FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ Bank wird von Advent übernommen: Was ebase-/FNZ-Kunden jetzt wissen sollten

Kann Ihr bestehendes ebase-Depot bei der FNZ bereits mehr für Sie leisten?

Liegt Ihr ebase-Depot bereits bei der FNZ Bank? Dann genügt ein kostenloser Vermittlerwechsel, um von den PROfinance-Sonderkonditionen wie 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie und Bonus zu profitieren.

PROfinance für FNZ / ebase-Kunden

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Sie behalten Ihr ebase-Depot bei der FNZ Bank. PROfinance unterstützt Selbstentscheider beim kostenlosen Vermittler-/Betreuerwechsel und bei der Einordnung möglicher Konditionsvorteile.

Depot bleibt bei FNZ / ebase

Bankzugang und Depotstruktur bleiben unverändert.

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Ein Vermittler-/Betreuerwechsel ist einfach und kostenfrei.

Für Selbstentscheider

Keine Anlageberatung, sondern Unterstützung bei Konditionen und Unterlagen.

Was der geplante Eigentümerwechsel für Ihr ebase-/FNZ-Depot bedeutet

Sie besitzen ein ebase-/FNZ-Depot und fragen sich, ob der geplante Verkauf der FNZ Bank an Advent etwas an Ihrem Depot, Ihren Fonds oder Ihren bisherigen Konditionen verändert? Nach dem derzeit veröffentlichten Stand besteht durch die Ankündigung zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Die FNZ Group hat am 4. August 2026 eine Vereinbarung über den Verkauf der FNZ Bank SE und der Deutschen Haftungsdach GmbH an Advent sowie ein Konsortium mit HarbourVest Partners bekannt gegeben. Der Vollzug wird vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen für die zweite Jahreshälfte 2027 erwartet.

Für Sie ist entscheidend, wie Ihr Depot aktuell zugeordnet ist: Wird Ihr FNZ-Depot bereits über PROfinance betreut, ändert die Eigentümermeldung nicht automatisch Ihre Vermittlerzuordnung. Besteht Ihr Depot noch bei einem anderen Vermittler, können Sie unabhängig von der Übernahme prüfen, ob ein Vermittlerwechsel zu PROfinance für Ihre Konditionen sinnvoll ist. Haben Sie noch kein FNZ-Depot, ist die Depoteröffnung über PROfinance ein eigener Weg.

Auf der Seite ebase-/FNZ-Depot mit PROfinance nutzen sehen Sie, wie ein vorhandenes FNZ-Depot PROfinance zugeordnet werden kann, wann eine neue Depoteröffnung erforderlich ist und welche Konditionsvorteile PROfinance für Selbstentscheider bietet.

Stand dieses Beitrags: 5. August 2026. Der geplante Verkauf steht noch unter dem Vorbehalt der erforderlichen aufsichtsrechtlichen und kartellrechtlichen Genehmigungen. Der Artikel wird aktualisiert, sobald neue offizielle Informationen zum Vollzug oder zu möglichen Auswirkungen auf Kunden vorliegen.

Für Ihr Depot wichtig: Die veröffentlichte Vereinbarung betrifft zunächst die Eigentümerstruktur der FNZ Bank. Sie ist kein automatischer Depotübertrag, kein Vermittlerwechsel und keine Aufforderung, Fonds zu verkaufen oder ein neues Depot zu eröffnen.

Was wurde zur FNZ Bank bekannt gegeben?

Die FNZ Group hat eine Vereinbarung über den Verkauf der FNZ Bank SE und der Deutschen Haftungsdach GmbH an Advent sowie ein Konsortium, zu dem HarbourVest Partners gehört, unterzeichnet. Im Rahmen der Transaktion sollen 100 Prozent der Anteile an beiden Gesellschaften übertragen werden.

