Allianz Fondsfusion 2026 – Allianz Euro High Yield Defensive (LU2350836396) und Allianz Euro High Yield Bond (LU0482909818)

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Allianz fusioniert den Teilfonds Allianz Euro High Yield Defensive in den Allianz Euro High Yield Bond zum 14.04.2026

Die Allianz Global Investors Luxembourg S.A. hat angekündigt, den Teilfonds Allianz Global Investors Fund – Allianz Euro High Yield Defensive mit dem Teilfonds Allianz Global Investors Fund – Allianz Euro High Yield Bond zu verschmelzen. Die Fusion erfolgt zum 14.04.2026.

Für FFB-Kunden ist dabei wichtig: Laut Mitteilung betrifft die Information den aufnehmenden Fonds. Aus regulatorischen Gründen informiert die FFB darüber, dass der von Anlegern gehaltene Fonds Vermögenswerte aus einer anderen Anteilklasse aufnimmt, die bei der FFB selbst nicht gelistet ist. Konkret bedeutet dies, dass sich die Anzahl der bereits gehaltenen Anteile nicht ändert, der Fonds aber zusätzliches Vermögen aus dem untergehenden Teilfonds erhält.

Wesentliche Eckdaten der Fondsfusion

Fondsgesellschaft: Allianz Global Investors Luxembourg S.A.
Fusionstermin: 14.04.2026
Abgebender Fonds: AGIF – Allianz Euro High Yield Defensive – A (EUR)
ISIN abgebender Fonds: LU2350836396
Aufnehmender Fonds: AGIF – Allianz Euro High Yield Bond – A (EUR)
ISIN aufnehmender Fonds: LU0482909818
Rückgabe für Anleger des aufnehmenden Fonds: wie gewöhnlich ohne Rücknahmegebühren möglich

Betroffene Fonds und ISINs

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
AGIF-Allianz Euro High Yield Defensive- A (EUR) LU2350836396 AGIF-Allianz Euro High Yield Bond- A- EUR LU0482909818

Hintergrund und Ziel der Maßnahme

Allianz Global Investors überprüft nach eigenen Angaben laufend das angebotene Fondsuniversum, um sicherzustellen, dass die Produkte weiterhin zu den Bedürfnissen und Zielen der Anleger passen. Im Zuge dieser Überprüfung wurde beschlossen, den Teilfonds Allianz Euro High Yield Defensive in den Allianz Euro High Yield Bond zu verschmelzen.

Die Fondsgesellschaft begründet diesen Schritt damit, dass die Anleger des aufnehmenden und des untergehenden Teilfonds von zusätzlichen Vermögenswerten profitieren können. Gleichzeitig sollen durch die Zusammenlegung Kosten gespart, die Produktpalette gestrafft und die Effizienz durch Größenvorteile erhöht werden.

Was bedeutet die Fusion für Anleger des aufnehmenden Fonds?

Für Anleger des aufnehmenden Teilfonds ergeben sich laut Mitteilung der Fondsgesellschaft keine wesentlichen wirtschaftlichen Veränderungen. Besonders wichtig ist dabei:

Risikoprofil bleibt unverändert
Anlageziele bleiben unverändert
keine zusätzlichen Kosten für den aufnehmenden Teilfonds im Zusammenhang mit der Fusion
keine Änderung der Anzahl gehaltener Anteile

Das bedeutet: Wer bereits Anteile am Allianz Euro High Yield Bond hält, muss grundsätzlich nichts unternehmen. Der Fonds nimmt Vermögenswerte aus dem untergehenden Teilfonds auf, ohne dass sich die bestehende Beteiligung technisch verändert.

Wie läuft die Fusion technisch ab?

Am Fusionstag, dem 14.04.2026, werden den Anlegern des untergehenden Teilfonds Anteile des aufnehmenden Teilfonds gutgeschrieben. Im Gegenzug erhält der aufnehmende Teilfonds sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des untergehenden Teilfonds.

Nach Angaben der Gesellschaft ändert sich dadurch die Anlagestruktur des aufnehmenden Teilfonds nicht. Die gesamte Verschmelzung wird zusätzlich von einem Wirtschaftsprüfer geprüft.

Kann ich als Anleger widersprechen oder verkaufen?

