Wozu berechtigt eine Bankvollmacht wirklich? Rechte, Grenzen, Haftung und Risiken einfach erklärt

Was Bevollmächtigte dürfen, was ausgeschlossen ist und warum Vertrauen bei Kontovollmachten entscheidend bleibt

Eine Bankvollmacht kann im Alltag und in Notfällen sehr hilfreich sein. Sie ermöglicht einer vertrauten Person, Bankgeschäfte im Namen des Kontoinhabers zu erledigen, wenn dieser selbst verhindert, krank, pflegebedürftig oder verstorben ist. Gerade bei Konten, Depots und laufenden Zahlungen kann eine rechtzeitig eingerichtete Vollmacht organisatorische Probleme vermeiden.

Gleichzeitig wird die Tragweite einer Kontovollmacht häufig unterschätzt. Wer eine Vollmacht erhält, kann je nach Umfang nicht nur Kontoauszüge abrufen oder Überweisungen tätigen, sondern teilweise auch über Kreditrahmen verfügen oder Wertpapiere kaufen und verkaufen. Deshalb ist es entscheidend zu wissen, was ein Bevollmächtigter tatsächlich darf und wo klare Grenzen bestehen.

Besonders wichtig ist außerdem die Abgrenzung zwischen Bankvollmacht, Eigentum am Vermögen und Erbrecht. Eine Vollmacht bedeutet nicht, dass der Bevollmächtigte das Geld für sich selbst nutzen darf. Sie ersetzt auch nicht automatisch eine Erbenstellung.

Dieser Beitrag erklärt ausführlich, wozu eine Bankvollmacht berechtigt, welche Geschäfte ausgeschlossen sind, welche Risiken bei Missbrauch entstehen können und warum Ehepartner ohne ausdrückliche Vollmacht nicht automatisch Zugriff auf Einzelkonten erhalten.

Was bedeutet eine Bankvollmacht rechtlich und praktisch?

Mit einer Bankvollmacht erlaubt der Kontoinhaber einer anderen Person, bestimmte Bankgeschäfte in seinem Namen auszuführen. Die bevollmächtigte Person handelt dabei stellvertretend für den Kontoinhaber und nicht im eigenen Namen.

Praktisch bedeutet das: Die Bank darf Aufträge des Bevollmächtigten so behandeln, als hätte sie der Kontoinhaber selbst erteilt, solange sie vom Umfang der Vollmacht gedeckt sind. Das kann im Alltag sehr nützlich sein, verlangt aber ein hohes Maß an Vertrauen.

Die wichtigsten Grundsätze einer Bankvollmacht sind:

  • Der Kontoinhaber bleibt Eigentümer des Vermögens.
  • Der Bevollmächtigte handelt stellvertretend im Namen des Kontoinhabers.
  • Die Vollmacht ist keine Schenkung und kein Eigentumsübergang.
  • Die Bank darf wirksame Aufträge des Bevollmächtigten ausführen.
  • Der Bevollmächtigte muss im Interesse des Vollmachtgebers handeln.

Damit ist eine Bankvollmacht ein starkes Instrument zur Organisation von Bankgeschäften. Sie sollte jedoch nicht mit einer freien Verfügung über fremdes Vermögen verwechselt werden.

Was darf ein Bevollmächtigter mit Bankvollmacht?

Welche Rechte ein Bevollmächtigter konkret erhält, hängt vom Formular, der Bank und dem Umfang der erteilten Vollmacht ab. Es gibt mehrere typische Befugnisse, die eine Bankvollmacht umfassen kann.

Wenn keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, darf ein Bevollmächtigter häufig viele klassische Bankgeschäfte erledigen.

  • über das Geld auf den Konten verfügen
  • über eingeräumte Kreditrahmen verfügen
  • Devisen kaufen oder verkaufen
  • Wertpapiere kaufen oder verkaufen
  • Kontoauszüge und andere Aufstellungen beziehen
  • Bankpost entgegennehmen
  • gegenüber Gläubigern Schulden anerkennen, etwa durch Saldoanerkenntnis
  • steuerliche Details des Kontoinhabers einsehen

Diese Befugnisse zeigen, dass eine Kontovollmacht sehr weitreichend sein kann. Besonders bei größeren Guthaben, Wertpapierdepots oder eingeräumten Kreditlinien sollte deshalb genau überlegt werden, wer eine solche Vollmacht erhält.

