Verlustverrechnung, Verlusttöpfe und die Frist zum 15. Dezember einfach erklärt
Wer mit Wertpapieren Verluste erzielt, muss diese steuerlich nicht zwingend selbst verrechnen. Aktienverluste und sonstige Verluste werden grundsätzlich über die jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe automatisch mit passenden Gewinnen bei derselben Bank verrechnet.
Eine Verlustbescheinigung wird vor allem dann interessant, wenn Verluste bei einer Bank entstanden sind, während bei einer anderen Bank Gewinne erzielt wurden. Mit der Bescheinigung können die noch nicht verrechneten Verluste für die steuerliche Veranlagung nachgewiesen werden.
Was ist eine Verlustbescheinigung?
Eine Verlustbescheinigung weist die Verluste eines Steuerjahres aus, die bei der Bank noch nicht mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden konnten. Dabei können insbesondere Aktienverluste und sonstige Verluste relevant sein.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der automatischen Verlustverrechnung innerhalb einer Bank und der Verlustbescheinigung. Solange Gewinne und Verluste bei derselben Bank anfallen und miteinander verrechnet werden können, erfolgt die Berücksichtigung grundsätzlich über die jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe.
Wie funktioniert die automatische Verlustverrechnung?
Entstehen in Ihrem Wertpapierdepot Verluste, werden diese in den entsprechenden Verlustverrechnungstöpfen erfasst. Erzielen Sie bei derselben Bank passende Gewinne, erfolgt die Verrechnung grundsätzlich automatisch nach den geltenden steuerlichen Regeln.
Können vorhandene Verluste innerhalb eines Jahres nicht vollständig verrechnet werden, gehen sie nicht automatisch verloren. Wenn Sie keine Verlustbescheinigung beantragen, werden die verbleibenden Verluste grundsätzlich in das nächste Jahr übertragen und stehen dort für eine spätere Verrechnung bei derselben Bank zur Verfügung.
Wann brauche ich eine Verlustbescheinigung?
Besonders relevant kann eine Verlustbescheinigung sein, wenn Sie Wertpapierdepots bei mehreren Banken führen. Denn die einzelnen Banken können die bei ihnen geführten Verlustverrechnungstöpfe nicht einfach untereinander verrechnen.
Ein typischer Anwendungsfall sieht beispielsweise so aus:
- Bei Bank A haben Sie noch nicht verrechnete Wertpapierverluste.
- Bei Bank B haben Sie im gleichen Jahr entsprechende Gewinne erzielt.
- Die Verluste von Bank A können nicht automatisch durch Bank B berücksichtigt werden.
- Mit einer Verlustbescheinigung können die bescheinigten Verluste im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ob und in welchem Umfang eine Verrechnung im persönlichen Einzelfall möglich ist, richtet sich nach den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften.
Was passiert ohne Verlustbescheinigung?
Wenn Sie keine Verlustbescheinigung beantragen, verbleiben die nicht verrechneten Verluste grundsätzlich in den entsprechenden Verlustverrechnungstöpfen bei der Bank. Sie werden automatisch in das folgende Steuerjahr übertragen.
Das kann sinnvoll sein, wenn Sie davon ausgehen, künftig bei derselben Bank entsprechende Gewinne zu erzielen. Die Bank kann vorhandene Verluste dann in späteren Jahren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben automatisch berücksichtigen.
Was passiert, wenn ich eine Verlustbescheinigung beantrage?
Mit der Beantragung verändert sich die weitere Behandlung der bescheinigten Verluste. Die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe bei der Bank werden zu Beginn des Folgejahres auf 0 Euro gesetzt.
Die bescheinigten verbleibenden Verluste werden damit nicht mehr von der Bank in das nächste Steuerjahr übertragen. Stattdessen stehen Ihnen die in der Verlustbescheinigung ausgewiesenen Beträge für die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen Ihrer Veranlagung zur Verfügung.
| Situation | Folge |
|---|---|
| Keine Verlustbescheinigung beantragt | Verbleibende Verluste werden grundsätzlich ins nächste Jahr übertragen |
| Verlustbescheinigung beantragt | Noch nicht verrechnete Verluste werden bescheinigt |
| Nach Ausstellung der Verlustbescheinigung | Die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe werden auf 0 Euro gesetzt |
| Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken | Verlustbescheinigung kann für die steuerliche Verrechnung relevant sein |
Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung beantragen?
Für die Verlustbescheinigung gilt eine wichtige Frist: Der Antrag muss spätestens bis zum 15. Dezember eines Jahres gestellt werden. Die beantragte Verlustbescheinigung gilt dann für das aktuelle Steuerjahr.
