FNZ (ebase Depot): Was ist die Sperrfrist für Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Einfach erklärt: Was bedeutet die Sperrfrist bei VL?

Wer vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzt, stößt früher oder später auf den Begriff Sperrfrist. Viele Anleger fragen sich dabei, wie lange das Geld gebunden bleibt und wann sie tatsächlich über ihr angespartes Kapital verfügen können.

Grundsätzlich gilt: Für Vermögenswirksame Leistungen besteht eine gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren. Während dieser Zeit bleiben bestimmte Fondsanteile grundsätzlich gebunden und können nicht frei genutzt werden, ohne Folgen für den Vertrag oder mögliche Förderungen auszulösen.

Die genaue Laufzeit beginnt jedoch nicht am Tag der ersten Einzahlung – sondern rückwirkend.

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Die gesetzliche Sperrfrist für Vermögenswirksame Leistungen beträgt sieben Jahre. Dabei erfolgt die Berechnung rückwirkend immer ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Ihr Vertrag begonnen hat.

Als offizieller Vertragsbeginn gilt der Bankarbeitstag, an dem die erste vom Arbeitgeber überwiesene VL-Zahlung bei der FNZ Bank eingeht.

Die Sperrfrist endet automatisch am letzten Kalendertag des siebten Kalenderjahres.

Wann beginnt die Sperrfrist genau?

Viele Anleger gehen davon aus, dass die Frist erst mit der ersten Einzahlung startet. Tatsächlich wird jedoch rückwirkend gerechnet.

Das bedeutet: Selbst wenn Ihre erste Zahlung erst im Laufe des Jahres eingeht, beginnt die Sperrfrist rückwirkend bereits am 1. Januar desselben Jahres.

Beispiel zur Sperrfrist

Ein praktisches Beispiel macht die Berechnung meist leichter verständlich. So können Sie besser einschätzen, wann Ihr eigenes VL-Guthaben verfügbar wird.

Ereignis Beispiel
Erste VL-Zahlung 15.03.2021
Beginn der Sperrfrist 01.01.2021 (rückwirkend)
Ende der Sperrfrist 31.12.2027
Tatsächliche Dauer Ca. 6 Jahre und 9 Monate

In diesem Beispiel endet die Sperrfrist automatisch am 31.12.2027, obwohl die erste Einzahlung erst im März 2021 erfolgt ist.

Beginnt die Sperrfrist bei späteren Einzahlungen erneut?

Ja, für vermögenswirksame Leistungen, die nach Ablauf der regulären Einzahldauer von 6 Jahren eingezahlt werden, beginnt grundsätzlich eine neue Sperrfrist. Dadurch können innerhalb eines Vertrags unterschiedliche Zeiträume für verschiedene Einzahlungen gelten.

Das erklärt, warum manche Fondsanteile bereits frei verfügbar sind, während andere noch gesperrt bleiben.

Was passiert nach Ablauf der Sperrfrist?

Nach dem Ende der gesetzlichen Sperrfrist können Sie grundsätzlich frei über Ihre Anteile verfügen. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Fondsanteile verkaufen, oder die Anlage weiterlaufen lassen möchten.

Warum ist die Sperrfrist wichtig?

Die Sperrfrist spielt eine wichtige Rolle, weil ein vorzeitiger Verkauf gesperrter Anteile Auswirkungen haben kann. Unter Umständen kann ein Anspruch auf staatliche Förderung verloren gehen oder der VL-Vertrag vorzeitig enden.

Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Fristen im Online-Banking, bevor Entscheidungen getroffen werden.

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Tipp: Sperrfrist regelmäßig prüfen

Ein Blick auf Ihre Sperrfrist im Online-Banking kann sinnvoll sein, besonders wenn Sie über Verkäufe oder Änderungen am Vertrag nachdenken. Dadurch vermeiden Sie Überraschungen bei gesperrten Anteilen oder möglichen Förderungen.

Wer die Laufzeit kennt, kann künftige Entscheidungen oft besser planen.

Fazit: Sieben Jahre Sperrfrist – rückwirkend gerechnet

Die gesetzliche Sperrfrist für Vermögenswirksame Leistungen beträgt sieben Jahre und beginnt rückwirkend ab dem 1. Januar des Vertragsbeginn-Jahres. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der ersten VL-Zahlung Ihres Arbeitgebers.

Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie frei über Ihre Anteile verfügen oder das Kapital weiterhin investiert lassen. Wer die Fristen kennt, kann seinen VL-Vertrag besser planen und mögliche Nachteile vermeiden.

FAQ – Häufige Fragen zur Sperrfrist bei VL

Wie lange dauert die Sperrfrist bei VL?
Die gesetzliche Sperrfrist beträgt sieben Jahre.

Wann beginnt die Sperrfrist?
Rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die erste VL-Zahlung eingeht.

Wann endet die Sperrfrist?
Automatisch am letzten Kalendertag des siebten Kalenderjahres.

Kann ich nach Ablauf frei über mein Geld verfügen?
Ja, nach Ende der Sperrfrist können Sie frei über Ihre Anteile entscheiden.

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