €
Mehrwert PROfinance +41.597 €

Gerade bei langfristigen Anlagen kann dieser Unterschied – bei identischem Fonds – mehrere tausend Euro ausmachen.

So wechseln Sie mit Ihrem ebase Depot bei der FNZ Bank zu PROfinance (3 Schritte)

Wenn Sie bereits ein ebase/FNZ Depot besitzen, müssen Sie kein neues Depot eröffnen. In vielen Fällen genügt ein kostenfreier Betreuer- bzw. Vermittlerwechsel. Das Depot bleibt bestehen – keine neue Depotnummer, kein Depotumzug, kein Verkaufszwang.

So funktioniert der Wechsel (3 Schritte):
1. Kostenfreien Vermittler-/Betreuerwechsel beantragen
2. ebase/FNZ Depot und Wertpapiere bleiben unverändert bestehen, PROfinance wird als neuer Vermittler hinterlegt
3. Nach erfolgreicher Zuordnung gelten automatisch die PROfinance-Sonderkonditionen (z. B. 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie und Bonusprogramm)

So funktioniert der Wechsel: So funktioniert der Wechsel zu PROfinance (ebase/FNZ)

So eröffnen Sie ein ebase/FNZ Depot über PROfinance (Schritt-für-Schritt)

Die Depoteröffnung ist bewusst einfach gehalten und dauert nur wenige Minuten – vollständig online.

Schritt 1: Online zur Depoteröffnung wechseln
Starten Sie die Depoteröffnung für das ebase/FNZ Depot über PROfinance: ebase/FNZ Depot eröffnen

Schritt 2: Depotform auswählen & Daten eingeben
Wählen Sie aus, welche Depotform Sie eröffnen möchten (z. B. Einzeldepot, ggf. Gemeinschaftsdepot oder Minderjährigendepot). Tragen Sie anschließend Ihre persönlichen Daten und steuerlichen Angaben ein.

Schritt 3: Legitimationsprüfung durchführen lassen
Je nach Prozess erfolgt die Legitimationsprüfung z. B. per VideoIdent oder vergleichbarem Verfahren. Nach Abschluss wird das Depot bei der FNZ Bank eingerichtet.

Wichtig: Ab der Depoteröffnung gelten sofort die Sonderkonditionen von PROfinance. Das bedeutet: Fonds können ohne Ausgabeaufschlag gekauft werden, zusätzlich erhalten Anleger Treueprämie (Fonds-Cashback) und profitieren – je nach Fondsbestand – vom Bonusprogramm.

PROfinance bietet keine Anlageberatung. Das Angebot richtet sich an Selbstentscheider, die Fonds eigenständig auswählen und dabei Wert auf günstige Konditionen legen.

Beispiel: Fonds-Cashback & Treueprämie im ebase/FNZ Depot

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie hoch die jährliche Treueprämie (Rückvergütung der Bestandsprovision) bei ausgewählten Fonds im ebase-Depot bei der FNZ Bank ausfallen kann.

Ab einem Fondsbestand von 50.000 € greift zusätzlich das PROfinance Bonusprogramm. Dadurch erhöht sich die Rückvergütung stufenweise über die reine Treueprämie hinaus.

✔ ab 50.000 €: Treueprämie +20 % Bonus
✔ ab 100.000 €: Treueprämie +30 % Bonus
✔ ab 250.000 €: Treueprämie +40 % Bonus
✔ ab 500.000 €: Treueprämie +50 % Bonus (bis zu 99 % Rückvergütung möglich)

ISIN Fonds TP p.a. 10.000 € 25.000 € 50.000 € (inkl. Bonus) 100.000 € (inkl. Bonus) 250.000 € (inkl. Bonus) 500.000 € (inkl. Bonus)
LU0323578657 Flossbach von Storch SICAV – Multiple Opportunities R 0,18 % 18 € 45 € 108 € 234 € 630 € 1.350 €
FR0010148981 Carmignac Investissement A EUR acc 0,42 % 42 € 105 € 252 € 546 € 1.470 € 3.150 €
LU0099574567 Fidelity Funds – Global Technology Fund A (EUR) 0,42 % 42 € 105 € 252 € 546 € 1.470 € 3.150 €
LU0552385295 Morgan Stanley INVF Global Opportunity Fund (USD) A 0,44 % 44 € 110 € 264 € 572 € 1.540 € 3.300 €

Je nach Depotgröße können sich so mehrere hundert bis mehrere tausend Euro pro Jahr ergeben.

