BVV-Aussage „alles geprüft“ – doch zentrale Fragen bleiben unbeantwortet
Der Steglitzer Kreisel wird zunehmend zum Prüfstein für das Verwaltungshandeln in Berlin.
Im Mittelpunkt steht nun Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff (CDU) – und eine entscheidende Frage:
Sind zentrale Gerichtsurteile in die behördliche Prüfung überhaupt eingeflossen?
Die Ausgangslage: Klare Aussagen in der BVV
In der Aussprache der Bezirksverordnetenversammlung vom 18.02.2026 erklärte Steinhoff:
- Alle rechtlichen Möglichkeiten seien umfassend geprüft worden
- Bau- und Wohnungsaufsicht sowie Rechtsamt seien einbezogen
- Es gebe keine belastbaren Ansatzpunkte für weitergehende Maßnahmen
Kernbotschaft: Die Verwaltung hat geprüft – und sieht keine Handhabe.
Die Nachfrage: Konkrete Fragen – keine Antwort
Am 26.02.2026 wurde Steinhoff direkt mit den entscheidenden Punkten konfrontiert:
- Wurden die Urteile des Landgerichts und des Kammergerichts berücksichtigt?
- Wenn ja: Warum folgen daraus keine Maßnahmen?
- Wenn nein: Warum wurden sie nicht einbezogen?
- Wann erfolgt eine Neubewertung?
Bis heute liegt keine Antwort vor.
Die entscheidenden Urteile
Im Zentrum stehen mehrere rechtskräftige Entscheidungen:
- Landgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2023 (Az. 20 O 55/22)
- Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.12.2023 (Az. 27 U 82/83)
- Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.02.2024 (Az. 27 U 82/83)
Diese Urteile stellen fest:
- Die Umsetzung des Projekts ist rechtlich möglich
- Die Adler Group ist zur Fertigstellung verpflichtet
- wirtschaftliche Schwierigkeiten entlasten nicht
Damit ist die Realisierbarkeit verbindlich bestätigt.
Der zentrale Widerspruch
Aus den vorliegenden Informationen ergibt sich ein klarer Konflikt:
Entweder
die Urteile wurden nicht einbezogen
oder
sie wurden einbezogen – aber ohne erkennbare Konsequenzen.
Beides wirft erhebliche Fragen auf.
Warum die Urteile entscheidend sind
Die Rechtsprechung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln:
- Ein Baugebot (§176 BauGB) setzt Umsetzbarkeit voraus
- Genau diese wurde gerichtlich bestätigt
- Damit entfällt ein zentrales Gegenargument
Folge: Eine Prüfung ohne diese Urteile ist unvollständig.
Auch bauordnungsrechtlich entsteht neuer Handlungsdruck
Wenn Gerichte feststellen, dass gebaut werden muss, gilt:
Ein dauerhafter Nichtvollzug kann nicht mehr allein als wirtschaftliche Entscheidung gewertet werden.
Vielmehr entsteht ein möglicher ordnungsrechtlicher Handlungsrahmen:
- Fertigstellungsanordnungen
- Zwangsgelder
- weitere Maßnahmen der Bauaufsicht
Die zentrale Frage an die Verwaltung
Die Mail an Steinhoff bringt den Kern auf den Punkt:
Wurden die Urteile berücksichtigt – oder nicht?
Und:
Wann erfolgt eine Neubewertung unter Einbeziehung dieser Rechtsprechung?
Keine Antwort – und ihre Bedeutung
Das Ausbleiben einer Stellungnahme ist politisch und fachlich relevant.
Denn:
- Die Fragen sind konkret
- Die Urteile sind bekannt
- Die Konsequenzen sind erheblich
Und dennoch bleibt eine Antwort aus.
Zwei mögliche Szenarien
Das Schweigen lässt zwei Interpretationen zu:
1. Urteile wurden nicht berücksichtigt
Die Prüfung wäre unvollständig.
2. Urteile wurden berücksichtigt – ohne Folgen
Die rechtliche Bewertung wäre erklärungsbedürftig.
Beide Szenarien sind problematisch.
Fazit: Ein Prüfstein für das Verwaltungshandeln
Der Fall Steglitzer Kreisel zeigt:
- Gerichte haben klare Entscheidungen getroffen
- Verwaltung sieht keine Handlungsmöglichkeiten
- zentrale Fragen bleiben unbeantwortet
Das Problem ist nicht fehlendes Recht – sondern dessen Anwendung.
Die zentrale Frage bleibt
Wie kann eine umfassende Prüfung vorliegen, wenn zentrale gerichtliche Feststellungen möglicherweise nicht berücksichtigt wurden?
Und:
Wann wird die Verwaltung ihre Bewertung an die bestehende Rechtsprechung anpassen?
Wer trägt politische Verantwortung? Diese Entscheidungsträger sind eingebunden
Der Fall Steglitzer Kreisel liegt längst auf den Tischen von Politik und Verwaltung.
In den aktuellen Prozess rund um das Bauprojekt und die Rolle der Adler Group sind folgende Mitglieder des Bezirksamts sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf Bezirks- und Landesebene eingebunden (alphabetische Reihenfolge):
- Dr. Kristin Brinker (AfD)
- Peer Döhnert (AfD)
- Dr. Dennis Egginger-Gonzalez (Linke)
- Elif Eralp (Linke)
- Torsten Hippe (CDU)
- Alexander Kräß (Grüne)
- Carolyn Macmillan (SPD)
- Katrin Schmidberger (Grüne)
- Patrick Steinhoff (CDU)
Sie alle sind informiert – und stehen politisch in der Verantwortung.
FAQ: Patrick Steinhoff, Bauaufsicht und Urteile
Wer ist Patrick Steinhoff?
Patrick Steinhoff ist Bezirksstadtrat (CDU) in Steglitz-Zehlendorf und zuständig für Stadtentwicklung.
Was hat Steinhoff in der BVV zum Steglitzer Kreisel gesagt?
Er erklärte, dass alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft wurden und derzeit keine weitergehenden Maßnahmen möglich seien.
Welche Urteile sind für den Fall entscheidend?
Mehrere Urteile des Landgerichts und des Kammergerichts Berlin bestätigen die Realisierbarkeit des Projekts und die Verpflichtung zur Fertigstellung.
Warum sind diese Urteile wichtig für die Verwaltung?
Sie betreffen direkt die Frage, ob und wie Behörden eingreifen können, insbesondere bei Maßnahmen wie einem Baugebot.
Hat Patrick Steinhoff auf konkrete Nachfragen reagiert?
Bislang liegt keine öffentliche Antwort auf die Fragen vor, ob und wie die Urteile in die Prüfung einbezogen wurden.
Welche Möglichkeiten hätte die Bauaufsicht grundsätzlich?
Je nach rechtlicher Bewertung kommen Maßnahmen wie Baugebote, Anordnungen oder Zwangsgelder in Betracht.
Was ist das zentrale Problem im Fall Steglitzer Kreisel?
Der Konflikt liegt zwischen klaren gerichtlichen Entscheidungen und einer Verwaltung, die aktuell keine Handlungsmöglichkeiten sieht.
Warum ist der Fall politisch relevant?
Weil er grundlegende Fragen zur Durchsetzung von Recht, zur Rolle der Verwaltung und zur Verantwortung politischer Entscheidungsträger aufwirft.