UBS fusioniert den US Sustainable Fonds in den USA Growth Sustainable (LU0098995292 → LU2099993664)

Fondsfusion zum 28.05.2026: Anleger werden automatisch in den UBS (Lux) Equity SICAV – USA Growth Sustainable übertragen

Die UBS Asset Management (Europe) S.A. hat darüber informiert, dass der Fonds UBS (Lux) Equity Fund – US Sustainable (USD) P-acc mit der ISIN LU0098995292 zum 28.05.2026 auf den Fonds UBS (Lux) Equity SICAV – USA Growth Sustainable (USD) P-acc mit der ISIN LU2099993664 verschmolzen wird.

Die Anteile des abgebenden Fonds gehen dabei automatisch auf den aufnehmenden Fonds über. Das konkrete Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft auf Basis der Nettoinventarwerte zum 27.05.2026 berechnet und am Fusionstag festgelegt.

Über die FFB können Fondsanteile nicht mehr gekauft und bis zum 13.05.2026 zurückgegeben werden. Laut UBS können Anleger, die der Verschmelzung nicht zustimmen, ihre Anteile bis zum 20.05.2026 um 15:00 Uhr MEZ gebührenfrei zurückgeben.

Wesentliche Eckdaten der UBS-Fondsfusion

Die Fusion wird von UBS mit dem sinkenden Vermögen des übertragenden Fonds sowie mit der geplanten Rationalisierung und Vereinfachung des Fondsangebots begründet. Für Anleger sind vor allem die Fristen, die automatische Umstellung und die veränderte Risikoeinstufung wichtig.

  • Fusionstermin: 28.05.2026
  • Stichtag für Nettoinventarwerte: 27.05.2026
  • Letzte Rückgabe über FFB: 13.05.2026
  • Kostenfreie Rückgabe laut UBS: bis 20.05.2026 um 15:00 Uhr MEZ
  • Letzte Ausgabe von Anteilen des abgebenden Fonds: 16.04.2026 um 15:00 Uhr MEZ
  • Umtausch: automatisch auf Fondsebene
  • Neue Rechtsstellung: Anleger werden Aktionäre des aufnehmenden SICAV-Teilfonds

Anleger müssen grundsätzlich nichts aktiv veranlassen, wenn sie die Fusion akzeptieren möchten. Wer den Wechsel in den aufnehmenden Fonds nicht möchte, muss die jeweiligen Rückgabefristen beachten.

Betroffene Fonds und ISINs der UBS-Fusion

Betroffen sind Anteilklassen des bisherigen UBS (Lux) Equity Fund – US Sustainable (USD). Im Mittelpunkt der FFB-Mitteilung steht die Anteilklasse P-acc.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fonds und ISINs dieser Fondsfusion.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBS (Lux) Equity Fund – US Sustainable (USD) P-acc LU0098995292 UBS (Lux) Equity SICAV – USA Growth Sustainable (USD) P-acc LU2099993664
UBS (Lux) Equity Fund – US Sustainable (USD) Q-acc LU0358044989 UBS (Lux) Equity SICAV – USA Growth Sustainable (USD) Q-acc LU2123087574

Je nach Anteilklasse erhalten Anleger entsprechende Anteile des aufnehmenden Fonds. Das genaue Umtauschverhältnis wird anhand der Nettoinventarwerte berechnet.

Warum UBS die Fonds zusammenlegen will

UBS begründet die geplante Verschmelzung insbesondere mit dem rückläufigen Vermögen des übertragenden Subfonds. Gleichzeitig soll das Fondsangebot rationalisiert und vereinfacht werden.

Aus Sicht der Fondsgesellschaft stehen dabei mehrere mögliche Vorteile im Mittelpunkt.