Bonusprogramm: Fonds günstig kaufen – auch im Familienverbund

Ein besonderes Merkmal von PROfinance ist das Bonusprogramm. Mehrere Depots können zu einem Team zusammengefasst werden – etwa von Familie oder Freunden.

✔ gesamtes Fondsvolumen zählt
✔ höhere Bonusstufe durch Teamvolumen
✔ gleicher Bonus für alle Teammitglieder

Praxisbeispiel: Eine Familie aus Stuttgart bündelte mehrere ebase/FNZ Depots. Heute profitieren mehrere Personen gemeinsam von der höchsten Bonusstufe und erhalten nahezu 99 % der Bestandsprovision zurück – automatisch und ohne Gebühren. Mehr Infos: Bonus & Prämien bei PROfinance

Tipp: Vor dem Fondskauf kurz Konditionen prüfen

Wenn Sie bereits konkrete Fonds/ISINs im Blick haben: Prüfen Sie vorab, ob und in welcher Höhe diese Fonds cashbackfähig sind. Das geht schnell und unverbindlich über die Konditionsübersicht: Jetzt Fonds-Konditionen prüfen

Fazit: FNZ Bank Depotübertrag – einfach, kostenfrei und strategisch sinnvoll

Ein Depotübertrag zur FNZ Bank ist technisch unkompliziert, in der Regel kostenfrei und bei korrekter Auswahl der Übertragungsart steuerneutral. Entscheidend ist, im Übertragungsformular die richtige Variante (z. B. unentgeltlich ohne Gläubigerwechsel) auszuwählen und die Anschaffungsdaten vollständig mit übertragen zu lassen.

Wer Fondsbestände gezielt zur FNZ Bank bündelt und dabei auf optimierte Konditionen achtet – etwa durch 0 % Ausgabeaufschlag und mögliche Rückvergütungen der Bestandsprovision (Fonds-Cashback) über PROfinance – kann langfristig seine Nettorendite spürbar verbessern. Gerade bei größeren und langfristig gehaltenen Depots wirkt sich die Kostenstruktur über Jahre hinweg deutlich aus.

FAQ: FNZ Bank Depotübertrag – Ablauf, Dauer, Kosten & wichtige Details

Wie kann ich mein Depot zur FNZ Bank übertragen?
Ein Depotübertrag zur FNZ Bank erfolgt über das offizielle Übertragungsformular für Investmentfondsanteile. Zunächst benötigen Sie ein Depot bei der FNZ Bank. Anschließend füllen Sie das Formular vollständig aus, geben die Daten der abgebenden Bank an und bestimmen die Art der Übertragung (z. B. unentgeltlich ohne Gläubigerwechsel). Das unterschriebene Formular wird an die FNZ Bank gesendet. Die FNZ Bank übernimmt danach die Abstimmung mit der bisherigen Bank.

Wie kann ich ein Depot von einer Fremdbank zur FNZ Bank übertragen?
Sie müssen sich nicht selbst mit der bisherigen Bank abstimmen. Der Übertrag wird immer von der aufnehmenden Bank – also der FNZ Bank – initiiert. Nach Eingang des Übertragsauftrags fordert die FNZ Bank die Fondsbestände bei der bisherigen Bank an. Wichtig ist, alle Fonds mit WKN oder ISIN und Stückzahl korrekt anzugeben oder alternativ einen aktuellen Depotauszug beizufügen.

Wie lange dauert ein Depotübertrag zur FNZ Bank?
In der Praxis dauert ein Depotübertrag innerhalb Deutschlands meist 2 bis 4 Wochen. In Einzelfällen – insbesondere bei ausländischen Banken oder speziellen Lagerstellen – kann es länger dauern. Während des Übertrags sind die betroffenen Fondspositionen in der Regel nicht handelbar.

Was kostet ein Depotübertrag bei der FNZ Bank?
Ein inländischer Depotübertrag ist grundsätzlich kostenfrei. Banken dürfen für den Übertrag von Wertpapieren innerhalb Deutschlands keine Gebühren berechnen. Kosten können nur in Sonderfällen entstehen, beispielsweise bei ausländischen Lagerstellen oder wenn im Zuge des Übertrags Verkäufe ausgelöst werden.

