TaxBox, Anschaffungsdaten und Einstandswerte beim Depotübertrag einfach erklärt
Bei einem Depotübertrag stellt sich häufig die Frage, was mit den steuerlichen Anschaffungsdaten der übertragenen Wertpapiere passiert. Innerhalb Deutschlands werden diese Daten in der Regel automatisch über die sogenannte TaxBox übertragen und anschließend für die steuerliche Behandlung der Wertpapiere berücksichtigt.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen den steuerlich relevanten Anschaffungsdaten und den im Online-Banking angezeigten Einstandswerten. Beide Angaben müssen nicht identisch sein. Eine abweichende Anzeige im Online-Banking bedeutet daher nicht automatisch, dass die steuerlichen Anschaffungsdaten fehlen.
Was sind steuerliche Anschaffungsdaten?
Zu den steuerlichen Anschaffungsdaten gehören Informationen, die für die spätere steuerliche Behandlung eines Wertpapiers relevant sind. Diese Daten spielen insbesondere dann eine Rolle, wenn ein Wertpapier später verkauft wird und ein steuerlich relevanter Gewinn oder Verlust ermittelt werden muss.
Bei einem Depotübertrag sollen diese Informationen deshalb zusammen mit den Wertpapieren an das aufnehmende Institut übermittelt werden. Bei Überträgen innerhalb Deutschlands erfolgt dies in der Regel elektronisch.
Wie werden die Anschaffungsdaten innerhalb Deutschlands übertragen?
Bei einem Depotübertrag innerhalb Deutschlands werden die steuerlichen Anschaffungsdaten in der Regel über die TaxBox automatisch übertragen. Die übermittelten Daten können anschließend von der DAB BNP Paribas für die steuerliche Behandlung der jeweiligen Wertpapierposition berücksichtigt werden.
Anleger müssen die steuerlichen Anschaffungsdaten bei einem regulären inländischen Übertrag daher normalerweise nicht selbst manuell übertragen. Dennoch empfiehlt es sich, die entsprechenden Unterlagen nach Abschluss des Depotübertrags zu kontrollieren.
Wie kann ich die übertragenen Anschaffungsdaten überprüfen?
Ob beziehungsweise wie die steuerlichen Anschaffungsdaten berücksichtigt wurden, können Sie anhand des Belegs „Anpassung Anschaffungsdaten“ nachvollziehen. Dieser Beleg ist daher eine wichtige Informationsquelle nach einem Wertpapierübertrag.
Bewahren Sie den Beleg am besten gemeinsam mit Ihren übrigen Depot- und Steuerunterlagen auf. Insbesondere bei einem späteren Verkauf kann es hilfreich sein, die ursprüngliche Übertragung und steuerliche Behandlung nachvollziehen zu können.
Warum sehe ich die steuerlichen Anschaffungsdaten nicht als Einstandswert?
Ein häufiger Irrtum besteht darin, den im Online-Banking angezeigten Einstandswert mit den steuerlichen Anschaffungsdaten gleichzusetzen. Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden jedoch nicht automatisch als entsprechender Einstandswert im Online-Banking angezeigt.
Deshalb kann die dort sichtbare Darstellung von den tatsächlich für steuerliche Zwecke hinterlegten Informationen abweichen. Für die Beurteilung der steuerlichen Anschaffungsdaten sollte daher nicht allein auf den angezeigten Einstandswert im Online-Banking zurückgegriffen werden.
Welcher Einstandswert wird bei eingelieferten Wertpapieren angezeigt?
Werden Wertpapiere auf ein bei der DAB BNP Paribas geführtes Depot eingeliefert, werden im System B3 zunächst bestimmte Werte für die Darstellung hinterlegt. Dabei werden das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte im System erfasst.
Dieser im System hinterlegte Einstandswert ist deshalb nicht zwangsläufig mit dem ursprünglichen steuerlichen Anschaffungspreis gleichzusetzen. Die steuerliche Behandlung kann auf den separat übertragenen Anschaffungsdaten beruhen.
Steuerliche Anschaffungsdaten und angezeigter Einstandswert im Vergleich
Für Anleger ist es hilfreich, zwischen beiden Arten von Informationen klar zu unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Steuerliche Anschaffungsdaten | Dienen der steuerlichen Behandlung der übertragenen Wertpapiere |
| Übertragung innerhalb Deutschlands | Erfolgt in der Regel automatisch über die TaxBox |
| Nachweis | Kann über den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ nachvollzogen werden |
| Einstandswert im System B3 | Bei Einlieferung werden Einbuchungsdatum und Schlusskurs des Vortages hinterlegt |
| Anzeige im Online-Banking | Entspricht nicht automatisch den steuerlichen Anschaffungsdaten |
Warum ist diese Unterscheidung für Anleger wichtig?