  • größeres verwaltetes Fondsvermögen
  • vereinfachtes Fondsangebot
  • bessere Skalierbarkeit der Fondsstruktur
  • Zusammenführung ähnlicher US-Aktienstrategien
  • mögliche Effizienzvorteile in der Verwaltung
  • klarere Positionierung innerhalb des UBS-Fondsangebots

Ob diese Vorteile für einzelne Anleger tatsächlich relevant sind, hängt stark davon ab, welche Rolle der bisherige Fonds im Depot erfüllt und ob der neue Fonds weiterhin zur eigenen Strategie passt.

Welche Unterschiede es zwischen beiden Fonds gibt

Beide Fonds investieren schwerpunktmäßig in US-Aktien und berücksichtigen ökologische oder soziale Merkmale. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede bei Benchmark, Risikoeinstufung und Ausrichtung.

Der bisherige Fonds verwendet den S&P 500 als Referenzwert. Der aufnehmende Fonds orientiert sich dagegen am Russell 1000 Growth und ist damit stärker auf wachstumsorientierte US-Unternehmen ausgerichtet.

Merkmal Abgebender Fonds Aufnehmender Fonds
Fondsname UBS (Lux) Equity Fund – US Sustainable (USD) UBS (Lux) Equity SICAV – USA Growth Sustainable (USD)
Rechtsform Fonds Commun de Placement (FCP) Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV)
Referenzwert S&P 500 mit Wiederanlage der Nettodividenden Russell 1000 Growth mit Wiederanlage der Nettodividenden
Risikoindikator 4 5
SFDR-Einstufung Artikel 8 Artikel 8
Mindestanteil nachhaltiger Investitionen 50 % 50 %
Anlageschwerpunkt US-Aktien unterschiedlicher Unternehmensgrößen wachstumsorientierte US-Aktien

Gerade der Wechsel vom S&P 500 zum Russell 1000 Growth und der Anstieg des Risikoindikators von 4 auf 5 können für Anleger wichtig sein.

Was sich bei Risikoindikator und Anlageprofil ändert

Der Risikoindikator des aufnehmenden Fonds liegt laut UBS bei 5, während der bisherige Fonds mit 4 eingestuft ist. Das deutet auf ein höheres Risiko- und Schwankungsprofil des neuen Fonds hin.

Der aufnehmende Fonds investiert stärker in wachstumsorientierte US-Unternehmen. Solche Strategien können langfristige Chancen bieten, reagieren aber häufig sensibler auf Zinsänderungen, Bewertungsniveaus und Marktstimmung.

Für Anleger bedeutet das insbesondere:

  • höhere Risikoeinstufung im aufnehmenden Fonds
  • stärkerer Growth-Fokus gegenüber dem bisherigen Fonds
  • mögliche stärkere Schwankungen bei US-Technologie- und Wachstumswerten
  • Abweichung vom bisherigen S&P-500-Bezug
  • weiterhin Aktienmarktrisiko durch vollständige US-Aktienausrichtung

Anleger sollten daher prüfen, ob der neue Fonds weiterhin zum eigenen Risikoprofil und zur gewünschten Depotstruktur passt.

Wie sich Kosten und Gebühren unterscheiden

UBS nennt in den Unterlagen auch Unterschiede bei der maximalen pauschalen Verwaltungskommission und bei den laufenden Kosten gemäß Basisinformationsblatt.

Bei der Anteilklasse P-acc bleibt die maximale pauschale Verwaltungskommission unverändert. Die laufenden Kosten unterscheiden sich nur geringfügig.

Anteilklasse Kostenart Abgebender Fonds Aufnehmender Fonds
P-acc Maximale pauschale Verwaltungskommission p. a. 1,65 % 1,65 %
P-acc Laufende Kosten laut BiB 1,73 % 1,72 %
Q-acc Maximale pauschale Verwaltungskommission p. a. 0,99 % 0,90 %
Q-acc Laufende Kosten laut BiB 1,07 % 0,98 %

Niedrigere oder nahezu unveränderte Kosten garantieren keine bessere Wertentwicklung. Entscheidend bleibt, ob Strategie, Risiko und Kosten zusammen zum Anlegerprofil passen.