Welche Rechte hat der Bevollmächtigte im Überblick?

Zur besseren Einordnung hilft ein strukturierter Überblick. Viele Rechte betreffen alltägliche Bankgeschäfte, andere können deutlich größere finanzielle Auswirkungen haben.

Die folgende Tabelle fasst typische Befugnisse zusammen und ordnet sie aus Sicht des Kontoinhabers ein.

Bereich Mögliche Befugnis Einordnung
Kontozugriff Guthaben verwalten und Überweisungen ausführen hohe praktische Bedeutung im Alltag
Kreditrahmen über eingeräumte Kreditlinien verfügen erhebliches finanzielles Risiko möglich
Wertpapierdepot Wertpapiere kaufen oder verkaufen relevant für Anleger und Depotinhaber
Bankunterlagen Kontoauszüge und Bankpost einsehen ermöglicht Überblick über Finanzen
Steuerliche Informationen steuerliche Details einsehen sensibler Informationszugriff
Devisen Devisengeschäfte durchführen nur bei entsprechender Nutzung relevant

Die Tabelle macht deutlich: Eine Bankvollmacht ist kein reiner Formalakt. Sie kann sehr konkrete Auswirkungen auf Kontostand, Depotstruktur und finanzielle Verpflichtungen haben.

Was darf ein Bevollmächtigter trotz Bankvollmacht nicht?

Eine Bankvollmacht eröffnet zwar zahlreiche Befugnisse, ist aber keine unbegrenzte Generalvollmacht. Bestimmte Bankgeschäfte bleiben auch mit Kontovollmacht ausgeschlossen.

eine Bankvollmacht insbesondere für mehrere grundlegende Entscheidungen nicht aus.

  • Vollmachten an Dritte ausstellen
  • neue Konten im Namen des Inhabers eröffnen
  • Konten kündigen
  • Konten auf den eigenen Namen umschreiben
  • Kreditverträge abschließen oder verändern
  • Debit-Karten beantragen oder kündigen
  • CFD-Geschäfte abwickeln, sofern keine besondere Sondervollmacht besteht

Wer solche weitergehenden Rechte einräumen möchte, benötigt je nach Einzelfall andere rechtliche Instrumente wie eine Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder gesonderte Sondervollmachten.

Grenzen der Bankvollmacht in der Praxis

Viele Missverständnisse entstehen, weil eine Bankvollmacht im Alltag sehr mächtig wirkt. Trotzdem bleibt sie auf Bankgeschäfte beschränkt und berechtigt nicht automatisch zu jeder denkbaren Verfügung.

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen laufender Kontoverwaltung und grundlegender Veränderung der Bankbeziehung.

Erlaubt mit Bankvollmacht In der Regel nicht erlaubt
Überweisungen tätigen neue Konten eröffnen
Kontoauszüge abrufen bestehende Konten kündigen
Wertpapiere kaufen oder verkaufen Kreditverträge neu abschließen
über bestehende Kreditrahmen verfügen Vollmachten an Dritte weitergeben
Bankpost beziehen Konten auf eigenen Namen umschreiben

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für Angehörige, die im Notfall handeln möchten. Eine Bankvollmacht kann viele alltägliche Vorgänge ermöglichen, ersetzt aber nicht jede rechtliche Vorsorgeregelung.

Darf ein Bevollmächtigter über das Geld frei verfügen?

Nein. Eine Bankvollmacht ist keine Schenkung und kein Freibrief zur privaten Nutzung fremden Vermögens. Der Bevollmächtigte darf Bankgeschäfte nur im Sinne des Kontoinhabers ausführen.

Im Zweifelsfall muss der Bevollmächtigte erklären können, warum eine Transaktion dem Vorteil oder Interesse des Kontoinhabers diente. Das gilt besonders bei größeren Überweisungen, Barverfügungen oder Depottransaktionen.