Wer eine Verlustbescheinigung benötigt, sollte sich deshalb nicht erst zum Jahreswechsel mit dem Thema beschäftigen. Gerade bei mehreren Depots empfiehlt es sich, rechtzeitig zu prüfen, bei welchen Banken Gewinne und bei welchen Banken noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind.
Kann ich den Antrag auf eine Verlustbescheinigung rückgängig machen?
Nein. Haben Sie die Verlustbescheinigung beantragt, kann dieser Antrag nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb sollten Sie vor der Beantragung prüfen, ob die Bescheinigung für Ihre persönliche steuerliche Situation tatsächlich benötigt wird.
Zu beachten ist insbesondere, dass die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe nach der Beantragung auf 0 Euro gesetzt werden und die bescheinigten Verluste nicht mehr von der Bank in das nächste Steuerjahr übertragen werden.
Verlustbescheinigung oder Verlustvortrag bei der Bank?
Welche Variante sinnvoller ist, hängt vor allem davon ab, wo Sie Ihre Kapitalerträge erzielen. Haben Sie nur ein Depot und möchten die Verluste künftig mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnen, kann der automatische Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe ausreichend sein.
Führen Sie dagegen mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken und sind Gewinne und Verluste auf verschiedene Institute verteilt, kann eine Verlustbescheinigung für die steuerliche Verrechnung relevant werden. Bei größeren Beträgen oder komplexeren Depotstrukturen kann eine steuerliche Beratung bei der Entscheidung helfen.
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Wer mehrere Wertpapier- oder Fondsanlagen besitzt, sollte neben steuerlichen Themen auch die laufenden Konditionen seines Depots im Blick behalten. Bei einer Betreuung über PROfinance können Fondsanleger von attraktiven Vorteilen profitieren.
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Gerade bei langfristigen Fondsanlagen kann es sinnvoll sein, neben der steuerlichen Organisation regelmäßig auch Kosten, Konditionen und mögliche Rückvergütungen zu überprüfen.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Depots vor dem 15. Dezember
Wenn Sie Depots bei mehreren Banken besitzen, verschaffen Sie sich rechtzeitig vor dem 15. Dezember einen Überblick über Ihre noch nicht verrechneten Verluste und die bei anderen Banken erzielten Gewinne. So können Sie besser einschätzen, ob Sie eine Verlustbescheinigung benötigen oder die Verluste bei der bisherigen Bank weiterführen möchten.
Da ein einmal gestellter Antrag nicht rückgängig gemacht werden kann, sollte die Entscheidung bewusst getroffen werden. Bei Unsicherheit über die steuerliche Verrechnung kann die Rücksprache mit einem Steuerberater sinnvoll sein.
Fazit: Eine Verlustbescheinigung ist vor allem bei mehreren Banken relevant
Aktienverluste und sonstige Verluste werden grundsätzlich zunächst über die Verlustverrechnungstöpfe bei derselben Bank berücksichtigt. Können Verluste in einem Jahr nicht vollständig verrechnet werden, werden sie ohne Verlustbescheinigung automatisch in das nächste Jahr übertragen. Eine Verlustbescheinigung weist dagegen die noch nicht verrechneten Verluste des Steuerjahres aus. Sie kann insbesondere sinnvoll sein, wenn bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Bank entsprechende Gewinne entstanden sind. Der Antrag muss spätestens bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres gestellt werden. Nach der Beantragung werden die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe bei der Bank auf 0 Euro gesetzt und die bescheinigten Verluste nicht von der Bank ins Folgejahr übertragen. Der Antrag kann anschließend nicht mehr rückgängig gemacht werden. Anleger sollten deshalb vor der Beantragung sorgfältig prüfen, welche Variante zu ihrer persönlichen Depotsituation passt.
FAQ – Häufige Fragen zur Verlustbescheinigung
Was ist eine Verlustbescheinigung?
Sie weist noch nicht verrechnete Verluste eines Steuerjahres aus. Diese können anschließend im Rahmen der persönlichen steuerlichen Veranlagung berücksichtigt werden.
Wann brauche ich eine Verlustbescheinigung?
Sie kann insbesondere relevant sein, wenn Sie bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Bank entsprechende Gewinne erzielt haben und diese steuerlich verrechnen möchten.
Bis wann muss ich eine Verlustbescheinigung beantragen?
Der Antrag muss spätestens bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres gestellt werden und gilt dann für das aktuelle Steuerjahr.
Kann ich eine beantragte Verlustbescheinigung wieder rückgängig machen?
Nein. Nach der Beantragung kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden und die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe werden auf 0 Euro gesetzt.