Welche Rechte Anleger vor der Fusion haben

Anleger, die der Fusion nicht zustimmen, können ihre Anteile innerhalb der genannten Fristen zurückgeben. Laut UBS ist eine gebührenfreie Rückgabe bis zum 20.05.2026 um 15:00 Uhr MEZ vorgesehen.

Für FFB-Kunden gilt zusätzlich die von der FFB genannte operative Frist. Danach können Anteile über die FFB bis zum 13.05.2026 zurückgegeben werden.

  • keine aktive Handlung: automatische Übertragung in den aufnehmenden Fonds
  • Rückgabe über FFB: bis 13.05.2026
  • gebührenfreie Rückgabe laut UBS: bis 20.05.2026 um 15:00 Uhr MEZ
  • keine Zeichnungsgebühr: im aufnehmenden Fonds aufgrund der Fusion
  • steuerlicher Hinweis: mögliche steuerliche Auswirkungen beachten
  • Basisinformationsblatt: Anleger sollten das BiB des aufnehmenden Fonds prüfen

Wer keine Rückgabe beantragt, wird am Fusionstag automatisch in den aufnehmenden Fonds übertragen.

Was mit Sparplänen und Auszahlplänen geschieht

Die FFB weist darauf hin, dass bestehende Pläne in den abgebenden Fonds automatisch auf den aufnehmenden Fonds umgestellt und dort fortgeführt werden, sofern die Fondsbedingungen dies ermöglichen.

Gleichzeitig können durch Fusions- und Buchungsprozesse zeitliche Verschiebungen entstehen. Planausführungen sind deshalb möglicherweise nicht exakt zum ursprünglich festgelegten Termin möglich.

Für Anleger mit Sparplänen bedeutet das:

  • automatische Umstellung bestehender Sparpläne
  • Fortführung nur bei passenden Fondsbedingungen
  • mögliche Verzögerungen bei einzelnen Ausführungen
  • Nachholung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Prüfung des neuen Fonds bei langfristigen Sparplänen sinnvoll

Gerade bei langfristigen Fondssparplänen sollte geprüft werden, ob der neue Growth-Fokus weiterhin zur ursprünglichen Anlageidee passt.

Welche steuerlichen Besonderheiten Anleger beachten sollten

UBS weist in den Unterlagen ausdrücklich darauf hin, dass die Fusion steuerliche Auswirkungen haben kann. Besonders relevant ist dabei der Wechsel von einem Fonds Commun de Placement in einen SICAV-Teilfonds.

Durch die Fusion werden Anleger des bisherigen FCP zu Aktionären des aufnehmenden SICAV-Teilfonds. UBS nennt in diesem Zusammenhang mögliche steuerliche Auswirkungen aufgrund der steuerlichen Intransparenz des aufnehmenden Subfonds.

Für Anleger ist deshalb wichtig:

  • keine pauschale steuerliche Aussage ohne Einzelfallprüfung
  • mögliche steuerliche Folgen durch Strukturwechsel
  • Rücksprache mit Steuerberater bei Unsicherheit sinnvoll
  • Prüfung der eigenen Depotbank-Mitteilung
  • Dokumentation der Fusion für spätere Steuerunterlagen aufbewahren

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Anleger sollten steuerliche Fragen individuell mit ihrem Steuerberater klären.

Welche Risiken UBS im Zusammenhang mit der Fusion nennt

UBS weist darauf hin, dass vor dem Wirksamwerden der Fusion ein Teil oder sogar alle Vermögenswerte des übertragenden Fonds verkauft und in liquide Mittel investiert werden können. Dadurch kann sich die Zusammensetzung des bisherigen Portfolios vorübergehend verändern.

Außerdem kann laut UBS wie bei jeder Verschmelzung ein Risiko einer Performanceverwässerung entstehen, wenn das Portfolio des übertragenden Fonds restrukturiert wird.