Typische zulässige Zwecke können sein:

  • Bezahlung laufender Rechnungen
  • Organisation von Pflege- oder Krankheitskosten
  • Begleichung von Miete oder Nebenkosten
  • Verwaltung bestehender Verpflichtungen
  • Erledigung notwendiger Bankgeschäfte im Interesse des Kontoinhabers

Nicht zulässig ist dagegen, dass der Bevollmächtigte das Geld einfach für eigene Zwecke nutzt. Kommt es dazu, kann ein schwerwiegender Missbrauch der Vollmacht vorliegen.

Bankvollmacht und Wertpapierhandel: Was ist möglich?

Bei bestehenden Wertpapierdepots kann eine Bankvollmacht auch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren umfassen. Das ist besonders relevant für Anleger, die Fonds, ETFs, Aktien oder andere Wertpapiere halten.

Eine solche Befugnis kann im Alltag nützlich sein, etwa wenn der Kontoinhaber selbst nicht handlungsfähig ist. Gleichzeitig können Wertpapierentscheidungen finanzielle Folgen haben und mit Risiken verbunden sein.

Bevollmächtigte können je nach Vollmacht und Depotstruktur insbesondere:

  • Wertpapiere kaufen
  • Wertpapiere verkaufen
  • Depotbestände einsehen
  • Konto- und Depotunterlagen abrufen
  • bestehende Anlagen verwalten

Gerade beim Wertpapierhandel sollte die bevollmächtigte Person wissen, dass sie nicht nach eigenen Interessen handeln darf. Entscheidungen müssen im Interesse des Kontoinhabers erfolgen und sollten nachvollziehbar sein.

Bankvollmacht und Kreditrahmen: Warum besondere Vorsicht nötig ist

Eine Bankvollmacht kann auch dazu berechtigen, über eingeräumte Kreditrahmen zu verfügen. Das ist besonders sensibel, weil dadurch Schulden entstehen oder erhöht werden können.

Wenn ein Bevollmächtigter einen Kreditrahmen ausschöpft, handelt er gegenüber der Bank im Namen des Kontoinhabers. Die Bank kann sich daher grundsätzlich an den Kontoinhaber halten.

Besondere Risiken bestehen bei:

  • Überziehung des Kontos
  • Nutzung bestehender Kreditlinien
  • fehlender Kontrolle über Verfügungen
  • hohen Zinsbelastungen
  • späteren Streitigkeiten über den Zweck der Verfügung

Gerade wegen dieser Risiken sollte vor Erteilung einer Vollmacht geprüft werden, ob bestehende Kreditrahmen zum Sicherheitsbedürfnis des Kontoinhabers passen.

Haftung bei Missbrauch einer Bankvollmacht

Ein besonders wichtiges Thema ist die Haftung bei Missbrauch. Wenn ein Bevollmächtigter die Vollmacht nutzt, um sich selbst zu bereichern oder den Kontoinhaber zu schädigen, kann dies erhebliche Folgen haben.

Gegenüber der Bank ist der Bevollmächtigte nicht automatisch der Schuldner, wenn er im Rahmen der Vollmacht Bankgeschäfte für den Kontoinhaber tätigt. Die Bank kann sich grundsätzlich an den Kontoinhaber halten.

Das kann beispielsweise problematisch werden, wenn der Bevollmächtigte:

  • einen Kreditrahmen ausschöpft
  • das Konto leer räumt
  • Geld für private Zwecke überweist
  • riskante Wertpapiergeschäfte tätigt
  • Kontobewegungen verschleiert

Der Kontoinhaber kann zwar versuchen, Ansprüche gegen den Bevollmächtigten geltend zu machen. Ob und wie erfolgreich das ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab und kann rechtlich wie praktisch schwierig sein.

Missbrauch einer Bankvollmacht: Typische Warnsignale

Missbrauch entsteht häufig nicht plötzlich, sondern zeigt sich durch auffällige Kontobewegungen oder ungewöhnliches Verhalten. Kontoinhaber und Angehörige sollten deshalb aufmerksam bleiben, wenn eine Vollmacht aktiv genutzt wird.

Besonders bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen ist Transparenz wichtig, damit die Vollmacht nicht unkontrolliert eingesetzt wird.