Nach der offiziellen Meldung wird der Abschluss der Transaktion für die zweite Jahreshälfte 2027 erwartet. Voraussetzung ist, dass die zuständigen Bankenaufsichts- und Kartellbehörden zustimmen. Bis zum Vollzug bleibt die bisherige Eigentümerstruktur bestehen.

Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

Punkt Einordnung für Kunden
Käufer Advent sowie ein Konsortium, zu dem HarbourVest Partners gehört.
Betroffene Gesellschaften FNZ Bank SE und Deutsche Haftungsdach GmbH.
Geplanter Umfang Übertragung von 100 Prozent der Anteile an beiden Gesellschaften.
Erwarteter Vollzug Zweite Jahreshälfte 2027, vorbehaltlich der Genehmigung durch Aufsichts- und Kartellbehörden.
Auswirkung bis zum Vollzug Nach dem derzeit veröffentlichten Stand keine unmittelbaren Änderungen für Kunden, Services, Leistungen und Ansprechpartner.

Für Anleger ist vor allem der letzte Punkt entscheidend: Die Bekanntgabe ist eine Information über die künftige Eigentümerstruktur. Sie verändert nach dem derzeit veröffentlichten Stand nicht automatisch die laufende Depotnutzung.

Wer ist Advent und warum ist die Meldung relevant?

Advent ist ein international tätiger Beteiligungsinvestor, der unter anderem in Banken, Finanzdienstleistungen und Technologie investiert. Für Depotinhaber ist jedoch nicht die allgemeine Investorenstruktur entscheidend, sondern die Frage, ob sich an Bank, Depotvertrag und Service etwas ändert.

Nach den derzeit veröffentlichten Informationen soll die FNZ Bank als eigenständige Bank weitergeführt werden. Konkrete Änderungen an Produkten, Preisen oder Depotprozessen für die Zeit nach dem Vollzug sind bislang nicht angekündigt.

Die FNZ Bank gehört nach Unternehmensangaben vom 4. August 2026 zu den großen B2B-Direktbanken in Deutschland. Genannt werden mehr als 2 Millionen Kunden, rund 400 angeschlossene Partner und ein verwaltetes Vermögen von rund 155 Milliarden Euro. Die Bank ist aus der früheren ebase hervorgegangen; viele Anleger verbinden ihr Depot deshalb weiterhin mit dem Namen ebase.

Für Sie als Depotinhaber bedeutet die Ankündigung zunächst keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Ihr Depot, Ihre Fonds und die gewohnten Servicewege können nach dem derzeit veröffentlichten Stand weiterhin genutzt werden.

Ändert sich jetzt etwas für Kunden der FNZ Bank?

Nach dem derzeit veröffentlichten Stand ergeben sich durch die Vereinbarung über den Verkauf keine unmittelbaren Änderungen für Kunden. Services, Leistungen und Ansprechpartner sollen wie gewohnt verfügbar bleiben. Auch ein gesondertes Kundenschreiben ist nach den vorliegenden Informationen nicht vorgesehen, weil der Eigentümerwechsel keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung oder die Produkte und Dienstleistungen haben soll.

Das lässt sich für Anleger praktisch so einordnen:

  • Ihr Depot bleibt bestehen: Die Ankündigung ist kein Depotumzug und keine Depotauflösung.
  • Ihre Vertragsbeziehung bleibt bestehen: Nach dem derzeit veröffentlichten Stand ändert sich an der Geschäftsbeziehung zwischen FNZ Bank und Depotinhabern zunächst nichts.
  • Keine Zustimmung erforderlich: Kunden müssen dem Eigentümerwechsel nach den vorliegenden Informationen nicht gesondert zustimmen.
  • Services bleiben erreichbar: Die bekannten Servicewege und Ansprechpartner sollen weiterhin genutzt werden können.
  • Produktangebot bleibt zunächst unverändert: Die Ankündigung soll keine unmittelbaren Auswirkungen auf die gewohnten Produkte und Leistungen haben.

Für den jetzigen Zeitpunkt bedeutet das: Sie müssen wegen der Verkaufsankündigung weder Ihr Depot übertragen noch Ihre Fonds verkaufen oder einen neuen Vermittler wählen.

Wenn Sie als Selbstentscheider ein FNZ-Depot nutzen, ist deshalb die saubere Trennung wichtig: Der geplante Eigentümerwechsel betrifft die Bankstruktur. Ihre persönliche Frage zu Ausgabeaufschlag, Fonds-Cashback, Bonusprogramm oder Support betrifft dagegen die Vermittlerzuordnung und damit ein eigenes Thema.

Was passiert bis zum erwarteten Vollzug in der zweiten Jahreshälfte 2027?

Bis zum erwarteten Vollzug des Eigentümerwechsels bleibt die FNZ Bank nach den vorliegenden Informationen Teil der FNZ Group. Der geplante Eigentümerwechsel steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Bankenaufsichts- und Kartellbehörden. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Transaktion vollzogen wird, gehen die Anteile auf die neuen Investoren über.

Für Kunden ist diese zeitliche Reihenfolge wichtig, weil sie verhindert, dass aus einer Ankündigung eine sofortige Änderung abgeleitet wird. Die Veröffentlichung vom 4. August 2026 ist nicht der Vollzug der Transaktion, sondern die Bekanntgabe der unterzeichneten Vereinbarung.

Zeitpunkt Was passiert? Was bedeutet das für Anleger?
4. August 2026 FNZ Group gibt die Vereinbarung über den Verkauf bekannt. Information über den geplanten Eigentümerwechsel.
Bis zum Vollzug Prüfung durch Bankenaufsichts- und Kartellbehörden. Nach dem derzeit veröffentlichten Stand keine unmittelbare Änderung für Kunden, Services und Ansprechpartner.
Erwartet zweite Jahreshälfte 2027 Vollzug der Transaktion, sofern die Genehmigungen vorliegen. FNZ Bank soll als eigenständige Bank weiterbestehen; die Eigentümeranteile wechseln.
Nach dem Vollzug Neue Eigentümerstruktur wird wirksam. Künftige Änderungen nur nach offizieller Mitteilung bewerten.

Bis zum Vollzug sollten Kunden vor allem auf offizielle Informationen der FNZ Bank und ihres Vermittlers achten. Für Fragen zur PROfinance-Zuordnung, zu Konditionen oder zur Depoteröffnung bleibt PROfinance die passende Anlaufstelle.

Müssen ebase-/FNZ-Kunden jetzt aktiv werden?

Aus der veröffentlichten Information ergibt sich für Kunden kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Es besteht kein Anlass, allein wegen der Meldung einen Depotübertrag anzustoßen, Fonds zu verkaufen oder die eigene Vermittlerzuordnung zu verändern.

Aktiv werden sollten Sie nur dann, wenn Sie unabhängig von der Übernahme ohnehin etwas an Ihrem Depot ändern möchten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihr bestehendes ebase-/FNZ-Depot günstiger nutzen, die Vermittlerzuordnung ändern oder ein neues FNZ-Depot mit passenden Konditionen eröffnen möchten.

Diese Fälle sollten Sie getrennt betrachten:

  • Eigentümerwechsel: betrifft die Inhaberstruktur der FNZ Bank.
  • Vermittlerwechsel: betrifft die Zuordnung Ihres bestehenden Depots zu einem Vermittler wie PROfinance.
  • Depoteröffnung: betrifft ein neues ebase-/FNZ-Depot über einen Vermittler.
  • Fondsentscheidung: betrifft Kauf, Verkauf oder Umschichtung Ihrer Fonds und bleibt Ihre eigene Anlageentscheidung.

Gerade diese Trennung macht die Entscheidung einfacher: Die Übernahme durch eine Investorengruppe ist kein Grund, ein Depot voreilig zu verändern. Wenn Sie aber Ihre Konditionen prüfen möchten, ist das ein eigenständiges Thema.

Was gilt, wenn Ihr FNZ-Depot bereits über PROfinance betreut wird?

