So verwalten Anleger ihren Freistellungsauftrag online
Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zum gesetzlichen Sparerpauschbetrag nicht automatisch versteuert werden. Deshalb ist es wichtig, den Auftrag korrekt bei der depotführenden Bank zu hinterlegen und bei Bedarf anzupassen.
Die Fondsdepot Bank ermöglicht die Einrichtung, Änderung oder Löschung des Freistellungsauftrags direkt im Online-Banking.
Die Bank erläutert dazu in ihren FAQ:
„Im Online-Banking können Sie Ihren Freistellungsauftrag schnell und einfach über den Menüpunkt „Selfservice” unter dem Reiter „Service” hinterlegen oder ändern.“
Wo befindet sich der Menüpunkt für den Freistellungsauftrag?
Nach dem Login in das Online-Banking der Fondsdepot Bank finden Anleger den Bereich „Service“ in der Hauptnavigation beziehungsweise im oberen Menü des Kundenportals.
Innerhalb dieses Bereichs befindet sich der Unterpunkt „Selfservice“. Dort können verschiedene persönliche Einstellungen und Depotfunktionen verwaltet werden – darunter auch der Freistellungsauftrag.
Je nach Ansicht oder Endgerät kann die Darstellung leicht variieren. In der mobilen Version befindet sich der Bereich häufig innerhalb des Hauptmenüs.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung oder Änderung
- Im Online-Banking anmelden: Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Kundenportal der Fondsdepot Bank ein.
- Bereich „Service“ öffnen: Wechseln Sie nach dem Login in den Menüpunkt „Service“.
- „Selfservice“ auswählen: Öffnen Sie den Unterbereich „Selfservice“.
- Freistellungsauftrag aufrufen: Wählen Sie die Funktion zur Einrichtung oder Änderung des Freistellungsauftrags aus.
- Betrag eingeben: Hinterlegen oder ändern Sie den gewünschten Freistellungsbetrag entsprechend Ihres verfügbaren Sparerpauschbetrags.
- Angaben prüfen: Kontrollieren Sie die eingegebenen Daten sorgfältig.
- Änderung bestätigen: Bestätigen Sie den Auftrag entsprechend der Sicherheitsabfrage im Online-Banking.
Wie kann ein Freistellungsauftrag gelöscht werden?
Auch die Löschung eines bestehenden Freistellungsauftrags erfolgt in der Regel über den Bereich „Selfservice“ im Online-Banking.
Dabei kann der bisher hinterlegte Betrag auf null gesetzt beziehungsweise der Auftrag entfernt werden.
Warum ein Freistellungsauftrag sinnvoll ist
Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zum gesetzlich festgelegten Sparerpauschbetrag direkt steuerfrei berücksichtigt werden.
Dadurch vermeiden Anleger, dass auf entsprechende Erträge automatisch Abgeltungsteuer abgeführt wird, obwohl noch Freistellungsvolumen verfügbar wäre.
Vorteile einer Depotführung mit PROfinance
Viele Anleger führen ihr Depot bei der Fondsdepot Bank gemeinsam mit einem spezialisierten Vermittler wie PROfinance. Dadurch können zusätzliche Konditionsvorteile genutzt werden.
Dazu gehören unter anderem Fonds ohne Ausgabeaufschlag, die Rückerstattung von Bestandsprovisionen als Fonds-Cashback, eine Treueprämie ab 10.000 Euro Depotvolumen sowie ein Bonusprogramm ab 50.000 Euro, das auch gemeinsam im Team möglich ist. Ein Betreuerwechsel ist ohne Depotwechsel möglich. Durch PROfinance selbst entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
Fazit: Der Freistellungsauftrag lässt sich online flexibel verwalten
Die Fondsdepot Bank ermöglicht Anlegern die einfache Verwaltung ihres Freistellungsauftrags direkt im Online-Banking. Über den Bereich „Service“ und den Unterpunkt „Selfservice“ können Freistellungsaufträge eingerichtet, angepasst oder gelöscht werden. Dadurch bleibt die steuerliche Freistellung von Kapitalerträgen flexibel steuerbar.
FAQ zum Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank
Wo finde ich den Freistellungsauftrag im Online-Banking?
Der Freistellungsauftrag befindet sich im Bereich „Service“ unter dem Unterpunkt „Selfservice“.
Kann der Freistellungsauftrag online geändert werden?
Ja, Änderungen können direkt im Online-Banking vorgenommen und bestätigt werden.
Kann ein Freistellungsauftrag auch gelöscht werden?
Ja, bestehende Freistellungsaufträge können über den Selfservice angepasst oder entfernt werden.
Warum ist ein Freistellungsauftrag wichtig?
Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zum gesetzlichen Freibetrag steuerfrei berücksichtigt werden.
Entstehen für die Betreuung durch PROfinance zusätzliche Kosten?
Durch PROfinance entstehen für die Betreuung und Depotführung keine zusätzlichen Gebühren.