Gesetzliche Meldepflichten im Erbfall verständlich erklärt
Nach dem Tod eines Depot- oder Kontoinhabers gelten für Banken verschiedene gesetzliche Pflichten. Dazu gehört auch die Information des zuständigen Finanzamts über bestehende Konten und Depots.
Die DAB BNP Paribas ist als Kreditinstitut verpflichtet, diese Meldung innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist vorzunehmen. Dabei werden ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen übermittelt.
Für Erben und Bevollmächtigte ist es hilfreich zu wissen, welche Daten gemeldet werden und welche Informationen nicht weitergegeben werden.
Wann wird das Finanzamt informiert?
Die DAB BNP Paribas informiert das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todes eines Depot- oder Kontoinhabers.
Diese Meldung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung und nicht auf Antrag der Erben.
Welche Informationen werden an das Finanzamt gemeldet?
Im Rahmen der gesetzlichen Mitteilung werden bestimmte Daten zu den bestehenden Depot- und Kontoverbindungen übermittelt.
Dazu gehören insbesondere:
- Die Salden aller Depotkonten
- Die Information, ob es sich um ein Einzeldepot oder ein Oder-Depot (Gemeinschaftsdepot) handelt
Die Meldung dient ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gegenüber dem Finanzamt.
Erhalten Erben oder Finanzdienstleister eine Kopie der Meldung?
Nein. Eine Kopie der Meldung an das Finanzamt wird weder an die Erben noch an den betreuenden Finanzdienstleister versendet.
Die Mitteilung erfolgt ausschließlich zwischen der DAB BNP Paribas und dem zuständigen Finanzamt.
Können Bevollmächtigte den Depotbestand einsehen?
Ja. Bevollmächtigte Finanzdienstleister können die Konto- und Depotbestände im Rahmen ihrer Berechtigung über die Systeme der DAB BNP Paribas abrufen.
Dies erfolgt unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Meldung an das Finanzamt.
Warum besteht diese Meldepflicht?
Die gesetzliche Meldepflicht unterstützt die steuerliche Behandlung von Nachlässen und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung von Erbfällen.
Sie ist für alle Kreditinstitute verbindlich und erfolgt unabhängig davon, ob später tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt.
PROfinance Vorteile für Kunden der DAB BNP Paribas
Auch im Erbfall ist eine kompetente Betreuung rund um das Depot wichtig. Wer sein Depot über PROfinance führt oder einen Vermittlerwechsel zu PROfinance durchführt, profitiert von attraktiven Sonderkonditionen und persönlicher Unterstützung.
Ihre Vorteile bei PROfinance:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf viele Investmentfonds
- Cashback bzw. Rückvergütung auf ausgewählte Fonds
- Attraktives Bonusprogramm
- Persönliche Unterstützung bei Fragen rund um Ihr Depot
Gerade bei langfristigen Geldanlagen können günstige Konditionen und eine persönliche Betreuung einen spürbaren Mehrwert bieten.
Tipp: Erforderliche Unterlagen frühzeitig bereithalten
Im Todesfall empfiehlt es sich, die erforderlichen Nachlassunterlagen möglichst frühzeitig zusammenzustellen und Kontakt mit der DAB BNP Paribas aufzunehmen. So können offene Fragen zur Nachlassabwicklung schneller geklärt werden.
Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Bearbeitung und hilft dabei, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit: Die Meldung an das Finanzamt erfolgt automatisch
Die DAB BNP Paribas ist gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todes eines Depot- oder Kontoinhabers zu informieren. Gemeldet werden die Salden der Depotkonten sowie die Art des Depots, beispielsweise ob es sich um ein Einzel- oder Gemeinschaftsdepot handelt. Eine Kopie dieser Meldung erhalten weder die Erben noch der betreuende Finanzdienstleister.
Wer sein Depot zusätzlich über PROfinance betreut, profitiert unabhängig davon von attraktiven Vorteilen wie reduziertem beziehungsweise 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und einem Bonusprogramm.
FAQ – Häufige Fragen zur Meldung im Todesfall
Wann informiert die DAB BNP Paribas das Finanzamt?
Innerhalb eines Monats, nachdem der Bank der Todesfall bekannt geworden ist.
Welche Informationen werden gemeldet?
Gemeldet werden die Salden aller Depotkonten sowie die Information, ob es sich um ein Einzeldepot oder ein Oder-Depot handelt.
Erhalten die Erben eine Kopie der Meldung?
Nein. Die Meldung wird ausschließlich an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Können Bevollmächtigte den Depotbestand einsehen?
Ja. Bevollmächtigte Finanzdienstleister können die Konto- und Depotbestände im Rahmen ihrer Berechtigung in den Systemen der DAB BNP Paribas abrufen.
Kann ich mein DAB Depot zusätzlich günstiger machen?
Ja, über PROfinance können Anleger je nach Depotmodell von Vorteilen wie reduziertem oder 0 % Ausgabeaufschlag, Cashback und einem attraktiven Bonusprogramm profitieren.