Wird Ihr ebase-/FNZ-Depot bereits über PROfinance betreut, müssen Sie wegen der Verkaufsankündigung nach dem derzeit veröffentlichten Stand nichts neu veranlassen. Die Meldung ändert nicht automatisch Ihre Vermittlerzuordnung und sie macht aus einem bestehenden PROfinance-Depot keinen neuen Wechselvorgang.

Für Sie bleibt vor allem wichtig, ob Sie Ihre bestehenden PROfinance-Konditionen weiter nutzen und bei organisatorischen Fragen eine persönliche Anlaufstelle haben. Dazu zählen die Konditionsvorteile beim Fondskauf, mögliche Rückvergütungen und Unterstützung bei Service- oder Formularfragen rund um Ihr ebase-/FNZ-Depot.

Wenn spätere offizielle Informationen der FNZ Bank für Kunden relevant werden, sollte die konkrete Auswirkung dann anhand dieser neuen Informationen bewertet werden. Der aktuelle Stand allein löst für bereits über PROfinance betreute Depots keinen neuen Auftrag aus.

Was gilt, wenn Ihr FNZ-Depot noch bei einem anderen Vermittler liegt?

Besitzen Sie bereits ein ebase-/FNZ-Depot, das noch einem anderen Vermittler zugeordnet ist, ist die Advent-Meldung nicht der Grund für einen Wechsel. Der mögliche Vorteil liegt an einer anderen Stelle: Sie können unabhängig von der Übernahme prüfen, ob ein Vermittlerwechsel zu PROfinance Ihre Konditionen verbessert.

Ein bestehendes FNZ-/ebase-Depot kann in vielen Fällen über einen Vermittlerwechsel PROfinance zugeordnet werden. Dann steht nicht die Neueröffnung im Vordergrund, sondern die Zuordnung des vorhandenen Depots zu PROfinance. Ob dieser Weg für Ihre konkrete Depotkonstellation passt, wird anhand der Depotdaten und der zuständigen Unterlagen geklärt.

Für Selbstentscheider ist dieser Unterschied wichtig: Sie entscheiden weiterhin selbst, welche Fonds Sie halten, kaufen oder verkaufen. PROfinance ist Fondsvermittler und begleitet die Konditions- und Serviceseite.

Was gilt, wenn Sie noch kein FNZ-Depot haben?

Wenn Sie noch kein ebase-/FNZ-Depot besitzen, ist kein Vermittlerwechsel möglich, weil noch kein bestehendes Depot zugeordnet werden kann. Dann kommt eine neue Depoteröffnung über PROfinance infrage. Auf der PROfinance-Seite zum ebase-/FNZ-Depot finden Sie den Einstieg zu Konditionen und Eröffnung.

Die geplante Advent-Übernahme ist auch in diesem Fall nicht der eigentliche Auslöser. Entscheidend ist, ob Sie als Selbstentscheider ein FNZ-Depot nutzen möchten und ob die PROfinance-Konditionen zu Ihrer Fondsanlage passen.

Bleiben Fondsanteile, Bankguthaben und Depotverwahrung geschützt?

Fondsanteile und Bankguthaben werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Deshalb sollte beides nicht in einen Topf geworfen werden. Die Einlagensicherung betrifft bestimmte Bankguthaben, nicht den Marktwert von Investmentfondsanteilen.

Investmentfondsanteile unterliegen investment- und verwahrrechtlichen Regelungen. Bankguthaben unterliegen dagegen eigenen Regeln, zu denen auch Fragen der Einlagensicherung gehören können. Die FNZ Bank weist darauf hin, dass sie ein reguliertes Kreditinstitut ist und den geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegt.

Für Anleger bedeutet das: Die Verkaufsankündigung ist keine automatische Aussage darüber, dass Fonds verkauft, übertragen oder neu angelegt werden müssten. Für konkrete rechtliche Sonderfragen, etwa zu Depotinhabern, Nachlass, Vollmachten oder steuerlichen Punkten, sollte die jeweilige Situation gesondert geklärt werden.

Welche Rolle hat PROfinance bei einem ebase-/FNZ-Depot?

PROfinance ist Fondsvermittler und nicht die depotführende Bank. Die FNZ Bank führt das Depot; PROfinance begleitet die Konditions- und Serviceseite. Das ist gerade bei aktuellen Meldungen wichtig, weil Eigentümerstruktur, Depotführung und Vermittlerzuordnung drei verschiedene Ebenen sind.

Die PROfinance-Sonderkonditionen entstehen nicht durch die Eigentümerstruktur der FNZ Bank, sondern durch die Zuordnung Ihres Depots zu PROfinance beziehungsweise durch eine Depoteröffnung über PROfinance. Deshalb ist für Selbstentscheider vor allem relevant, ob sie ihr bestehendes Depot über PROfinance betreuen lassen oder ein neues ebase-/FNZ-Depot über PROfinance eröffnen möchten.

Zu den PROfinance-Vorteilen beim ebase-/FNZ-Depot gehören:

Wenn Sie bereits ein ebase-/FNZ-Depot besitzen, kann ein Vermittlerwechsel zu PROfinance der passende Weg sein. Wenn Sie noch kein FNZ-Depot haben, kann die Depoteröffnung über PROfinance sinnvoll sein. Beides ist unabhängig von der Frage, wer künftig Eigentümer der FNZ Bank ist.

Bestehendes FNZ-Depot behalten oder neu eröffnen?

Viele Anleger fragen sich bei solchen Nachrichten, ob sie ihr Depot wechseln sollten. Diese Frage sollte nicht aus der Eigentümermeldung heraus beantwortet werden, sondern aus Ihrer konkreten Ausgangslage: Haben Sie bereits ein ebase-/FNZ-Depot? Möchten Sie Ihre Fonds selbst auswählen? Geht es Ihnen vor allem um Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen?

So lässt sich die Situation einordnen:

Ausgangslage Möglicher nächster Schritt Worauf Sie achten sollten
Bestehendes FNZ-Depot bereits über PROfinance Kein neuer Wechsel erforderlich. Bestehende Zuordnung und Konditionen nach dem derzeit veröffentlichten Stand weiter nutzen.
Bestehendes FNZ-Depot bei einem anderen Vermittler Vermittlerwechsel zu PROfinance prüfen. Kein neues Depot, sofern der konkrete Fall über einen Vermittlerwechsel gelöst werden kann.
Noch kein FNZ-Depot Depoteröffnung über PROfinance. PROfinance-Konditionen von Beginn an einrichten.
Nur Informationsbedarf zur Übernahme Zunächst nichts veranlassen. Offizielle Informationen bis zum Vollzug verfolgen.
Sie möchten Fonds kaufen, verkaufen oder umschichten. Fondsentscheidung separat betrachten. Die Übernahme ist keine Anlageempfehlung und kein Anlass für automatische Transaktionen.

Der sinnvollste nächste Schritt hängt also nicht an der Übernahme selbst, sondern daran, ob Sie Ihr ebase-/FNZ-Depot als Selbstentscheider dauerhaft günstiger und mit persönlichem PROfinance-Support nutzen möchten.

Was sollten Anleger jetzt nicht verwechseln?

Bei einer Meldung über eine Bankübernahme entstehen schnell Unsicherheiten. Viele davon lassen sich vermeiden, wenn die Begriffe klar getrennt werden.

