Fondsdepot Bank: Kann ich mir die angesparte Summe aus meinem ausgelaufenen VL-Vertrag ausbezahlen lassen?

Auszahlung nach Ablauf der Sperrfrist einfach erklärt

Nach dem Ende der Laufzeit eines Vertrags über Vermögenswirksame Leistungen (VL) möchten viele Anleger auf ihr angespartes Guthaben zugreifen. Sobald die gesetzliche Sperrfrist abgelaufen ist, werden die Fondsanteile Ihres VL-Vertrags zu sogenannten freien Anteilen.

Diese freien Anteile können Sie grundsätzlich jederzeit verkaufen und sich den Verkaufserlös auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen. Dafür ist lediglich ein entsprechender Verkaufsauftrag erforderlich.

So können Sie frei entscheiden, ob Sie das Kapital auszahlen lassen oder weiterhin investieren möchten.

Wann kann ich mir mein VL-Guthaben auszahlen lassen?

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit und der gesetzlichen Sperrfrist stehen Ihnen die erworbenen Fondsanteile als freie Anteile zur Verfügung.

Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Verkauf dieser Anteile jederzeit beauftragen.

Wie beantrage ich die Auszahlung?

Für die Auszahlung ist ein formloser Verkaufsauftrag erforderlich.

Ihr Auftrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Den Wunsch, die freien Anteile zu verkaufen
  • Den Hinweis, dass sich der Auftrag ausschließlich auf die freien Anteile bezieht
  • Ihre Bankverbindung für die Auszahlung
  • Ihre persönliche Unterschrift

Nach Eingang des unterschriebenen Verkaufsauftrags wird der Verkauf der freien Anteile veranlasst und der Erlös auf das angegebene Konto überwiesen.

Warum muss ich die freien Anteile ausdrücklich nennen?

In Ihrem Depot können sich neben frei verfügbaren Anteilen auch weitere Fondsanteile befinden. Deshalb sollte im Verkaufsauftrag eindeutig angegeben werden, dass ausschließlich die freien Anteile aus dem ausgelaufenen VL-Vertrag verkauft werden sollen.

Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Auftrag korrekt ausgeführt wird.

Wohin wird der Verkaufserlös überwiesen?

Der Verkaufserlös wird auf die Bankverbindung überwiesen, die Sie in Ihrem Verkaufsauftrag angeben.

Achten Sie deshalb darauf, Ihre Kontodaten vollständig und korrekt einzutragen.

Kann ich die freien Anteile auch im Depot behalten?

Ja. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen die freien Anteile nicht zwingend verkauft werden. Sie können die Fondsanteile auch weiterhin in Ihrem Depot halten und über den weiteren Zeitpunkt eines Verkaufs selbst entscheiden.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Anlagezielen und Ihrer finanziellen Situation ab.

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Auch nach dem Ende eines VL-Vertrags können Sie so weiterhin von attraktiven Konditionen für Ihre Geldanlage profitieren.

Tipp: Verkaufsauftrag vollständig ausfüllen

Damit die Auszahlung möglichst zügig erfolgen kann, sollte Ihr Verkaufsauftrag alle erforderlichen Angaben enthalten. Besonders wichtig sind der ausdrückliche Hinweis auf die freien Anteile, Ihre Bankverbindung sowie Ihre persönliche Unterschrift.

Dadurch lassen sich Rückfragen und Verzögerungen vermeiden.

Fazit: Freie VL-Anteile jederzeit auszahlen lassen

Nach Ablauf Ihres VL-Vertrags und der gesetzlichen Sperrfrist können Sie die freien Fondsanteile jederzeit verkaufen und sich den Erlös auszahlen lassen. Hierfür genügt ein persönlich unterschriebener, formloser Verkaufsauftrag mit Angabe Ihrer Bankverbindung und dem Hinweis, dass sich der Auftrag auf die freien Anteile bezieht.

Wer sein Depot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert darüber hinaus von 0 % Ausgabeaufschlag, Fonds-Cashback und attraktiven Bonusprogrammen für langfristige Anleger.

FAQ – Häufige Fragen zur Auszahlung eines ausgelaufenen VL-Vertrags

Kann ich mein VL-Guthaben nach Vertragsende auszahlen lassen?
Ja, nach Ablauf der Vertragslaufzeit und der Sperrfrist können die freien Anteile jederzeit verkauft und ausgezahlt werden.

Wie beantrage ich die Auszahlung?
Mit einem formlosen, persönlich unterschriebenen Verkaufsauftrag unter Angabe Ihrer Bankverbindung.

Warum muss ich die freien Anteile ausdrücklich nennen?
Damit eindeutig erkennbar ist, dass ausschließlich die frei verfügbaren Fondsanteile verkauft werden sollen.

Kann ich die freien Anteile auch im Depot behalten?
Ja, nach Ablauf der Sperrfrist können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Anteile verkaufen oder weiterhin halten möchten.

Kann ich mein Depot bei der Fondsdepot Bank zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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