Warnsignale können sein:

  • ungewöhnlich hohe Überweisungen
  • häufige Barabhebungen
  • Überweisungen an den Bevollmächtigten selbst
  • nicht nachvollziehbare Wertpapierverkäufe
  • Ausnutzung von Kreditrahmen
  • fehlende Auskunft über Kontobewegungen
  • plötzliche Abschottung gegenüber anderen Angehörigen

Eine Bankvollmacht sollte deshalb nicht nur eingerichtet, sondern auch regelmäßig überprüft werden. Vertrauen ist entscheidend, Kontrolle kann aber zusätzliche Sicherheit schaffen.

Der Ehepartner-Irrtum: Gibt es automatisch eine Bankvollmacht?

Ein sehr verbreiteter Irrtum lautet: Ehepartner dürfen automatisch auf die Konten des anderen zugreifen. Das stimmt bei Einzelkonten grundsätzlich nicht.

Auch Ehepartner benötigen eine ausdrücklich eingerichtete Vollmacht oder ein gemeinsames Konto, wenn sie Bankgeschäfte für den anderen übernehmen sollen.

Wichtig ist deshalb:

  • Ehepartner haben keine automatische Bankvollmacht
  • Kinder haben keine automatische Kontovollmacht
  • Erben erhalten nicht automatisch sofortige Bankvollmacht
  • Einzelkonten bleiben ohne Vollmacht grundsätzlich geschützt
  • Zugriffsrechte müssen ausdrücklich geregelt werden

Gerade für Paare ist deshalb wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob eine Kontovollmacht oder ein Gemeinschaftskonto besser zur eigenen Situation passt.

Erbrecht vs. Bankvollmacht: Wo liegt der Unterschied?

Eine Bankvollmacht und das Erbrecht sind zwei unterschiedliche Themen. Eine Vollmacht regelt, wer im Namen des Kontoinhabers handeln darf. Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen nach dem Tod zusteht.

Eine transmortale Vollmacht kann zwar auch nach dem Tod weitergelten, macht den Bevollmächtigten aber nicht automatisch zum Erben. Umgekehrt bedeutet eine Erbenstellung nicht automatisch, dass sofort eine Bankvollmacht besteht.

Thema Bankvollmacht Erbrecht
Funktion Handlungsbefugnis gegenüber der Bank Vermögensnachfolge nach dem Tod
Eigentum am Geld bleibt beim Kontoinhaber oder später bei Erben geht nach Erbfolge oder Testament über
Wirkung zu Lebzeiten je nach Vollmachtsart möglich grundsätzlich keine Erbenrechte zu Lebzeiten
Wirkung nach dem Tod bei transmortaler oder postmortaler Vollmacht möglich regelt die endgültige Vermögenszuordnung
Missverständnis Vollmacht ist keine Erbschaft Erbe ist nicht automatisch Bevollmächtigter

Gerade nach einem Todesfall kann diese Unterscheidung sehr wichtig sein. Eine Bankvollmacht kann organisatorisch helfen, ersetzt aber keine klare Nachlassregelung.

Was gilt nach dem Tod des Kontoinhabers?

Ob eine Vollmacht nach dem Tod weiter gilt, hängt von der Art der Vollmacht ab. Besonders relevant ist hier die transmortale Bankvollmacht, die vor und nach dem Tod des Kontoinhabers gilt.

Vollmachten gelten bei comdirect grundsätzlich auch nach dem Tod des Kontoinhabers. Das entspricht dem Charakter einer transmortalen Kontovollmacht.

Nach dem Tod kann eine solche Vollmacht insbesondere helfen bei:

  • laufenden Rechnungen
  • Kontoverwaltung
  • Organisation wichtiger Zahlungen
  • Abruf von Bankunterlagen
  • Vermeidung kurzfristiger Handlungsunfähigkeit

Trotzdem sollte eine Vollmacht nach dem Todesfall nicht mit Eigentumsrechten verwechselt werden. Die endgültige Vermögenszuordnung richtet sich nach Erbrecht, Testament oder gesetzlicher Erbfolge.

Wie lassen sich Risiken einer Bankvollmacht reduzieren?

