Fondsdepot Bank: Was passiert mit meinem VL-Vertrag bei einem Arbeitsstellenwechsel?

VL-Vertrag beim Arbeitgeberwechsel einfach weiterführen

Ein Arbeitgeberwechsel bedeutet nicht automatisch das Ende Ihres Vertrags über Vermögenswirksame Leistungen (VL). Ihr bestehender VL-Vertrag kann in der Regel weitergeführt werden, sodass Sie Ihren langfristigen Vermögensaufbau ohne Unterbrechung fortsetzen können.

Die Fondsdepot Bank unterstützt Sie dabei, den Wechsel möglichst unkompliziert zu gestalten. Auf Wunsch erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen, damit Ihr neuer Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen weiterhin in Ihren bestehenden VL-Vertrag einzahlen kann.

So bleibt Ihr bereits aufgebautes Vermögen im bestehenden Vertrag erhalten.

Was passiert mit meinem VL-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel?

Ihr bestehender VL-Vertrag kann grundsätzlich weitergeführt werden. Ein neuer Vertrag ist in der Regel nicht erforderlich.

Ihr neuer Arbeitgeber zahlt die Vermögenswirksamen Leistungen einfach in Ihr bereits bestehendes VL-Fondsdepot ein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Vor Ihrem Arbeitgeberwechsel können Sie die Fondsdepot Bank beauftragen, Ihnen die notwendigen Unterlagen zuzusenden.

Diese Unterlagen enthalten:

  • einen Rücksendeteil für die Fondsdepot Bank
  • einen Abschnitt für Ihre neue Personalabteilung
  • ein Anschreiben mit allen wichtigen Informationen für Ihren neuen Arbeitgeber

Damit verfügt Ihr neuer Arbeitgeber über alle erforderlichen Angaben für die zukünftigen VL-Zahlungen.

Wie erfährt mein neuer Arbeitgeber die Überweisungsdaten?

Im Anschreiben an den neuen Arbeitgeber wird erläutert, wie die Vermögenswirksamen Leistungen auf Ihr bestehendes VL-Fondsdepot überwiesen werden.

Dadurch kann Ihr neuer Arbeitgeber die Zahlungen korrekt Ihrem bestehenden Vertrag zuordnen.

Werden die Einzahlungen im bestehenden Vertrag fortgesetzt?

Ja. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden weiterhin in Ihr bestehendes VL-Fondsdepot und in Ihren bestehenden VL-Vertrag eingezahlt.

Dadurch bleibt die bisherige Vertragsstruktur erhalten und Ihr Vermögensaufbau kann ohne Neueröffnung fortgesetzt werden.

Sind Nachzahlungen möglich?

Ja. Ihr neuer Arbeitgeber kann auch Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr leisten.

Dadurch können unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits ausgefallene Zahlungen nachgeholt werden.

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Gerade bei einem langfristigen Vermögensaufbau können diese Vorteile Ihre Gesamtkosten deutlich reduzieren.

Tipp: Unterlagen vor dem Arbeitgeberwechsel anfordern

Fordern Sie die erforderlichen Unterlagen möglichst vor Ihrem Stellenwechsel an. So kann Ihr neuer Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen ohne unnötige Verzögerung in Ihren bestehenden VL-Vertrag einzahlen.

Dadurch vermeiden Sie Unterbrechungen beim Vermögensaufbau.

Fazit: Arbeitgeberwechsel ohne neuen VL-Vertrag

Ein Arbeitgeberwechsel bedeutet nicht, dass Sie einen neuen VL-Vertrag abschließen müssen. Ihr bestehendes VL-Fondsdepot kann weitergeführt werden, sodass Ihr neuer Arbeitgeber künftig direkt in den vorhandenen Vertrag einzahlt. Auch Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr sind grundsätzlich möglich.

Wer sein Fondsdepot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen für langfristige Anleger.

FAQ – Häufige Fragen zum Arbeitgeberwechsel bei VL

Muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel einen neuen VL-Vertrag eröffnen?
Nein. Ihr bestehender VL-Vertrag kann in der Regel weitergeführt werden.

Wie erhält mein neuer Arbeitgeber die notwendigen Informationen?
Die Fondsdepot Bank stellt Ihnen die erforderlichen Unterlagen mit allen Überweisungsdaten zur Verfügung.

Zahlt mein neuer Arbeitgeber in den bestehenden Vertrag ein?
Ja. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden in Ihr bestehendes VL-Fondsdepot eingezahlt.

Sind Nachzahlungen möglich?
Ja. Ihr neuer Arbeitgeber kann auch Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr leisten.

Kann ich mein Fondsdepot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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