VL-Fondsdepot nur als Einzeldepot möglich
Viele Ehepaare oder Lebenspartner führen ihre Geldanlagen gemeinsam und nutzen dafür ein Gemeinschaftsdepot. Bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gelten jedoch besondere gesetzliche Vorgaben, die sich von klassischen Investmentdepots unterscheiden.
Ein VL-Fondsdepot kann bei der Fondsdepot Bank ausschließlich als Einzeldepot eröffnet und geführt werden. Eine gemeinschaftliche Depotführung ist für VL-Verträge nicht vorgesehen.
Jeder VL-Vertrag ist dabei immer einer einzelnen Person zugeordnet.
Kann ein VL-Fondsdepot als Gemeinschaftsdepot eröffnet werden?
Nein. Ein VL-Fondsdepot kann ausschließlich als Einzeldepot auf den Namen einer Person eröffnet werden.
Eine Eröffnung oder Führung als Gemeinschaftsdepot ist nicht möglich.
Warum ist kein Gemeinschaftsdepot möglich?
Vermögenswirksame Leistungen sind personenbezogene Leistungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitnehmer und dessen Anspruch auf VL stehen.
Aus diesem Grund wird jeder VL-Vertrag ausschließlich einer einzelnen Person zugeordnet.
Wer ist Inhaber des VL-Fondsdepots?
Depotinhaber ist immer die Person, auf deren Namen der VL-Vertrag eröffnet wurde.
Diese Person ist gleichzeitig Vertragspartner und Empfänger der Vermögenswirksamen Leistungen.
Können Ehepartner oder Lebenspartner gemeinsam sparen?
Ja, allerdings nicht innerhalb eines gemeinsamen VL-Fondsdepots. Möchten beide Partner Vermögenswirksame Leistungen nutzen, benötigt jede Person einen eigenen VL-Vertrag und ein eigenes VL-Fondsdepot.
Dadurch werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermögenswirksamen Leistungen erfüllt.
Welche Vorteile bietet ein Einzeldepot für VL?
Die Führung als Einzeldepot sorgt für eine eindeutige Zuordnung der Vermögenswirksamen Leistungen und der jeweiligen Vertragsdaten.
Dadurch lassen sich unter anderem folgende Bereiche eindeutig verwalten:
- Einzahlungen des Arbeitgebers
- Vertragslaufzeit
- Sperrfrist
- Staatliche Förderung
- Steuerliche Zuordnung
Die personenbezogene Führung erleichtert außerdem die Verwaltung des VL-Vertrags.
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Tipp: Für jeden VL-Anspruch ein eigenes Depot eröffnen
Wenn beide Partner Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhalten, sollte jeder einen eigenen VL-Vertrag mit einem separaten VL-Fondsdepot führen. So können beide ihre individuellen Ansprüche und Fördermöglichkeiten optimal nutzen.
Ein Gemeinschaftsdepot eignet sich für andere Formen der Geldanlage, nicht jedoch für VL-Verträge.
Fazit: VL-Fondsdepots werden ausschließlich als Einzeldepots geführt
Ein VL-Fondsdepot kann bei der Fondsdepot Bank ausschließlich als Einzeldepot eröffnet und geführt werden. Eine gemeinschaftliche Depotführung ist für Vermögenswirksame Leistungen nicht vorgesehen.
Jeder VL-Vertrag ist immer einer einzelnen Person zugeordnet. Wer sein Depot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen.
FAQ – Häufige Fragen zum VL-Fondsdepot
Kann ein VL-Fondsdepot als Gemeinschaftsdepot geführt werden?
Nein. Ein VL-Fondsdepot kann ausschließlich als Einzeldepot eröffnet und geführt werden.
Wer ist Inhaber eines VL-Fondsdepots?
Immer die Person, auf deren Namen der VL-Vertrag abgeschlossen wurde.
Können Ehepartner gemeinsam einen VL-Vertrag nutzen?
Nein. Jeder Partner benötigt einen eigenen VL-Vertrag und ein eigenes VL-Fondsdepot.
Warum gibt es kein Gemeinschaftsdepot für VL?
Weil Vermögenswirksame Leistungen personenbezogen sind und jedem Arbeitnehmer individuell zugeordnet werden.
Kann ich mein Fondsdepot zusätzlich günstiger machen?
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