Eine Bankvollmacht setzt Vertrauen voraus. Dennoch können Kontoinhaber einige Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu verringern und spätere Konflikte zu vermeiden.

Besonders wichtig sind klare Auswahl, regelmäßige Überprüfung und ein bewusster Umgang mit bestehenden Kreditrahmen und Depotwerten.

  • nur absolut vertrauenswürdige Personen bevollmächtigen
  • Vollmachten regelmäßig überprüfen
  • Kontobewegungen im Blick behalten
  • bestehende Kreditrahmen prüfen
  • Depotrisiken berücksichtigen
  • Vollmacht bei Vertrauensverlust sofort widerrufen
  • Alternativen wie Gemeinschaftskonto oder Ersatzkonto prüfen

Keine Maßnahme ersetzt das notwendige Vertrauen vollständig. Sie kann aber helfen, Missverständnisse und Missbrauchsrisiken zu reduzieren.

Alternativen zur Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht ist nicht in jeder Situation die beste Lösung. Je nach Zweck können Alternativen sinnvoller sein, insbesondere wenn der Zugriff begrenzt werden soll.

Insbesondere Ersatzkonto, Gemeinschaftskonto, Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht sind wichtige Alternativen.

Alternative Wofür geeignet? Besonderheit
Ersatzkonto begrenzter Zugriff auf bestimmtes Guthaben nicht das gesamte Vermögen ist betroffen
Gemeinschaftskonto gemeinsame Verwaltung von Geld beide Kontoinhaber sind direkt verfügungsberechtigt
Generalvollmacht umfassende rechtliche Vertretung geht weit über Bankgeschäfte hinaus
Vorsorgevollmacht Vorsorge bei Krankheit oder Entscheidungsunfähigkeit betrifft häufig mehrere Lebensbereiche

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt stark von Vertrauen, Vermögen, Familienstruktur und gewünschtem Zugriff ab.

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Viele Anleger verbinden Vollmachten mit der Frage, wie Fondsdepots, Sparpläne und langfristige Geldanlagen im Ernstfall organisiert werden können. Neben dem Zugriff auf das Depot spielen auch Kosten, Ausgabeaufschläge und Vermittlerkonditionen eine wichtige Rolle.

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Tipp: Vor Erteilung einer Bankvollmacht Kreditrahmen und Depotrisiken prüfen

Vor der Erteilung einer Bankvollmacht sollten Kontoinhaber nicht nur an laufende Überweisungen denken. Besonders wichtig ist auch die Frage, ob ein Kreditrahmen besteht oder ein Wertpapierdepot mit größeren Beträgen vorhanden ist.

Je umfangreicher Konto, Depot und Kreditlinien sind, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten des Bevollmächtigten. Deshalb sollten diese Bereiche vorab bewusst geprüft werden.

Sinnvoll ist außerdem, regelmäßig zu kontrollieren, ob die bevollmächtigte Person weiterhin die richtige Wahl ist. Eine einmal erteilte Vollmacht sollte nicht dauerhaft ungeprüft bestehen bleiben.

Fazit: Eine Bankvollmacht gibt weitreichende Rechte, aber kein Eigentum am Vermögen

Eine Bankvollmacht berechtigt Bevollmächtigte dazu, bestimmte Bankgeschäfte im Namen des Kontoinhabers auszuführen. Dazu können Kontozugriff, Überweisungen, Wertpapiergeschäfte, Kreditrahmen und Bankunterlagen gehören.

Gleichzeitig hat eine Bankvollmacht klare Grenzen. Sie erlaubt nicht automatisch die Eröffnung neuer Konten, die Kündigung bestehender Konten, den Abschluss neuer Kreditverträge oder die Weitergabe der Vollmacht an Dritte.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vollmacht und Eigentum. Der Bevollmächtigte darf nicht frei über das Vermögen verfügen und es nicht für eigene Zwecke verwenden. Die Vollmacht dient der Vertretung, nicht der Bereicherung.

Wer eine Bankvollmacht erteilt, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, wem diese Rechte eingeräumt werden. Vertrauen, Transparenz und regelmäßige Kontrolle sind die wichtigsten Grundlagen für eine verantwortungsvolle Nutzung.