Ja. Wenn Anleger mit der geplanten Verschmelzung nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile am aufnehmenden Teilfonds wie gewöhnlich ohne Rücknahmegebühren zurückgeben.

Das ist insbesondere für Anleger relevant, die die Fondsfusion zum Anlass nehmen möchten, ihre Anlageentscheidung zu überprüfen oder in einen anderen Fonds zu wechseln.

Steuerliche Hinweise zur Fondsfusion

Die Fondsgesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Verschmelzung auf die steuerliche Situation der Anleger auswirken kann. Deshalb wird empfohlen, sich bei Bedarf mit einem Steuerberater abzustimmen.

Gerade bei internationalen Fondsfusionen sollten Anleger steuerliche Folgen nicht pauschal ausschließen, sondern individuell prüfen.

Einordnung aus Sicht der Fondsbranche

Fondsfusionen dieser Art sind in der Fondsbranche nicht ungewöhnlich. Sie dienen häufig dazu, kleinere oder weniger klar positionierte Teilfonds in größere, effizienter verwaltbare Fondsstrukturen zu integrieren.

Für Anleger des aufnehmenden Fonds ist besonders relevant, dass Allianz hier ausdrücklich betont, dass weder das Risikoprofil noch die Anlageziele verändert werden sollen. Die Fusion ist damit vor allem als strukturierende Maßnahme innerhalb der Produktpalette zu verstehen.

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Wenn Fonds aufgrund einer Fusion ohnehin überprüft werden, lohnt sich auch ein Blick auf die laufenden Depotkonditionen.

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Tipp: Fondsfusion als Chance nutzen

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Fazit: Allianz bündelt Euro-High-Yield-Strategien

Die Fusion des Allianz Euro High Yield Defensive in den Allianz Euro High Yield Bond zum 14.04.2026 ist vor allem eine organisatorische Maßnahme zur Straffung der Produktpalette. Nach Angaben der Fondsgesellschaft bleiben Anlageziel und Risikoprofil des aufnehmenden Fonds unverändert.

Für Anleger des aufnehmenden Fonds besteht daher zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Dennoch kann die Fusion ein sinnvoller Anlass sein, den Fonds und die eigenen Depotkonditionen insgesamt noch einmal zu überprüfen.

FAQ – Häufige Fragen zur Allianz Fondsfusion

Wann findet die Fondsfusion statt?
Die Fusion wird am 14. April 2026 wirksam.

Welche Fonds sind betroffen?
Betroffen ist die Verschmelzung des AGIF-Allianz Euro High Yield Defensive- A (EUR) mit der ISIN LU2350836396 in den AGIF-Allianz Euro High Yield Bond- A- EUR mit der ISIN LU0482909818.

Muss ich als Anleger des aufnehmenden Fonds etwas unternehmen?
Nein. Anleger des aufnehmenden Fonds müssen grundsätzlich nichts tun. Die Anzahl der bereits gehaltenen Anteile bleibt unverändert.

Ändert sich das Risikoprofil meines Fonds?
Nein. Laut Mitteilung der Fondsgesellschaft bleiben das Risikoprofil und die Anlageziele des aufnehmenden Fonds unverändert.

Entstehen mir durch die Fusion zusätzliche Kosten?
Nein. Dem aufnehmenden Teilfonds werden im Zusammenhang mit der Fusion laut Allianz keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Kann ich meine Anteile verkaufen, wenn ich mit der Fusion nicht einverstanden bin?
Ja. Anleger können ihre Anteile am aufnehmenden Teilfonds wie gewöhnlich ohne Rücknahmegebühren zurückgeben.

Warum führt Allianz diese Fusion durch?
Allianz nennt als Gründe insbesondere die Straffung der Produktpalette, Kosteneinsparungen, weniger Komplexität und die Nutzung von Größenvorteilen.

Kann die Fusion steuerliche Auswirkungen haben?
Ja. Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Fusion auf die steuerliche Situation auswirken kann. Eine individuelle Prüfung kann sinnvoll sein.

Was ist eine Fondsfusion überhaupt?
Bei einer Fondsfusion wird das Vermögen eines Fonds vollständig auf einen anderen Fonds übertragen. Anleger des untergehenden Fonds erhalten dafür Anteile des aufnehmenden Fonds. Der untergehende Fonds erlischt anschließend.

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