Was passiert mit meinem Depot bei Insolvenz der FNZ Bank? – Ihre Fonds und Einlagen im Sicherungsfall

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Sondervermögen bei Depotinsolvenz: Warum Ihre Fonds sicher sind

Wenn Sie ein ebase-Depot bei der FNZ Bank führen, stellt sich verständlicherweise die Frage: Was passiert eigentlich mit meinen Anlagen, wenn die Bank zahlungsunfähig werden sollte?

Die gute Nachricht: Ihre im Depot verwahrten Wertpapiere – also Fondsanteile, ETFs oder andere Finanzinstrumente – gehören nicht zur Insolvenzmasse der Bank. Denn:
Wertpapiere im ebase-Depot sind rechtlich als Sondervermögen geschützt. Das bedeutet, sie sind Ihr Eigentum, selbst wenn die Depotbank insolvent geht.

Im Klartext:

  • Ihre Fondsanteile bleiben unberührt
  • Sie haben jederzeit Anspruch auf Herausgabe
  • Sie können die Werte auf ein anderes Depot übertragen lassen

 
Das gilt sowohl für aktiv gemanagte Fonds als auch für ETFs oder andere Depotpositionen.

Wie läuft ein Depotübertrag im Insolvenzfall ab?

Sollte es tatsächlich zu einer Insolvenz der FNZ Bank kommen – was aktuell nicht absehbar ist – haben Sie als Depotinhaber klare Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Die zuständigen Insolvenzverwalter bzw. die depotführende Stelle wären gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Übertrag Ihrer Fonds auf eine neue Bank zu ermöglichen.

Der Ablauf könnte wie folgt aussehen:

  • Sie beantragen schriftlich den Übertrag Ihrer Depotwerte auf ein neues Depot
  • Alternativ fordern Sie die Herausgabe Ihrer Fondsanteile in Form einer Lagerstelle-Bescheinigung
  • Die Depotbank wickelt die Übertragung im Rahmen der gesetzlichen Fristen ab

 
Ein solcher Übertrag ist meist kostenfrei oder nur mit sehr geringen Gebühren verbunden – insbesondere dann, wenn er durch die Insolvenz der Depotbank ausgelöst wurde.

Was passiert mit Guthaben auf dem Verrechnungskonto?

Neben den Fondsanteilen führt die FNZ Bank in der Regel auch ein Verrechnungskonto, auf dem z. B. Erträge, Ausschüttungen oder Verkaufserlöse gutgeschrieben werden. Dieses Guthaben zählt im Gegensatz zu den Fondsanteilen nicht zum Sondervermögen.

Dennoch besteht auch hier Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung:

  • Bis zu 100.000 Euro pro Kunde sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) gesetzlich abgesichert
  • Darüber hinaus ist die FNZ Bank freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V.
  • Dadurch erhöht sich die Sicherungsgrenze aktuell auf bis zu 3.083.000 Euro pro Kunde (Stand 2024)

 
Das bedeutet: Auch größere Guthaben sind – je nach Depotmodell und Kontozusammensetzung – im Insolvenzfall gut geschützt.

Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands: Wie viel ist geschützt?

Die FNZ Bank ist dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands angeschlossen. Dieses System sichert deutlich höhere Beträge ab, als es die gesetzliche Einlagensicherung vorschreibt.

Für Privatkunden beträgt die freiwillige Sicherungsgrenze aktuell:
3.083.000 Euro pro Kunde

Diese Summe umfasst Guthaben auf Verrechnungskonten, Tagesgeld oder ähnliche Einlagen – nicht jedoch Wertpapiere im Depot, da diese wie bereits erläutert rechtlich gesondert geschützt sind.

Gut zu wissen:
Die Sicherung gilt je Kunde und je Bank, nicht pro Konto. Ehepaare mit getrennten Depots können demnach doppelt profitieren.

Fazit: Auch im Insolvenzfall gut abgesichert – was Sie beachten sollten

Ein möglicher Ausfall einer Depotbank wie der FNZ Bank ist ein theoretisches Szenario – aber eines, auf das viele Anleger vorbereitet sein möchten. Die gute Nachricht: Ihr Vermögen ist in mehrfacher Hinsicht geschützt.

✔ Ihre Fondsanteile sind Sondervermögen und bleiben in Ihrem Besitz
✔ Im Insolvenzfall können Sie jederzeit die Herausgabe oder Übertragung verlangen
✔ Guthaben auf dem Verrechnungskonto sind gesetzlich und freiwillig abgesichert
✔ Die Einlagensicherung greift bis weit über 100.000 Euro hinaus
✔ Ruhe bewahren und den Kundenservice oder Vermittler kontaktieren genügt im Ernstfall

Mit diesem Wissen können Sie Ihr ebase-Depot bei der FNZ Bank auch im Ernstfall mit einem sicheren Gefühl führen – denn rechtlich ist klar geregelt, dass Ihr investiertes Kapital nicht Teil der Insolvenzmasse wird.

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