FAQ: Häufige Fragen zu Rechten und Grenzen einer Bankvollmacht ausführlich erklärt

Wozu berechtigt eine Bankvollmacht?
Eine Bankvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten dazu, bestimmte Bankgeschäfte im Namen des Kontoinhabers durchzuführen. Dazu können Überweisungen, Kontozugriffe, Kontoauszüge, Wertpapiergeschäfte oder der Zugriff auf Bankpost gehören. Der genaue Umfang hängt von der jeweiligen Vollmacht und den Bankbedingungen ab.

Darf ein Bevollmächtigter Geld für sich selbst verwenden?
Nein. Eine Bankvollmacht ist keine Schenkung und kein Eigentumsübergang. Der Bevollmächtigte darf das Geld grundsätzlich nur im Interesse des Kontoinhabers verwenden. Private Nutzung kann einen Missbrauch der Vollmacht darstellen.

Darf ein Bevollmächtigter Wertpapiere kaufen oder verkaufen?
Ja, sofern die Vollmacht dies umfasst, kann der Bevollmächtigte Wertpapiere in einem bestehenden Depot kaufen oder verkaufen. Solche Entscheidungen sollten jedoch im Interesse des Kontoinhabers erfolgen und nachvollziehbar sein.

Darf ein Bevollmächtigter über einen Kreditrahmen verfügen?
Ja, ein Bevollmächtigter kann über eingeräumte Kreditrahmen verfügen. Das ist besonders sensibel, weil dadurch finanzielle Verpflichtungen des Kontoinhabers entstehen oder erhöht werden können.

Was darf ein Bevollmächtigter trotz Vollmacht nicht?
Eine normale Bankvollmacht reicht meist nicht aus, um neue Konten zu eröffnen, Konten zu kündigen, Kreditverträge abzuschließen oder die Vollmacht an Dritte weiterzugeben. Auch bestimmte spekulative Geschäfte können ausgeschlossen sein.

Haftet der Kontoinhaber bei Missbrauch der Vollmacht?
Gegenüber der Bank handelt der Bevollmächtigte grundsätzlich im Namen des Kontoinhabers. Kommt es zu Missbrauch, kann der Kontoinhaber unter Umständen zunächst selbst betroffen sein und muss Ansprüche gegen den Bevollmächtigten geltend machen.

Haben Ehepartner automatisch eine Bankvollmacht?
Nein. Ehepartner haben keine automatische Bankvollmacht für Einzelkonten des anderen Partners. Wer Zugriff ermöglichen möchte, muss ausdrücklich eine Vollmacht einrichten oder ein Gemeinschaftskonto nutzen.

Ist eine Bankvollmacht dasselbe wie Erbrecht?
Nein. Eine Bankvollmacht regelt, wer gegenüber der Bank handeln darf. Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen nach dem Tod zusteht. Eine Vollmacht macht den Bevollmächtigten nicht automatisch zum Erben.

Gilt eine Bankvollmacht nach dem Tod weiter?
Das hängt von der Art der Vollmacht ab. Eine transmortale Vollmacht gilt vor und nach dem Tod. Vollmachten gelten bei comdirect grundsätzlich auch nach dem Tod des Kontoinhabers.

Kann eine Bankvollmacht widerrufen werden?
Ja. Eine Bankvollmacht kann grundsätzlich widerrufen werden. Bei Vertrauensverlust, familiären Veränderungen oder Missbrauchsverdacht sollte der Widerruf möglichst schnell bei der Bank veranlasst werden.

Wie kann Missbrauch einer Bankvollmacht verhindert werden?
Missbrauch lässt sich nie vollständig ausschließen. Das Risiko kann jedoch reduziert werden, indem nur absolut vertrauenswürdige Personen bevollmächtigt werden, Kontobewegungen regelmäßig kontrolliert werden und Vollmachten bei veränderten Lebensumständen überprüft werden.

Welche Alternative gibt es zur Bankvollmacht?
Alternativen können ein Gemeinschaftskonto, ein Ersatzkonto, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht sein. Welche Lösung geeignet ist, hängt davon ab, ob Zugriff begrenzt, gemeinsam verwaltet oder umfassend vertreten werden soll.

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