Diese Punkte sollten Sie nicht verwechseln:

  • Eigentümerwechsel ist kein Depotwechsel: Ihr Depot wird nicht automatisch zu einer anderen Bank übertragen.
  • Übernahme ist kein Vermittlerwechsel: PROfinance wird nur dann Ihr Vermittler, wenn die entsprechende Zuordnung erfolgt.
  • Bestehende PROfinance-Zuordnung ist kein neuer Vermittlerwechsel: Wenn Ihr Depot bereits über PROfinance betreut wird, löst die Meldung keinen neuen Wechsel aus.
  • Vermittlerwechsel ist keine Depoteröffnung: Bei einem vorhandenen FNZ-/ebase-Depot geht es in vielen Fällen um die Zuordnung, nicht um ein neues Depot.
  • Fondsbestand und Bankguthaben unterliegen unterschiedlichen Regeln: Fondsanteile und Bankeinlagen sollten fachlich getrennt betrachtet werden.
  • Bankmeldung ist keine Anlageempfehlung: Daraus folgt keine Empfehlung, Fonds zu kaufen, zu verkaufen oder umzuschichten.
  • Keine automatische Zustimmung erforderlich: Nach den vorliegenden Informationen müssen Kunden dem Eigentümerwechsel nicht gesondert zustimmen.
  • Konditionen separat prüfen: Ausgabeaufschlag, Cashback und Bonusprogramm hängen an der PROfinance-Zuordnung und den jeweiligen Voraussetzungen.

Wenn Sie eine konkrete Depot- oder Konditionsfrage haben, ist PROfinance der richtige Ansprechpartner für die PROfinance-Seite des Vorgangs. Für die Depotführung selbst bleibt die FNZ Bank zuständig.

Welcher Fall trifft auf Sie zu? Wird Ihr FNZ-Depot bereits über PROfinance betreut, besteht derzeit kein neuer Handlungsbedarf. Ist es noch einem anderen Vermittler zugeordnet, unterstützt PROfinance Sie beim Vermittlerwechsel. Ohne vorhandenes FNZ-Depot können Sie die Depoteröffnung über PROfinance nutzen.

Fazit: Kein vorschneller Depotwechsel – Konditionen unabhängig prüfen

Die angekündigte Transaktion ist zunächst ein geplanter Eigentümerwechsel der FNZ Bank. Der Vollzug wird vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen für die zweite Jahreshälfte 2027 erwartet. Nach dem derzeitigen Informationsstand besteht für Depotinhaber wegen der Ankündigung kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Wird Ihr ebase-/FNZ-Depot bereits über PROfinance betreut, nutzen Sie die bestehende Vermittlerzuordnung und die vereinbarten Konditionen zunächst weiter. Besitzen Sie ein FNZ-Depot bei einem anderen Vermittler, können Sie unabhängig von der Advent-Übernahme einen Vermittlerwechsel zu PROfinance prüfen. Haben Sie noch kein FNZ-Depot, kommt eine neue Depoteröffnung infrage.

Über PROfinance nutzen Selbstentscheider 0 % Ausgabeaufschlag, möglichen Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie, das Bonusprogramm und persönlichen Support. Welche Fonds Sie kaufen, halten oder verkaufen, entscheiden weiterhin ausschließlich Sie selbst.

Häufige Fragen zur Übernahme der FNZ Bank

Muss ich wegen der Übernahme etwas unternehmen?

Nein. Nach dem derzeit veröffentlichten Stand besteht für Depotinhaber kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Ihr Depot bleibt bestehen und die bisherigen Servicewege können weiterhin genutzt werden.

Bleiben meine Fonds im Depot?

Ja. Die angekündigte Transaktion ist kein Depotübertrag und keine Aufforderung, Fonds zu verkaufen oder umzuschichten.

Bleibt mein ebase-/FNZ-Depot bestehen?

Die Verkaufsankündigung ist kein automatischer Depotwechsel oder Löschauftrag. Nach dem derzeitigen Informationsstand läuft die bestehende Geschäftsbeziehung weiter. Spätere offizielle Mitteilungen zum Vollzug sollten dennoch beachtet werden.

Bleiben Depotnummer und Onlinezugang bestehen?

Die Verkaufsankündigung ist kein automatischer Depotwechsel. Nach den derzeitigen Informationen sollen bestehende Services weiterlaufen. Konkrete Änderungen an Depotnummer oder Onlinezugang sind aktuell nicht angekündigt.

