Arbeitgeberbescheinigung für Ihren VL-Vertrag einfach erklärt
Damit Ihr Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) korrekt auf Ihr VL-Fondsdepot überweisen kann, benötigt er die entsprechenden Überweisungsdaten. Diese werden ihm über eine Arbeitgeberbescheinigung zur Verfügung gestellt.
Nach der erfolgreichen Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots bei der Fondsdepot Bank erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Depoteröffnung. Gleichzeitig wird auch eine Arbeitgeberbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben erstellt.
So kann Ihr Arbeitgeber die VL-Zahlungen von Beginn an korrekt Ihrem Vertrag zuordnen.
Wann erhalte ich die Arbeitgeberbescheinigung?
Die Arbeitgeberbescheinigung wird nach der erfolgreichen Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots erstellt.
Zusammen mit der schriftlichen Depoteröffnungsbestätigung stehen alle wichtigen Informationen für den weiteren Ablauf zur Verfügung.
Wofür wird die Arbeitgeberbescheinigung benötigt?
Die Arbeitgeberbescheinigung enthält alle notwendigen Angaben, damit Ihr Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen korrekt auf Ihr VL-Fondsdepot überweisen kann.
Ohne diese Informationen ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlungen nicht möglich.
Welche Informationen enthält die Arbeitgeberbescheinigung?
Die Bescheinigung dient ausschließlich der Abwicklung Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen.
Sie enthält unter anderem:
- Die erforderlichen Überweisungsdaten
- Die Zuordnung zu Ihrem VL-Vertrag
- Alle Angaben für die korrekte Verbuchung der VL-Zahlungen
Dadurch kann Ihr Arbeitgeber die Zahlungen zuverlässig und korrekt überweisen.
Was muss ich nach Erhalt der Bescheinigung tun?
Übergeben Sie die Arbeitgeberbescheinigung möglichst zeitnah an die Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers.
Diese nutzt die enthaltenen Angaben, um die Vermögenswirksamen Leistungen künftig auf Ihr VL-Fondsdepot zu überweisen.
Benötige ich die Arbeitgeberbescheinigung später noch einmal?
Ja, beispielsweise bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Bescheinigung erneut benötigt werden. In diesem Fall erhält Ihr neuer Arbeitgeber die erforderlichen Informationen, damit die VL-Zahlungen ohne Unterbrechung fortgeführt werden können.
Es empfiehlt sich daher, die Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.
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Tipp: Arbeitgeberbescheinigung gut aufbewahren
Auch wenn Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung nach der Einrichtung der VL-Zahlungen nicht mehr benötigt, sollten Sie das Dokument für Ihre Unterlagen aufbewahren. Es kann beispielsweise bei einem späteren Arbeitgeberwechsel oder Rückfragen hilfreich sein.
Eine sorgfältige Ablage erleichtert außerdem die Verwaltung Ihrer VL-Unterlagen.
Fazit: Arbeitgeberbescheinigung wird automatisch nach der Depoteröffnung erstellt
Nach der erfolgreichen Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots bei der Fondsdepot Bank erhalten Sie eine schriftliche Depoteröffnungsbestätigung. Gleichzeitig wird eine Arbeitgeberbescheinigung mit allen notwendigen Überweisungsdaten erstellt, damit Ihr Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen korrekt einzahlen kann.
Wer sein Fondsdepot zusätzlich über PROfinance führt, profitiert außerdem von 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und attraktiven Bonusprogrammen für langfristige Anleger.
FAQ – Häufige Fragen zur Arbeitgeberbescheinigung
Wann erhalte ich die Arbeitgeberbescheinigung?
Nach der erfolgreichen Eröffnung Ihres VL-Fondsdepots zusammen mit der schriftlichen Depoteröffnungsbestätigung.
Wofür wird die Arbeitgeberbescheinigung benötigt?
Sie enthält alle notwendigen Angaben, damit Ihr Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen korrekt überweisen kann.
Wer erhält die Arbeitgeberbescheinigung?
Sie beziehungsweise Ihr Arbeitgeber erhalten die notwendigen Informationen für die Einrichtung der VL-Zahlungen.
Benötige ich die Bescheinigung bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ja, sie kann erneut benötigt werden, damit Ihr neuer Arbeitgeber die VL-Zahlungen nahtlos fortführen kann.
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