Werden meine Fonds beim Übertrag verkauft?
Nein. Bei einem regulären Depotübertrag werden die Fondsanteile übertragen, nicht verkauft. Das bedeutet, es entsteht keine Steuerbelastung, sofern kein entgeltlicher Übertrag mit Gläubigerwechsel beauftragt wird oder keine Verkäufe (z. B. von Bruchstücken) notwendig sind.

Was passiert mit den Anschaffungsdaten?
Innerhalb Deutschlands ist die abgebende Bank verpflichtet, die Anschaffungsdaten elektronisch an die FNZ Bank zu übermitteln. Diese sind entscheidend, damit bei späteren Verkäufen die korrekte steuerliche Berechnung erfolgt. Erfolgt der Übertrag aus dem EU-/EWR-Ausland, müssen Anschaffungsdaten unter Umständen separat nachgewiesen werden.

Kann ich nur einzelne Fonds übertragen?
Ja. Im Formular kann entweder ein Gesamtübertrag oder ein Teilübertrag einzelner Positionen beauftragt werden. Wichtig ist, die gewünschten Fonds eindeutig mit ISIN/WKN und Stückzahl zu benennen.

Was passiert mit Anteilsbruchstücken?
Bei Überträgen zwischen unterschiedlichen Banken können grundsätzlich nur ganze Fondsanteile übertragen werden. Bruchteile unter 1 Anteil werden in der Regel verkauft. Der Erlös wird auf das hinterlegte Referenzkonto überwiesen.

Können VL-Verträge übertragen werden?
Bestehende vermögenswirksame Leistungen (VL-Verträge) sind häufig nicht übertragbar. In solchen Fällen erfolgt in der Praxis meist eine gesonderte Abwicklung. Die konkrete Vorgehensweise hängt vom jeweiligen Vertragsmodell ab.

Kann ich meine Steuertöpfe mit übertragen?
Steuertöpfe (z. B. allgemeiner Verlustverrechnungstopf oder Quellensteuertopf) können nur bei einer unentgeltlichen Übertragung ohne Gläubigerwechsel und gleichzeitiger Schließung aller Depots bei der abgebenden Bank übertragen werden. Dies ist immer eine Einzelfallprüfung.

Was ist der Unterschied zwischen Übertragung mit und ohne Gläubigerwechsel?
Ohne Gläubigerwechsel bedeutet: Der Depotinhaber bleibt identisch (z. B. Einzeldepot zu Einzeldepot). Mit Gläubigerwechsel bedeutet: Die Fonds gehen auf eine andere Person über (z. B. Schenkung). Eine entgeltliche Übertragung mit Gläubigerwechsel gilt steuerlich als Verkauf und ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Bin ich während des Übertrags handlungsfähig?
Während der technischen Abwicklung können die übertragenen Fonds nicht gehandelt werden. Nach Einbuchung im FNZ Bank Depot sind sie wieder vollständig verfügbar.

Kann ich durch einen Depotübertrag langfristig Kosten sparen?
Ja, insbesondere wenn das FNZ Bank Depot über einen Fondsvermittler mit optimierten Sonderkonditionen geführt wird. Ab 10.000 € Fondsbestand kann eine jährliche Treueprämie (Cashback) möglich sein. Ab 50.000 € kann zusätzlich ein Bonusmodell greifen. Dadurch können sich über Jahre hinweg spürbare finanzielle Vorteile ergeben.

Ist ein Depotübertrag steuerlich riskant?
Ein regulärer, unentgeltlicher Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel ist steuerneutral. Steuerliche Auswirkungen entstehen nur bei entgeltlichen Übertragungen, bei bestimmten Gläubigerwechsel-Konstellationen oder bei fehlenden Anschaffungsdaten. In besonderen Fällen (z. B. Erbschaft, Schenkung, Auslandssachverhalte) kann eine steuerliche Einordnung im Einzelfall sinnvoll sein.

Headerbild der FNZ-/ebase-Seite – bestehendes Depot behalten und mit PROfinance von Rückvergütung, 0 % Ausgabeaufschlag und günstigen Fondskonditionen profitieren

Mehr erreichen mit Ihrem FNZ/ebase-Depot – neu oder bereits bestehend.

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Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz