Verlustbescheinigung für Ihr ebase-Depot bei der FNZ: So beantragen Sie diese richtig

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Steuerliche Vorteile sichern – mit dem richtigen Antrag zur richtigen Zeit

Wenn Sie ein Depot bei ebase (jetzt FNZ Bank) führen und dort Verluste aus Kapitalanlagen erzielt haben, kann eine Verlustbescheinigung helfen, diese steuerlich geltend zu machen – insbesondere, wenn Sie weitere Depots bei anderen Banken führen. Damit der Verlustübertrag richtig berücksichtigt wird, müssen Sie aktiv werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Verlustbescheinigung ist, wann diese sinnvoll ist, wie Sie diese beantragen – und welche Frist unbedingt beachtet werden muss.

Was ist eine Verlustbescheinigung und wann wird diese benötigt?

Die Verlustbescheinigung dokumentiert Verluste aus Kapitalanlagen, die im aktuellen Steuerjahr nicht vollständig mit Gewinnen verrechnet wurden – zum Beispiel aus Fondsverkäufen. Normalerweise werden diese Verluste automatisch im Depot intern vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.

Aber:
Wenn Sie weitere Depots bei anderen Banken oder Brokern haben und dort Gewinne erzielt haben, lässt sich ein institutsübergreifender Ausgleich nur über die Einkommensteuererklärung herstellen – und dafür benötigen Sie eine Verlustbescheinigung.

Diese Bescheinigung sorgt dafür, dass:

  • Ihre Verluste steuerlich anerkannt werden
  • Sie diese mit Gewinnen bei anderen Instituten verrechnen dürfen
  • Sie zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten können

 
Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung bei der FNZ beantragen?

Die Frist ist klar geregelt:
Der Antrag muss der FNZ Bank bis spätestens 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres vorliegen.

Ein Antrag danach ist nicht mehr möglich – die Verluste werden dann automatisch ins nächste Jahr übertragen. Wer also für das aktuelle Jahr seine Verluste steuerlich nutzen möchte, sollte die Frist fest einplanen.

Tipp: Planen Sie ein paar Tage Vorlauf für Versand und Bearbeitung ein, vor allem bei postalischer Einreichung.

So beantragen Sie die Verlustbescheinigung für Ihr ebase-Depot

Der Antrag ist unkompliziert, aber formgebunden. Gehen Sie so vor:

  1. Formular aufrufen:
    Das benötigte Formular finden Sie im Download-Bereich der FNZ Bank oder auf der Website Ihres Fondsvermittlers.
  2. Formular ausfüllen:
    Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben sowie Ihre Depotnummer sorgfältig ein. In der Regel genügt eine Unterschrift – zusätzliche Angaben sind nicht notwendig.
  3. Einreichen:
    Senden Sie das unterschriebene Formular rechtzeitig an die FNZ Bank – entweder per Post oder über Ihren Vermittler.

 
Wichtig: Eine einmal beantragte Verlustbescheinigung kann nicht widerrufen werden, und die Verlustverrechnungstöpfe werden zum Jahreswechsel auf null gesetzt.

Was passiert nach Ausstellung der Verlustbescheinigung?

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie die Verlustbescheinigung meist im Rahmen der jährlichen Steuerunterlagen per Post oder in die elektronische Postbox. Mit diesem Dokument können Sie im Folgejahr Ihre Einkommensteuererklärung entsprechend ergänzen.

Was Sie wissen sollten:

  • Die Verlustverrechnungstöpfe (z. B. allgemeine Verluste oder Aktienverluste) im Depot werden zurückgesetzt.
  • Die nicht verrechneten Verluste können Sie dann zentral über das Finanzamt mit anderen Kapitalerträgen verrechnen lassen.
  • Die FNZ nimmt für dieses Jahr keine interne Verrechnung mehr vor, da die Steuerhoheit nun beim Finanzamt liegt.

 
Fazit: Jetzt beantragen und steuerlich profitieren

Wenn Sie Verluste in Ihrem ebase-Depot bei der FNZ Bank erlitten haben und gleichzeitig Gewinne bei anderen Banken erzielen, sollten Sie aktiv werden. Eine rechtzeitig beantragte Verlustbescheinigung hilft Ihnen, Ihre Steuerlast zu senken und Verluste nicht „verfallen“ zu lassen.

✔ Antrag bis spätestens 15. Dezember stellen
✔ Formular einfach und schnell ausfüllen
✔ Steuerliche Vorteile bei mehreren Depots sichern
✔ Nach Ausstellung erfolgt keine interne Verlustverrechnung mehr
✔ Bescheinigung in der Steuererklärung einreichen und Steuervorteil nutzen

Wer klug plant, spart Steuern – und nutzt alle Möglichkeiten der Verlustverrechnung optimal aus.

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