  • Portfolioanpassungen vor dem Fusionstermin möglich
  • zeitweise Investition in liquide Mittel
  • mögliche Performanceverwässerung
  • Änderung der Benchmark von S&P 500 zu Russell 1000 Growth
  • Anstieg des Risikoindikators von 4 auf 5
  • steuerliche Folgen durch den Strukturwechsel möglich
  • mögliche Buchungsverzögerungen bei Plänen

Diese Punkte bedeuten nicht automatisch, dass die Fusion nachteilig ist. Sie zeigen aber, warum Anleger die Fondsunterlagen sorgfältig prüfen sollten.

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Gerade bei langfristigen Fondsinvestments achten viele Anleger nicht nur auf die Fondsauswahl, sondern auch auf möglichst effiziente Depotkonditionen. Besonders bei größeren Fondsbeständen und langfristigen Sparplänen können laufende Kosten langfristig eine wichtige Rolle spielen.

Eine Fondsfusion ist für viele Anleger außerdem ein sinnvoller Anlass, bestehende Depotkonditionen, Ausgabeaufschläge und laufende Kosten zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.

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Tipp: Vor der UBS-Fusion den neuen Growth-Fokus bewusst prüfen

Die geplante UBS-Fondsfusion ist mehr als eine reine technische Umstellung. Anleger wechseln von einem breiter am S&P 500 orientierten US-Sustainable-Fonds in einen stärker wachstumsorientierten USA-Growth-Sustainable-Fonds.

Gerade dieser Wechsel kann langfristig relevant sein. Growth-Strategien können in starken Wachstumsphasen attraktiv sein, reagieren aber häufig empfindlicher auf Zinsänderungen, Bewertungsdruck und Marktrotationen.

Deshalb sollten Anleger vor der Fusion prüfen, ob der neue Fonds weiterhin zur eigenen Depotstruktur passt. Besonders wichtig sind der höhere Risikoindikator, der neue Referenzwert und die Frage, ob der Growth-Fokus im Gesamtportfolio bereits stark vertreten ist.

Fazit: UBS-Fusion bringt automatischen Fondswechsel mit höherem Risikoindikator

Die geplante Fusion des UBS (Lux) Equity Fund – US Sustainable (USD) in den UBS (Lux) Equity SICAV – USA Growth Sustainable (USD) soll am 28.05.2026 wirksam werden.

Für Anleger erfolgt der Wechsel grundsätzlich automatisch, sofern sie ihre Anteile nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen zurückgeben. Das Umtauschverhältnis wird auf Basis der Nettoinventarwerte zum 27.05.2026 berechnet.

Inhaltlich ist vor allem der Wechsel vom S&P-500-Bezug zum Russell-1000-Growth-Bezug wichtig. Damit wird der aufnehmende Fonds stärker wachstumsorientiert ausgerichtet. Zusätzlich steigt der Risikoindikator von 4 auf 5.

Auch wenn UBS mögliche Vorteile durch ein größeres Fondsvolumen und eine vereinfachte Produktstruktur erwartet, sollten Anleger die Auswirkungen auf Strategie, Risiko, Kosten und steuerliche Situation sorgfältig prüfen.

Für langfristige Fondsanleger kann die Fusion ein sinnvoller Anlass sein, nicht nur den neuen Fonds, sondern auch die eigenen Depotkonditionen und die gesamte Fondsstruktur zu überprüfen.

FAQ: Häufige Fragen zur UBS-Fusion LU0098995292 in LU2099993664 ausführlich erklärt

Wann soll die UBS-Fondsfusion stattfinden?
Die Fondsfusion soll laut UBS am 28.05.2026 wirksam werden. Der Bewertungsstichtag für die Berechnung des Umtauschverhältnisses ist der 27.05.2026. Anleger, die keine Rückgabe veranlassen, werden automatisch in den aufnehmenden Fonds übertragen.

Welche Fonds sind konkret betroffen?
Betroffen ist insbesondere der UBS (Lux) Equity Fund – US Sustainable (USD) P-acc mit der ISIN LU0098995292. Dieser soll in den UBS (Lux) Equity SICAV – USA Growth Sustainable (USD) P-acc mit der ISIN LU2099993664 verschmolzen werden. Zusätzlich betrifft die Fusion auch die Q-acc-Anteilklasse.