Muss ich als bestehender PROfinance-Kunde wegen der Übernahme etwas tun?

Nach dem derzeit veröffentlichten Informationsstand besteht kein neuer Handlungsbedarf. Wird Ihr FNZ-Depot bereits über PROfinance betreut, ändert die Verkaufsankündigung nicht automatisch Ihre Vermittlerzuordnung oder die PROfinance-Konditionen.

Kann ich mein bestehendes FNZ-Depot zu PROfinance übertragen?

Ja. Besitzen Sie bereits ein ebase-/FNZ-Depot, kann in vielen Fällen ein Vermittlerwechsel zu PROfinance ausreichen. Ein neues Depot ist dann häufig nicht erforderlich, sofern die konkrete Depotkonstellation über einen Vermittlerwechsel gelöst werden kann.

Brauche ich für PROfinance ein neues FNZ-Depot?

Nur dann, wenn Sie noch kein ebase-/FNZ-Depot besitzen oder die konkrete Depotkonstellation einen anderen Prozess verlangt. Besteht bereits ein FNZ-/ebase-Depot bei einem anderen Vermittler, steht meist zuerst der Vermittlerwechsel im Mittelpunkt.

Ändert Advent automatisch meine Fondskonditionen?

Nein. Aus der Verkaufsankündigung ergibt sich keine automatische Änderung Ihrer individuellen Vermittlerkonditionen. Maßgeblich bleiben Ihre Depot- und Vermittlerzuordnung sowie spätere offizielle Mitteilungen der FNZ Bank.

Ändern sich meine PROfinance-Konditionen?

Die PROfinance-Konditionen hängen von Ihrer Vermittlerzuordnung ab und nicht vom geplanten Eigentümerwechsel der FNZ Bank. Dazu gehören 0 % Ausgabeaufschlag, möglicher Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie, das Bonusprogramm und persönlicher Support.

Sind Fondsbestände durch die Einlagensicherung geschützt?

Fondsanteile und Bankeinlagen unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Schutzmechanismen. Die Einlagensicherung betrifft bestimmte Bankguthaben, nicht den Marktwert von Investmentfondsanteilen. Für Fonds gelten investment- und verwahrrechtliche Regelungen.

Wer übernimmt die FNZ Bank?

Die FNZ Group hat eine Vereinbarung über den Verkauf der FNZ Bank SE und der Deutschen Haftungsdach GmbH an Advent sowie ein Konsortium, zu dem HarbourVest Partners gehört, unterzeichnet. Geplant ist die Übertragung von 100 Prozent der Anteile an beiden Gesellschaften.

Wann soll der Verkauf der FNZ Bank abgeschlossen werden?

Der Abschluss der Transaktion wird nach Angaben der FNZ vorbehaltlich der Genehmigung der Bankenaufsichts- und Kartellbehörden für die zweite Jahreshälfte 2027 erwartet.

Ist die Übernahme ein Grund, Fonds zu verkaufen?

Nein. Die Übernahme ist keine Anlageempfehlung und kein automatischer Anlass, Fonds zu kaufen, zu verkaufen oder umzuschichten. Fondsentscheidungen sollten immer getrennt von der Eigentümermeldung betrachtet werden.

Welche Rolle hat PROfinance bei FNZ-Depots?

PROfinance ist Fondsvermittler und nicht die depotführende Bank. Die FNZ Bank führt das Depot. PROfinance unterstützt Selbstentscheider bei Vermittlerwechsel, Depoteröffnung, Konditionen und organisatorischen Fragen.

Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

Profitieren von 0 % Ausgabeaufschlag

Bei PROfinance bei allen Fonds dauerhaft inklusive.

Cashback-Möglichkeit prüfen

Relevant bei Fonds mit laufenden Vertriebsvergütungen bzw. Bestandsprovisionen.

Bestehendes FNZ / ebase-Depot weiter nutzen.

Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

Bekannt aus

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