Gültigkeit eines Freistellungsauftrags einfach erklärt
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Kapitalerträge bis zur Höhe des gesetzlichen Sparer-Pauschbetrags steuerfrei stellen. Viele Anleger fragen sich dabei, wie lange ein einmal erteilter Freistellungsauftrag eigentlich gültig bleibt.
Bei der FNZ Bank gilt ein Freistellungsauftrag grundsätzlich immer ab dem 01.01. eines Kalenderjahres. Sie können dabei selbst entscheiden, ob der Auftrag unbefristet gelten oder nur bis zum Ende eines bestimmten Jahres befristet sein soll.
Dadurch bleibt die Verwaltung Ihres Freistellungsauftrags flexibel und kann an Ihre persönliche Situation angepasst werden.
Ab wann ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Ein Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich ab dem 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres.
Ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt die FNZ Bank den hinterlegten Freistellungsbetrag bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen.
Wie lange bleibt ein Freistellungsauftrag gültig?
Bei der Erteilung können Sie zwischen zwei Varianten wählen.
Ein Freistellungsauftrag kann:
- unbefristet gelten
- bis zum 31.12. eines bestimmten Kalenderjahres befristet werden
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation ab.
Was bedeutet ein unbefristeter Freistellungsauftrag?
Ein unbefristeter Freistellungsauftrag bleibt auch in den folgenden Jahren bestehen. Sie müssen ihn daher nicht jedes Jahr erneut erteilen.
Sollte sich Ihre persönliche Situation ändern, kann der Freistellungsauftrag später selbstverständlich angepasst werden.
Wann ist eine Befristung sinnvoll?
Ein befristeter Freistellungsauftrag endet automatisch zum 31. Dezember des gewählten Jahres.
Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich Ihre Bankverbindungen oder Ihre steuerliche Situation in naher Zukunft ändern werden.
Kann ich meinen Freistellungsauftrag später ändern?
Ja. Änderungen an einem bestehenden Freistellungsauftrag sind grundsätzlich möglich. So können Sie beispielsweise den Betrag anpassen oder die Laufzeit ändern.
Dadurch bleibt Ihr Freistellungsauftrag jederzeit flexibel.
Warum sollte ich meinen Freistellungsauftrag regelmäßig überprüfen?
Wer mehrere Banken oder Depots nutzt, sollte regelmäßig kontrollieren, wie der Sparer-Pauschbetrag auf die einzelnen Institute verteilt ist.
Dadurch lässt sich vermeiden, dass Freistellungsbeträge ungenutzt bleiben oder versehentlich überschritten werden.
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Tipp: Unbefristeten Freistellungsauftrag regelmäßig kontrollieren
Auch wenn ein unbefristeter Freistellungsauftrag nicht jedes Jahr neu beantragt werden muss, empfiehlt es sich, die hinterlegte Höhe regelmäßig zu überprüfen. Änderungen Ihrer persönlichen oder steuerlichen Situation können eine Anpassung sinnvoll machen.
Ein kurzer Blick in das Online-Banking schafft hier schnell Klarheit.
Fazit: Flexible Laufzeit für Ihren Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag bei der FNZ Bank gilt grundsätzlich ab dem 01. Januar eines Kalenderjahres. Sie können ihn entweder unbefristet erteilen oder bis zum 31. Dezember eines bestimmten Jahres befristen.
Dadurch lässt sich der Freistellungsauftrag flexibel an Ihre persönliche Situation anpassen. Wer sein Depot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen.
FAQ – Häufige Fragen zur Gültigkeit des Freistellungsauftrags
Ab wann gilt ein Freistellungsauftrag?
Grundsätzlich ab dem 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres.
Wie lange bleibt ein Freistellungsauftrag gültig?
Sie können ihn unbefristet erteilen oder bis zum 31. Dezember eines Jahres befristen.
Was passiert bei einem unbefristeten Freistellungsauftrag?
Er bleibt auch in den Folgejahren gültig, bis Sie ihn ändern oder widerrufen.
Kann ich meinen Freistellungsauftrag später ändern?
Ja, der Betrag oder die Laufzeit können grundsätzlich jederzeit angepasst werden.
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