Wenn nach einem Depotübertrag ein anderer Einstandswert angezeigt wird als erwartet, kann dies zunächst irritieren. Entscheidend ist jedoch, dass der angezeigte Einstandswert und die steuerlich hinterlegten Anschaffungsdaten unterschiedliche Funktionen haben können.
Gerade vor einem Verkauf sollte deshalb nicht allein anhand der Online-Anzeige darauf geschlossen werden, welcher steuerliche Gewinn oder Verlust entstehen wird. Für steuerliche Fragen sind die tatsächlich hinterlegten steuerlichen Anschaffungsdaten maßgeblich.
Was sollte ich nach einem Depotübertrag kontrollieren?
Nach Abschluss eines Depotübertrags sollten Sie nicht nur prüfen, ob alle Wertpapierpositionen vollständig angekommen sind. Es empfiehlt sich außerdem, die bereitgestellten Belege zu kontrollieren und insbesondere auf Informationen zu den Anschaffungsdaten zu achten.
Für eine übersichtliche Dokumentation können folgende Punkte hilfreich sein:
- Prüfen Sie, ob alle übertragenen Wertpapierpositionen im Depot vorhanden sind.
- Kontrollieren Sie den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“.
- Verwechseln Sie den angezeigten Einstandswert nicht automatisch mit den steuerlichen Anschaffungsdaten.
- Bewahren Sie ältere Kaufabrechnungen und Depotunterlagen möglichst weiterhin auf.
Eine vollständige Dokumentation kann besonders hilfreich sein, wenn später Fragen zur steuerlichen Behandlung einzelner Wertpapierpositionen entstehen.
PROfinance Vorteile für Fondsanleger
Ein Depotübertrag bietet Anlegern eine gute Gelegenheit, neben den übertragenen Anschaffungsdaten auch die bisherigen Konditionen ihrer Fondsanlage zu überprüfen. Bei einer Betreuung über PROfinance können Fondsanleger von verschiedenen Vorteilen profitieren.
Zu den Vorteilen bei PROfinance gehören:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds
- Cashback beziehungsweise Rückvergütung
- Bonusprogramm
- Persönliche Unterstützung bei Fragen rund um das Depot
Gerade bei langfristigen Fondsanlagen können Konditionen und Rückvergütungen einen Unterschied machen. Deshalb lohnt es sich, bei einem Depotübertrag nicht nur auf die technische Übertragung der Wertpapiere, sondern auch auf die zukünftigen Rahmenbedingungen der Fondsanlage zu achten.
Tipp: Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ aufbewahren
Verlassen Sie sich nach einem Depotübertrag nicht ausschließlich auf den im Online-Banking sichtbaren Einstandswert. Prüfen Sie stattdessen den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ und bewahren Sie diesen zusammen mit Ihren Kauf- und Depotunterlagen auf.
So können Sie die Übertragung der steuerlichen Daten später leichter nachvollziehen. Wenn Sie im Zuge eines Depotübertrags auch Ihre Fondskonditionen überprüfen, können bei PROfinance 0 % Ausgabeaufschlag auf alle Fonds, Cashback beziehungsweise Rückvergütung und das Bonusprogramm zusätzliche Vorteile bieten.
Fazit: Steuerliche Anschaffungsdaten und Einstandswerte unterscheiden
Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden bei Depotüberträgen innerhalb Deutschlands in der Regel automatisch über die TaxBox übertragen. Diese Daten werden anschließend für die steuerliche Behandlung der Wertpapiere berücksichtigt. Die Übertragung können Anleger über den Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ nachvollziehen. Wichtig ist, die steuerlichen Anschaffungsdaten nicht mit dem im Online-Banking sichtbaren Einstandswert gleichzusetzen. Bei eingelieferten Wertpapieren werden im System B3 das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte hinterlegt. Diese Darstellung kann daher vom ursprünglichen steuerlichen Anschaffungspreis abweichen. Eine solche Abweichung bedeutet nicht automatisch, dass die steuerlichen Anschaffungsdaten fehlen. Anleger sollten nach einem Depotübertrag deshalb ihre Belege sorgfältig prüfen und für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
FAQ – Steuerliche Anschaffungsdaten beim Depotübertrag
Wie werden steuerliche Anschaffungsdaten innerhalb Deutschlands übertragen?
Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden in der Regel automatisch über die TaxBox übertragen und für die steuerliche Behandlung berücksichtigt.
Wo kann ich die übertragenen Anschaffungsdaten nachvollziehen?
Die entsprechenden Informationen können Sie auf dem Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ nachvollziehen.
Werden die steuerlichen Anschaffungsdaten automatisch als Einstandswert im Online-Banking angezeigt?
Nein. Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden nicht automatisch als entsprechender Einstandswert im Online-Banking dargestellt.
Welcher Einstandswert wird bei eingelieferten Wertpapieren hinterlegt?
Bei der Einlieferung auf ein DAB Depot werden im System B3 das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte hinterlegt.