Fondsdepot Bank: Wie erfolgt die Übermittlung der VL-Bescheinigung an das Finanzamt?

Elektronische Übermittlung der VL-Daten einfach erklärt

Wer Vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzt und Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hat, fragt sich häufig, wie die notwendigen Daten an das Finanzamt gelangen. Die gute Nachricht: Um die Übermittlung müssen Sie sich in der Regel nicht selbst kümmern.

Die Fondsdepot Bank übermittelt die relevanten Daten aus Ihrer VL-Bescheinigung elektronisch an die zuständige Finanzbehörde. Dadurch wird der Meldeprozess vereinfacht und die erforderlichen Informationen stehen dem Finanzamt rechtzeitig zur Verfügung.

Für Sie bedeutet das weniger Aufwand und eine komfortable digitale Abwicklung.

Wie werden die Daten an das Finanzamt übermittelt?

Die Daten aus Ihrer VL-Bescheinigung werden von der Fondsdepot Bank elektronisch direkt an die zuständige Finanzbehörde übermittelt.

Eine gesonderte Übersendung der Bescheinigung durch Sie ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.

Wann erfolgt die elektronische Meldung?

Die Übermittlung der VL-Daten erfolgt regelmäßig im ersten Quartal des neuen Jahres.

Dadurch liegen die erforderlichen Informationen der Finanzverwaltung frühzeitig vor.

Welche Vorteile bietet die elektronische Übermittlung?

Die elektronische Meldung erleichtert sowohl Anlegern als auch den Finanzbehörden die Verarbeitung der Daten.

Zu den Vorteilen gehören unter anderem:

  • Automatische Übermittlung der relevanten VL-Daten
  • Weniger Verwaltungsaufwand für Anleger
  • Schnelle und sichere Datenübertragung
  • Direkte Meldung an die zuständige Finanzbehörde

Dadurch wird das Verfahren deutlich einfacher als eine manuelle Einreichung von Unterlagen.

Benötige ich trotzdem meine VL-Bescheinigung?

Auch wenn die Daten elektronisch übermittelt werden, kann es sinnvoll sein, Ihre VL-Unterlagen für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.

Sie dienen als Nachweis und können bei Rückfragen hilfreich sein.

Was passiert, wenn ich Fragen zur Übermittlung habe?

Falls Sie unsicher sind, ob die Daten bereits übermittelt wurden oder Fragen zu Ihrer VL-Bescheinigung haben, hilft Ihnen das Serviceteam der Fondsdepot Bank gerne weiter.

Dort erhalten Sie Auskunft zu Ihrem individuellen Vertrag und den übermittelten Daten.

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Wer sein Fondsdepot über PROfinance führt oder einen Vermittlerwechsel zu PROfinance durchführt, profitiert dauerhaft von attraktiven Sonderkonditionen.

Ihre Vorteile bei PROfinance:

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Gerade bei einem langfristigen Vermögensaufbau können diese Vorteile dazu beitragen, die Gesamtkosten Ihrer Geldanlage zu reduzieren.

Tipp: VL-Unterlagen trotzdem aufbewahren

Auch wenn die Übermittlung an das Finanzamt elektronisch erfolgt, empfiehlt es sich, Ihre VL-Bescheinigungen und weiteren Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. So haben Sie bei späteren Rückfragen oder für Ihre persönliche Dokumentation jederzeit Zugriff auf die relevanten Informationen.

Eine geordnete Ablage erleichtert zudem die Übersicht über Ihre langfristige Geldanlage.

Fazit: Elektronische Übermittlung ohne zusätzlichen Aufwand

Die Daten Ihrer VL-Bescheinigung werden von der Fondsdepot Bank automatisch und elektronisch an die zuständige Finanzbehörde übermittelt. Die Meldung erfolgt regelmäßig im ersten Quartal des neuen Jahres, sodass Sie sich in der Regel nicht selbst um die Übermittlung kümmern müssen.

Wer sein Fondsdepot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen für langfristige Anleger.

FAQ – Häufige Fragen zur VL-Bescheinigung

Wie werden die Daten aus der VL-Bescheinigung an das Finanzamt übermittelt?
Die Fondsdepot Bank meldet die relevanten Daten elektronisch direkt an die zuständige Finanzbehörde.

Wann erfolgt die Übermittlung?
Die elektronische Meldung erfolgt regelmäßig im ersten Quartal des neuen Jahres.

Muss ich die VL-Bescheinigung selbst beim Finanzamt einreichen?
Grundsätzlich nein, da die Daten elektronisch übermittelt werden.

Sollte ich meine VL-Unterlagen trotzdem aufbewahren?
Ja, eine Aufbewahrung für Ihre persönlichen Unterlagen ist empfehlenswert.

Kann ich mein Fondsdepot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger per Vermittlerwechsel von Vorteilen wie Cashback, Bonusprogramm und 0 % Ausgabeaufschlag profitieren – ohne ihr bestehendes Depot übertragen zu müssen.


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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

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