Fondsdepot Bank: Kann ich meinen VL-Vertrag pausieren?

Beitragsfreistellung bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

Es gibt Situationen im Leben, in denen die regelmäßigen Einzahlungen in einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen (VL) vorübergehend nicht möglich sind. In bestimmten Fällen kann der VL-Vertrag deshalb beitragsfrei gestellt werden, ohne dass der Vertrag sofort beendet werden muss.

Bei der Fondsdepot Bank ist eine Beitragsfreistellung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei bleibt der Vertrag bestehen und läuft bis zum ursprünglich vereinbarten Ende der gesetzlichen Sperrfrist weiter.

Ob eine Beitragsfreistellung in Ihrem Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Kann ich meinen VL-Vertrag pausieren?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr VL-Vertrag während der Laufzeit beitragsfrei gestellt werden.

Mögliche Gründe sind beispielsweise:

  • Langzeiterkrankung
  • Elternzeit
  • Weitere besondere persönliche Situationen

Ob eine Beitragsfreistellung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Was passiert während der Beitragsfreistellung?

Während der Beitragsfreistellung werden keine weiteren VL-Beiträge eingezahlt. Der bestehende Vertrag bleibt jedoch erhalten.

Die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und die gesetzliche Sperrfrist ändern sich dadurch nicht.

Läuft die Sperrfrist weiter?

Ja. Auch wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, läuft er bis zum Ende der vereinbarten Sperrfrist weiter.

Die Sperrfrist endet somit zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt.

Fallen weiterhin Kosten an?

Ja. Die vertraglich vereinbarten Vertragsentgelte fallen auch während einer Beitragsfreistellung weiterhin in voller Höhe an.

Eine Beitragsfreistellung führt daher nicht automatisch zu einer Reduzierung der Vertragskosten.

Wann ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll?

Eine Beitragsfreistellung kann eine sinnvolle Lösung sein, wenn vorübergehend keine VL-Zahlungen möglich sind, der bestehende Vertrag jedoch erhalten bleiben soll.

Typische Situationen sind:

  • Elternzeit
  • Längere Erkrankung
  • Vorübergehende finanzielle Veränderungen
  • Unterbrechung der VL-Zahlungen durch den Arbeitgeber

Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

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Tipp: Vor einer Beitragsfreistellung beraten lassen

Bevor Sie Ihren VL-Vertrag beitragsfrei stellen, sollten Sie sich über die Auswirkungen auf Ihren Vertrag informieren. Insbesondere die weiterlaufende Sperrfrist und die weiterhin anfallenden Vertragsentgelte sollten in Ihre Entscheidung einbezogen werden.

Eine individuelle Beratung kann helfen, die passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Fazit: VL-Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen pausieren

Eine Beitragsfreistellung Ihres VL-Vertrags ist bei der Fondsdepot Bank unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise während einer Elternzeit oder bei einer Langzeiterkrankung – möglich. Der Vertrag bleibt bestehen und läuft bis zum Ende der vereinbarten Sperrfrist weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Vertragsentgelte auch während der Beitragsfreistellung weiterhin in voller Höhe anfallen. Wer seine Geldanlage zusätzlich über PROfinance betreut, profitiert von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen.

FAQ – Häufige Fragen zur Pause eines VL-Vertrags

Kann ich meinen VL-Vertrag pausieren?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.

Welche Gründe kommen für eine Beitragsfreistellung infrage?
Zum Beispiel Elternzeit, Langzeiterkrankung oder andere besondere persönliche Situationen.

Läuft die Sperrfrist während der Pause weiter?
Ja, die Sperrfrist endet zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

Fallen während der Beitragsfreistellung weiterhin Kosten an?
Ja, die vertraglich vereinbarten Vertragsentgelte werden weiterhin in voller Höhe berechnet.

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