Fondsdepot Bank: Wie erfährt mein Arbeitgeber, wohin die VL-Beträge überwiesen werden sollen?

Arbeitgeberbescheinigung für die Vermögenswirksamen Leistungen

Damit Ihr Arbeitgeber Ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) korrekt auf Ihr VL-Fondsdepot überweisen kann, benötigt er die entsprechenden Überweisungsdaten. Diese erhalten Sie nach erfolgreicher Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots automatisch von der Fondsdepot Bank.

Nach der Depoteröffnung wird eine schriftliche Bestätigung erstellt. Gleichzeitig wird eine Arbeitgeberbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben zur Überweisung bereitgestellt.

Dadurch kann Ihr Arbeitgeber die VL-Zahlungen korrekt Ihrem Vertrag zuordnen.

Wie erfährt mein Arbeitgeber die Überweisungsdaten?

Nach erfolgreicher Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots erstellt die Fondsdepot Bank eine Arbeitgeberbescheinigung.

Diese enthält sämtliche Informationen, die Ihr Arbeitgeber benötigt, um die Vermögenswirksamen Leistungen korrekt auf Ihr VL-Fondsdepot zu überweisen.

Welche Unterlagen erhalte ich nach der Depoteröffnung?

Nach der erfolgreichen Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Depoteröffnung.

Zusätzlich wird die Arbeitgeberbescheinigung mit den notwendigen Überweisungsdaten bereitgestellt.

Welche Informationen enthält die Arbeitgeberbescheinigung?

Die Arbeitgeberbescheinigung dient ausschließlich dazu, Ihrem Arbeitgeber die korrekte Überweisung der Vermögenswirksamen Leistungen zu ermöglichen.

Sie enthält unter anderem:

  • Die notwendigen Überweisungsdaten
  • Die Zuordnung zu Ihrem VL-Vertrag
  • Alle Angaben für die korrekte Verbuchung der VL-Zahlungen

Dadurch wird sichergestellt, dass die Zahlungen Ihrem VL-Fondsdepot eindeutig zugeordnet werden können.

Was muss ich nach Erhalt der Bescheinigung tun?

Übergeben Sie die Arbeitgeberbescheinigung möglichst zeitnah an die Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers.

Auf dieser Grundlage kann Ihr Arbeitgeber die vereinbarten Vermögenswirksamen Leistungen künftig direkt auf Ihr VL-Fondsdepot überweisen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und Ihr VL-Vertrag weitergeführt werden soll, benötigt auch Ihr neuer Arbeitgeber die entsprechenden Überweisungsdaten.

Die Arbeitgeberbescheinigung dient auch in diesem Fall als Grundlage für die zukünftigen VL-Zahlungen.

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Tipp: Arbeitgeberbescheinigung gut aufbewahren

Bewahren Sie die Arbeitgeberbescheinigung sorgfältig auf. Sie wird nicht nur bei der ersten Einrichtung der Vermögenswirksamen Leistungen benötigt, sondern kann auch bei einem späteren Arbeitgeberwechsel hilfreich sein.

So lassen sich Unterbrechungen bei den VL-Zahlungen vermeiden.

Fazit: Arbeitgeber erhält alle notwendigen Überweisungsdaten

Nach der erfolgreichen Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie eine Arbeitgeberbescheinigung mit allen erforderlichen Überweisungsdaten. Diese geben Sie an Ihren Arbeitgeber weiter, damit die Vermögenswirksamen Leistungen korrekt auf Ihr Depot überwiesen werden können.

Wer sein Fondsdepot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen für langfristige Anleger.

FAQ – Häufige Fragen zur Arbeitgeberbescheinigung

Wie erfährt mein Arbeitgeber, wohin die VL überwiesen werden sollen?
Nach der Depoteröffnung erhalten Sie eine Arbeitgeberbescheinigung mit allen notwendigen Überweisungsdaten.

Wann erhalte ich die Arbeitgeberbescheinigung?
Nach erfolgreicher Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots zusammen mit der schriftlichen Depoteröffnungsbestätigung.

Was muss ich mit der Arbeitgeberbescheinigung tun?
Sie geben die Bescheinigung an Ihren Arbeitgeber beziehungsweise die Personalabteilung weiter, damit die VL-Zahlungen korrekt überwiesen werden können.

Benötige ich die Bescheinigung auch bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ja, auch ein neuer Arbeitgeber benötigt die Überweisungsdaten, um die Vermögenswirksamen Leistungen auf Ihr VL-Fondsdepot einzahlen zu können.

Kann ich mein Fondsdepot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
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Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
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Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
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ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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