FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ (ebase Depot): Wann erhalte ich den Verlustverrechnungsausgleich (VVA)?

Kann Ihr bestehendes ebase-Depot bei der FNZ bereits mehr für Sie leisten?

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Wann zahlt die FNZ Bank den Verlustverrechnungsausgleich aus?

Viele Anleger mit einem ebase Depot bei der FNZ Bank fragen sich, wann der sogenannte Verlustverrechnungsausgleich (VVA) erfolgt.

Die FNZ Bank führt den Verlustverrechnungsausgleich einmal jährlich durch. Die Verrechnung erfolgt dabei in der Regel zu Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres.

Das bedeutet: Verluste und Gewinne aus dem vergangenen Kalenderjahr werden normalerweise am Anfang des zweiten Quartals steuerlich verrechnet.

Der genaue Zeitpunkt kann im Einzelfall leicht variieren, erfolgt aber üblicherweise automatisch durch die Bank.

Was bedeutet Verlustverrechnungsausgleich überhaupt?

Der Verlustverrechnungsausgleich dient dazu, steuerliche Verluste und Gewinne innerhalb Ihres Depots miteinander zu verrechnen.

Wenn beispielsweise bei einzelnen Fonds oder Wertpapieren Verluste entstanden sind, können diese mit erzielten Gewinnen verrechnet werden. Dadurch kann sich die steuerliche Belastung reduzieren. Die FNZ Bank übernimmt diese Verrechnung automatisch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Warum erfolgt der VVA erst im Folgejahr?

Die steuerliche Verrechnung kann erst durchgeführt werden, wenn alle Kapitalerträge und steuerrelevanten Daten des Kalenderjahres vollständig vorliegen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Kapitalerträge
  • Veräußerungsgewinne
  • Verluste aus Verkäufen
  • Steuerabzüge und Verlusttöpfe

Erst nach Abschluss des Steuerjahres kann die endgültige Verrechnung korrekt durchgeführt werden.

Wie erkenne ich, dass der Verlustverrechnungsausgleich erfolgt ist?

Die Ergebnisse des Verlustverrechnungsausgleichs finden Sie in Ihren steuerlichen Unterlagen und Dokumenten im Online-Postkorb Ihres ebase Depots. Dort werden die steuerlichen Verrechnungen nachvollziehbar ausgewiesen.

Besonders relevant ist dies häufig für:

  • Steuerbescheinigungen
  • Verlustbescheinigungen
  • Erträgnisaufstellungen

So können Anleger nachvollziehen, wie Gewinne und Verluste steuerlich berücksichtigt wurden.

Was passiert, wenn Verluste nicht verrechnet werden können?

Können Verluste innerhalb eines Kalenderjahres nicht vollständig verrechnet werden, bleiben diese grundsätzlich in den sogenannten Verlustverrechnungstöpfen gespeichert.

Die Verluste können dann häufig in zukünftigen Jahren mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Dadurch gehen steuerlich relevante Verluste normalerweise nicht verloren.

PROfinance Vorteile für Ihr FNZ (ebase) Depot

Wenn Sie bereits ein ebase Depot bei der FNZ Bank nutzen, können Sie Ihre Konditionen zusätzlich optimieren. Über PROfinance profitieren Anleger von verbesserten Rahmenbedingungen – ohne ihr bestehendes Depot zu verändern.

Die wichtigsten Vorteile:

  • 0 % Ausgabeaufschlag bei allen Fonds
  • Fonds-Cashback (Treueprämie) auf laufende Bestände
  • Bonusprogramm für zusätzliche Rückvergütung
  • Vermittlerwechsel ohne Depotübertrag

Das bedeutet: Ihr Depot bleibt bestehen, aber die Konditionen können sich deutlich verbessern. Gerade bei langfristigen Anlagen kann sich das finanziell spürbar auswirken.

Tipp: Steuerunterlagen regelmäßig im Online-Postkorb prüfen

Viele steuerliche Informationen rund um das ebase Depot werden ausschließlich digital bereitgestellt. Deshalb lohnt es sich, den Online-Postkorb regelmäßig zu kontrollieren.

Gerade zu Beginn des zweiten Quartals finden Anleger dort häufig wichtige Dokumente wie Steuerbescheinigungen oder Informationen zum Verlustverrechnungsausgleich.

So behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Unterlagen und Fristen.

Fazit: Der Verlustverrechnungsausgleich erfolgt automatisch im Folgejahr

Der Verlustverrechnungsausgleich (VVA) bei der FNZ Bank erfolgt normalerweise einmal jährlich zu Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres. Die steuerliche Verrechnung wird automatisch durchgeführt und in den entsprechenden Unterlagen dokumentiert.

Dadurch können Gewinne und Verluste korrekt berücksichtigt werden, ohne dass Anleger selbst aktiv werden müssen.

Wer zusätzlich seine Depotkonditionen optimiert, kann neben steuerlichen Vorteilen auch langfristig Gebühren sparen.

FAQ – Häufige Fragen zum Verlustverrechnungsausgleich bei der FNZ

Wann erfolgt der Verlustverrechnungsausgleich bei der FNZ Bank?
Der Verlustverrechnungsausgleich erfolgt in der Regel einmal jährlich zu Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres. Die genaue Bearbeitungszeit kann leicht variieren.

Muss ich den Verlustverrechnungsausgleich selbst beantragen?
Nein, die FNZ Bank führt die steuerliche Verrechnung automatisch durch. Anleger müssen dafür normalerweise nichts unternehmen.

Wo sehe ich die Ergebnisse des Verlustverrechnungsausgleichs?
Die Informationen finden Sie in Ihren steuerlichen Unterlagen und Dokumenten im Online-Postkorb Ihres ebase Depots.

Was passiert mit nicht verrechneten Verlusten?
Nicht verrechnete Verluste bleiben grundsätzlich in den Verlustverrechnungstöpfen gespeichert und können häufig in späteren Jahren genutzt werden.

Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich optimieren?
Ja, über PROfinance können Sie durch einen Vermittlerwechsel von besseren Konditionen wie Cashback und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne Ihr bestehendes Depot zu verändern.


Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

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Bestehendes FNZ / ebase-Depot weiter nutzen.

Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

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