Kann ich meinen VL-Fonds während der Laufzeit wechseln?
Viele Anleger fragen sich, ob sich der Fonds oder ETF ihrer vermögenswirksamen Leistungen (VL) nachträglich ändern lässt. Gerade wenn sich Anlageziele ändern oder ein anderer Fonds besser zur eigenen Strategie passt, entsteht häufig der Wunsch nach einem Wechsel.
Grundsätzlich gilt: Ein Wechsel des VL-Fonds oder ETFs ist bei der FNZ Bank möglich. Allerdings erfolgt dies nicht innerhalb der bestehenden VL-Position, sondern über die Einrichtung einer neuen kostenpflichtigen VL-Position.
Der bisherige VL-Vertrag bleibt dabei bestehen, ruht jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist.
Wie funktioniert der Wechsel des VL-Fonds?
Wenn Sie Ihren bisherigen VL-Fonds oder ETF ändern möchten, wird eine neue VL-Position eingerichtet. Auf diese neue Position fließen anschließend die zukünftigen Einzahlungen Ihrer vermögenswirksamen Leistungen.
Der bisherige Vertrag wird dabei nicht beendet, sondern lediglich pausiert.
Die neue VL-Position können Sie auf zwei Wegen anlegen:
- Direkt über Ihren Online-Zugang
- Über das entsprechende Formular der FNZ Bank
Hier finden Sie das Formular zur Einrichtung einer neuen VL-Position: Zum VL-Formular der FNZ Bank
Was passiert mit meinem bisherigen VL-Vertrag?
Ihr bisheriger VL-Vertrag wird nicht aufgelöst oder verkauft. Stattdessen ruht die bestehende VL-Position ohne weitere Einzahlungen.
Das bedeutet: Der Vertrag bleibt bis zum Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist bestehen. Erst danach können die Mittel regulär verfügbar werden – abhängig von den geltenden Bedingungen.
Warum ist der Wechsel kostenpflichtig?
Da der Fondswechsel über die Einrichtung einer neuen VL-Position erfolgt, entstehen in der Regel zusätzliche Kosten entsprechend der Konditionen der FNZ Bank.
Vor einer Änderung kann es deshalb sinnvoll sein, zu prüfen, ob ein Wechsel langfristig tatsächlich zur eigenen Anlagestrategie passt.
Wann kann ein Fondswechsel sinnvoll sein?
Ein Wechsel kann beispielsweise interessant werden, wenn sich die persönliche Risikobereitschaft verändert oder andere Anlageziele verfolgt werden. Auch geänderte Marktbedingungen oder neue Fondsangebote spielen manchmal eine Rolle.
Wichtig bleibt jedoch, die langfristige Strategie im Blick zu behalten – insbesondere bei VL-Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit.
Warum die Sperrfrist wichtig ist
Vermögenswirksame Leistungen unterliegen gesetzlichen Regelungen und Sperrfristen. Deshalb kann ein bestehender VL-Vertrag nicht einfach vollständig ersetzt oder vorzeitig beendet werden.
Die neue VL-Position läuft zusätzlich, während der bisherige Vertrag bis zum Ende der Sperrfrist bestehen bleibt.
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Gerade bei langfristigen VL-Sparplänen können geringere Kosten über die Jahre einen spürbaren Unterschied machen.
Tipp: Vor Wechsel die langfristige Strategie prüfen
Ein Fondswechsel kann sinnvoll sein – muss es aber nicht immer sein. Bevor eine neue kostenpflichtige VL-Position eingerichtet wird, lohnt sich ein kurzer Blick auf Anlageziel, Laufzeit und persönliche Strategie.
Gerade bei langfristigen VL-Verträgen kann Kontinuität manchmal ebenso sinnvoll sein wie eine Anpassung.
Fazit: VL-Fondswechsel möglich – aber über neue Position
Ein Wechsel des VL-Fonds oder ETFs bei der FNZ Bank ist grundsätzlich möglich. Die Änderung erfolgt jedoch über eine neue kostenpflichtige VL-Position, die online oder per Formular eingerichtet werden kann.
Der bisherige VL-Vertrag bleibt bestehen und ruht bis zum Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist ohne weitere Einzahlungen. Deshalb lohnt sich vor einer Änderung ein genauer Blick auf die langfristige Anlagestrategie.
FAQ – Häufige Fragen zum VL-Fondswechsel
Kann ich meinen VL-Fonds wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich – allerdings nur über eine neue VL-Position.
Was passiert mit meinem bisherigen VL-Vertrag?
Der Vertrag ruht ohne weitere Einzahlungen bis zum Ende der gesetzlichen Sperrfrist.
Ist der Wechsel kostenpflichtig?
Ja, da eine neue VL-Position eingerichtet wird, können Kosten entstehen.
Wie beantrage ich den Wechsel?
Entweder über Ihren Online-Zugang oder über das entsprechende Formular der FNZ Bank.
Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.