Müssen Anleger der Fusion aktiv zustimmen?
Nein. Anleger müssen grundsätzlich nicht aktiv zustimmen. Wenn keine Rückgabe beantragt wird, werden die Anteile automatisch in Anteile des aufnehmenden Fonds umgetauscht. Wer nicht teilnehmen möchte, muss die geltenden Rückgabefristen beachten.

Bis wann können Anleger ihre Anteile zurückgeben?
Laut FFB können Anteile über die FFB bis zum 13.05.2026 zurückgegeben werden. Laut UBS können Anleger, die der Fusion nicht zustimmen, ihre Anteile bis zum 20.05.2026 um 15:00 Uhr MEZ gebührenfrei zurückgeben. Maßgeblich können je nach Depotbank unterschiedliche operative Fristen sein.

Was passiert mit bestehenden Sparplänen?
Bestehende Sparpläne werden laut FFB automatisch auf den aufnehmenden Fonds umgestellt und dort fortgeführt, sofern die Fondsbedingungen dies ermöglichen. Durch Fusions- und Buchungsprozesse kann es jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Ausführungen können dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Ändert sich die Anlagestrategie durch die Fusion?
Ja, in wichtigen Punkten. Der bisherige Fonds nutzt den S&P 500 als Referenzwert, während der aufnehmende Fonds den Russell 1000 Growth verwendet. Dadurch verschiebt sich der Fokus stärker in Richtung wachstumsorientierter US-Aktien. Anleger sollten prüfen, ob diese Ausrichtung weiterhin zur eigenen Strategie passt.

Steigt das Risiko durch die UBS-Fusion?
Laut UBS steigt der Risikoindikator von 4 beim bisherigen Fonds auf 5 beim aufnehmenden Fonds. Das deutet auf ein höheres Schwankungs- und Risikoprofil hin. Besonders Growth-Strategien können stärker auf Zinsänderungen und Bewertungsdruck reagieren.

Bleibt der Nachhaltigkeitsansatz erhalten?
Laut UBS bleiben bestimmte Merkmale unverändert. Dazu gehören die Einstufung als Finanzprodukt gemäß Artikel 8 SFDR, der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen von 50 % sowie beworbene ökologische oder soziale Merkmale. Dennoch sollten Anleger das Basisinformationsblatt und den Verkaufsprospekt des aufnehmenden Fonds prüfen.

Welche Kosten ändern sich durch die Fusion?
Bei der Anteilklasse P-acc bleibt die maximale pauschale Verwaltungskommission laut UBS bei 1,65 %. Die laufenden Kosten sinken geringfügig von 1,73 % auf 1,72 %. Bei der Q-acc-Anteilklasse fallen die genannten Kosten stärker niedriger aus.

Kann die Fusion steuerliche Auswirkungen haben?
Ja. UBS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fusion steuerliche Auswirkungen haben kann. Besonders relevant ist der Wechsel von einem FCP in einen SICAV-Teilfonds. Anleger sollten steuerliche Fragen deshalb individuell mit ihrem Steuerberater klären.

Warum führt UBS diese Fondsfusion durch?
UBS nennt das sinkende Vermögen des übertragenden Fonds sowie die Rationalisierung und Vereinfachung des Fondsangebots als Gründe. Durch die Zusammenlegung soll ein größerer aufnehmender Fonds entstehen. Ob dies für Anleger vorteilhaft ist, hängt von Strategie, Risiko und persönlicher Depotstruktur ab.

Was sollten Anleger vor der Fusion besonders prüfen?
Anleger sollten insbesondere den höheren Risikoindikator, den neuen Benchmark Russell 1000 Growth, den Growth-Fokus, die Kosten, mögliche steuerliche Folgen und die Fortführung bestehender Sparpläne prüfen. Wichtig ist auch, ob der neue Fonds weiterhin zur gewünschten Depotstruktur passt.

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