Was passiert mit meinem VL-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel?
Viele Arbeitnehmer fragen sich, was mit ihrem VL-Vertrag (Vermögenswirksame Leistungen) passiert, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Gerade bei einem neuen Job entsteht oft Unsicherheit darüber, ob der bestehende Vertrag beendet werden muss oder ob das VL-Sparen weiterlaufen kann.
Die gute Nachricht: Ein Arbeitgeberwechsel hat grundsätzlich keinen negativen Einfluss auf Ihren bestehenden VL-Vertrag. Ihr Vertrag bei der FNZ Bank kann in der Regel problemlos weiter bespart werden.
Damit Ihr neuer Arbeitgeber die Zahlungen fortsetzen kann, benötigt er lediglich die passende Arbeitgeberbescheinigung.
Kann mein bestehender VL-Vertrag weiterlaufen?
Ja, Ihr bestehender VL-Vertrag bleibt erhalten, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Sie müssen keinen neuen Vertrag eröffnen und Ihr bisher angespartes Kapital bleibt unverändert bestehen.
Die vermögenswirksamen Leistungen Ihres neuen Arbeitgebers können direkt in den bereits laufenden Vertrag eingezahlt werden.
Was muss ich meinem neuen Arbeitgeber geben?
Damit Ihr neuer Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen korrekt überweisen kann, benötigt er die sogenannte Arbeitgeberbescheinigung. In dieser Bescheinigung sind alle notwendigen Zahlungsdaten bereits enthalten.
Sie müssen diese Unterlage lediglich an Ihren neuen Arbeitgeber oder die Personalabteilung weitergeben.
Wo finde ich die Arbeitgeberbescheinigung?
Die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie direkt in Ihrem ePostfach bzw. Online-Postkorb bei der Eröffnungsbestätigung Ihres VL-Vertrags.
Gehen Sie dazu Schritt für Schritt vor:
- Im FNZ Online-Banking anmelden
Loggen Sie sich mit Ihrer Zugangs-ID und Online-PIN ein. - Zum Online-Postkorb wechseln
Öffnen Sie Ihr ePostfach. - Eröffnungsbestätigung suchen
Suchen Sie die Unterlagen zur Eröffnung Ihres VL-Vertrags. - Dokumentenart „Depot-/Kontostatus“ öffnen
Hier finden Sie die Arbeitgeberbescheinigung.
Die Bescheinigung enthält bereits sämtliche Überweisungsdaten für Ihren neuen Arbeitgeber.
Muss ich einen neuen VL-Vertrag abschließen?
In den meisten Fällen ist das nicht notwendig. Ihr bestehender Vertrag kann weiter genutzt werden, solange Ihr neuer Arbeitgeber die VL-Zahlungen entsprechend übernimmt.
Dadurch vermeiden Sie unnötigen Aufwand und Ihr Vermögensaufbau läuft ohne Unterbrechung weiter.
Warum ist eine schnelle Weitergabe sinnvoll?
Damit keine VL-Zahlungen ausfallen oder sich verzögern, kann es sinnvoll sein, die Arbeitgeberbescheinigung möglichst früh nach dem Jobwechsel einzureichen.
So kann Ihr neuer Arbeitgeber die Zahlungen direkt korrekt einrichten.
PROfinance Vorteile für Ihr VL-Depot
Gerade bei langfristigen VL-Verträgen spielen Kosten eine wichtige Rolle. Über PROfinance profitieren Anleger von attraktiven Sonderkonditionen rund um Fondsanlagen.
Die wichtigsten Vorteile:
- 0 % Ausgabeaufschlag bei allen Fonds
- Fonds-Cashback (Treueprämie) auf Fondsbestände
- Bonusprogramm mit zusätzlichen Rückvergütungen
- Persönliche Unterstützung bei VL-Anlagen
Gerade bei langfristigen Sparplänen können geringere Kosten langfristig einen spürbaren Unterschied machen.
Tipp: Arbeitgeberbescheinigung griffbereit speichern
Es kann hilfreich sein, die Arbeitgeberbescheinigung direkt nach Vertragseröffnung lokal zu speichern. Dadurch haben Sie die Unterlage bei einem Arbeitgeberwechsel sofort griffbereit.
Das spart Zeit und sorgt dafür, dass Ihre VL-Zahlungen möglichst ohne Unterbrechung weiterlaufen.
Fazit: Arbeitgeberwechsel stoppt den VL-Vertrag nicht
Ein Arbeitgeberwechsel beendet Ihren VL-Vertrag bei der FNZ Bank nicht. Der Vertrag kann grundsätzlich weiter bespart werden, sofern Ihr neuer Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen übernimmt.
Dafür benötigen Sie lediglich die Arbeitgeberbescheinigung aus Ihrem ePostfach beziehungsweise der Eröffnungsbestätigung Ihres Vertrags. So kann Ihr Vermögensaufbau ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.
FAQ – Häufige Fragen zum Arbeitgeberwechsel bei VL
Verliere ich meinen VL-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel?
Nein, Ihr bestehender Vertrag bleibt grundsätzlich erhalten.
Muss ich einen neuen VL-Vertrag eröffnen?
In den meisten Fällen nicht – der bestehende Vertrag kann weiter bespart werden.
Was braucht mein neuer Arbeitgeber?
Die Arbeitgeberbescheinigung mit den Überweisungsdaten für den VL-Vertrag.
Wo finde ich die Arbeitgeberbescheinigung?
Im Online-Postkorb Ihrer Eröffnungsbestätigung als Dokumentenart „Depot-/Kontostatus“.
Kann ich mein FNZ Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.