FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ (ebase Depot): Was ist die Sperrfrist für Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Kann Ihr bestehendes ebase-Depot bei der FNZ bereits mehr für Sie leisten?

Liegt Ihr ebase-Depot bereits bei der FNZ Bank? Dann genügt ein kostenloser Vermittlerwechsel, um von den PROfinance-Sonderkonditionen wie 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie und Bonus zu profitieren.

PROfinance für FNZ / ebase-Kunden

Depot behalten. Vorteile nutzen.

Sie behalten Ihr ebase-Depot bei der FNZ Bank. PROfinance unterstützt Selbstentscheider beim kostenlosen Vermittler-/Betreuerwechsel und bei der Einordnung möglicher Konditionsvorteile.

Depot bleibt bei FNZ / ebase

Bankzugang und Depotstruktur bleiben unverändert.

Kostenloser Wechsel

Ein Vermittler-/Betreuerwechsel ist einfach und kostenfrei.

Für Selbstentscheider

Keine Anlageberatung, sondern Unterstützung bei Konditionen und Unterlagen.

Einfach erklärt: Was bedeutet die Sperrfrist bei VL?

Wer vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzt, stößt früher oder später auf den Begriff Sperrfrist. Viele Anleger fragen sich dabei, wie lange das Geld gebunden bleibt und wann sie tatsächlich über ihr angespartes Kapital verfügen können.

Grundsätzlich gilt: Für Vermögenswirksame Leistungen besteht eine gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren. Während dieser Zeit bleiben bestimmte Fondsanteile grundsätzlich gebunden und können nicht frei genutzt werden, ohne Folgen für den Vertrag oder mögliche Förderungen auszulösen.

Die genaue Laufzeit beginnt jedoch nicht am Tag der ersten Einzahlung – sondern rückwirkend.

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Die gesetzliche Sperrfrist für Vermögenswirksame Leistungen beträgt sieben Jahre. Dabei erfolgt die Berechnung rückwirkend immer ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Ihr Vertrag begonnen hat.

Als offizieller Vertragsbeginn gilt der Bankarbeitstag, an dem die erste vom Arbeitgeber überwiesene VL-Zahlung bei der FNZ Bank eingeht.

Die Sperrfrist endet automatisch am letzten Kalendertag des siebten Kalenderjahres.

Wann beginnt die Sperrfrist genau?

Viele Anleger gehen davon aus, dass die Frist erst mit der ersten Einzahlung startet. Tatsächlich wird jedoch rückwirkend gerechnet.

Das bedeutet: Selbst wenn Ihre erste Zahlung erst im Laufe des Jahres eingeht, beginnt die Sperrfrist rückwirkend bereits am 1. Januar desselben Jahres.

Beispiel zur Sperrfrist

Ein praktisches Beispiel macht die Berechnung meist leichter verständlich. So können Sie besser einschätzen, wann Ihr eigenes VL-Guthaben verfügbar wird.

Ereignis Beispiel
Erste VL-Zahlung 15.03.2021
Beginn der Sperrfrist 01.01.2021 (rückwirkend)
Ende der Sperrfrist 31.12.2027
Tatsächliche Dauer Ca. 6 Jahre und 9 Monate

In diesem Beispiel endet die Sperrfrist automatisch am 31.12.2027, obwohl die erste Einzahlung erst im März 2021 erfolgt ist.

Beginnt die Sperrfrist bei späteren Einzahlungen erneut?

Ja, für vermögenswirksame Leistungen, die nach Ablauf der regulären Einzahldauer von 6 Jahren eingezahlt werden, beginnt grundsätzlich eine neue Sperrfrist. Dadurch können innerhalb eines Vertrags unterschiedliche Zeiträume für verschiedene Einzahlungen gelten.

Das erklärt, warum manche Fondsanteile bereits frei verfügbar sind, während andere noch gesperrt bleiben.

Was passiert nach Ablauf der Sperrfrist?

Nach dem Ende der gesetzlichen Sperrfrist können Sie grundsätzlich frei über Ihre Anteile verfügen. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Fondsanteile verkaufen, oder die Anlage weiterlaufen lassen möchten.

Warum ist die Sperrfrist wichtig?

Die Sperrfrist spielt eine wichtige Rolle, weil ein vorzeitiger Verkauf gesperrter Anteile Auswirkungen haben kann. Unter Umständen kann ein Anspruch auf staatliche Förderung verloren gehen oder der VL-Vertrag vorzeitig enden.

Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Fristen im Online-Banking, bevor Entscheidungen getroffen werden.

PROfinance Vorteile für Ihr VL-Depot

Gerade bei langfristigen VL-Verträgen spielen Kosten eine wichtige Rolle. Über PROfinance profitieren Anleger von attraktiven Sonderkonditionen rund um Fondsanlagen.

Die wichtigsten Vorteile:

  • 0 % Ausgabeaufschlag bei allen Fonds
  • Fonds-Cashback (Treueprämie) auf Fondsbestände
  • Bonusprogramm mit zusätzlichen Rückvergütungen
  • Persönliche Unterstützung bei VL-Anlagen

Gerade bei langfristigen Sparplänen können geringere Kosten langfristig einen spürbaren Unterschied machen.

Tipp: Sperrfrist regelmäßig prüfen

Ein Blick auf Ihre Sperrfrist im Online-Banking kann sinnvoll sein, besonders wenn Sie über Verkäufe oder Änderungen am Vertrag nachdenken. Dadurch vermeiden Sie Überraschungen bei gesperrten Anteilen oder möglichen Förderungen.

Wer die Laufzeit kennt, kann künftige Entscheidungen oft besser planen.

Fazit: Sieben Jahre Sperrfrist – rückwirkend gerechnet

Die gesetzliche Sperrfrist für Vermögenswirksame Leistungen beträgt sieben Jahre und beginnt rückwirkend ab dem 1. Januar des Vertragsbeginn-Jahres. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der ersten VL-Zahlung Ihres Arbeitgebers.

Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie frei über Ihre Anteile verfügen oder das Kapital weiterhin investiert lassen. Wer die Fristen kennt, kann seinen VL-Vertrag besser planen und mögliche Nachteile vermeiden.

FAQ – Häufige Fragen zur Sperrfrist bei VL

Wie lange dauert die Sperrfrist bei VL?
Die gesetzliche Sperrfrist beträgt sieben Jahre.

Wann beginnt die Sperrfrist?
Rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die erste VL-Zahlung eingeht.

Wann endet die Sperrfrist?
Automatisch am letzten Kalendertag des siebten Kalenderjahres.

Kann ich nach Ablauf frei über mein Geld verfügen?
Ja, nach Ende der Sperrfrist können Sie frei über Ihre Anteile entscheiden.

Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

Profitieren von 0 % Ausgabeaufschlag

Bei PROfinance bei allen Fonds dauerhaft inklusive.

Cashback-Möglichkeit prüfen

Relevant bei Fonds mit laufenden Vertriebsvergütungen bzw. Bestandsprovisionen.

Bestehendes FNZ / ebase-Depot weiter nutzen.

Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

Bekannt aus

Bei welcher Bank möchten Sie Fonds-Cashback beantragen?

Wählen Sie Ihre Depotbank. Dort können Sie einen Betreuerwechsel vornehmen oder ein Depot eröffnen (comdirect, FFB, FNZ / ebase).