|
Wiedergabe
Getting your Trinity Audio player ready...
|
Workation & Steuern: Unterschiede, Chancen und Risiken im Überblick
Immer mehr Berufstätige kombinieren Arbeit und Urlaub im Rahmen einer sogenannten Workation. Doch steuerlich gelten unterschiedliche Regeln für Angestellte und Selbstständige. Dieser Leitfaden zeigt, welche Kosten absetzbar sind, welche Risiken bei längeren Aufenthalten bestehen und wie Sie steuerliche Vorteile optimal ausschöpfen. Wer dabei auch seine Geldanlage klug strukturiert, kann doppelt profitieren – zum Beispiel durch geringere Fondskosten und Rückvergütungen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Kosten: Unterschiede für Angestellte und Selbstständige
Angestellte haben nur eingeschränkte Möglichkeiten: Sie können die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage) geltend machen, auch wenn sie aus einem Hotel oder einer Ferienwohnung arbeiten. Zusätzlich lassen sich bis zu 20 € monatlich für Telefon und Internet sowie Kosten für einen Co-Working-Space ansetzen. Arbeitsmittel wie Laptops oder Router sind absetzbar, wenn die private Nutzung unter 10 % bleibt.
Für Selbstständige sind die Spielräume größer. Sie können Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung und Co-Working-Mieten als Betriebsausgaben absetzen, sofern die berufliche Veranlassung klar nachweisbar ist. Wichtig bleibt auch hier: private Nutzung minimieren, um die volle steuerliche Anerkennung zu sichern.
Berufliche Reisen und Fortbildungen – wann Kosten steuerlich anerkannt werden
Für Angestellte sind Workations steuerlich besonders attraktiv, wenn sie als Dienstreise oder Fortbildung gelten. Dann können Reisekosten, Unterkunft und Verpflegungspauschalen angesetzt werden. Seminargebühren und Fahrtkosten sind ebenfalls absetzbar. Allerdings müssen Mahlzeiten, die in den Seminarkosten enthalten sind, anteilig gekürzt werden (20 % Frühstück, 40 % Mittag- und Abendessen).
Selbstständige können solche Ausgaben ebenfalls als Betriebsausgaben ansetzen. Entscheidend ist ein klarer beruflicher Zusammenhang. Während Coachings für Führungskräfte meist anerkannt werden, gelten Sprachkurse oft nur eingeschränkt. Zudem prüft das Finanzamt, ob Bildungsreisen überwiegend privat oder beruflich motiviert sind. Wer Seminare mit Urlaubstagen kombiniert, riskiert den anteiligen Verlust steuerlicher Vorteile.
Risiken bei längeren Auslandsaufenthalten: 182-Tage-Regel & Betriebsstätten
Für Angestellte gilt die 182-Tage-Regel: Wer länger als 182 Tage im Jahr in einem anderen Land arbeitet, wird dort steuerpflichtig. Viele Unternehmen begrenzen Workation daher auf 30 Tage, um keine Steuerpflicht im Gastland auszulösen. Auch Wochenenden, Feiertage und Krankheitstage zählen mit.
Für Selbstständige ist das Risiko komplexer: Wird regelmäßig und dauerhaft aus dem Ausland gearbeitet, kann eine Betriebsstätte entstehen – auch wenn die 182 Tage nicht überschritten sind. Das Gastland könnte dann die Steuerpflicht beanspruchen. Besonders kritisch ist die Arbeit aus einer festen Ferienwohnung oder einem Büro vor Ort.
Für beide Gruppen gilt: Die Regeln im Gastland sollten geprüft werden. Oft ist eine Steuererklärung im Ausland ab 183 Tagen Pflicht. Zudem ist eine A1-Bescheinigung notwendig, um den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung nachzuweisen.
Was Fondsanleger von Workation-Regeln lernen können
Die steuerlichen Unterschiede bei Workations zeigen: Optimierung lohnt sich. Für Anleger gilt das Gleiche – denn auch bei Fonds entscheidet die Kostenstruktur über die Nettorendite. Wie bei den Steuerregeln für Selbstständige und Angestellte existieren unterschiedliche Spielräume. Wer die passende Lösung für seine persönliche Situation wählt, kann langfristig mehr Ertrag sichern. Professionelle Beratung und Rückvergütungen von Bestandsprovisionen können dabei einen entscheidenden Unterschied machen.
Ihr bestehendes Depot clever optimieren – mit PROfinance
Wenn Sie bereits ein Depot bei einer unserer Partnerbanken führen – z. B. comdirect, FFB, FNZ/ebase, Fondsdepot Bank oder DAB BNP Paribas – können Sie per kostenfreiem Betreuerwechsel zu PROfinance wechseln. Ihr Depot bleibt bestehen, Sie erhalten jedoch unsere Sonderkonditionen, bis zu 99 % Rückvergütung und professionellen Support.
✔ Bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovision
✔ Keine Ausgabeaufschläge – volle Transparenz
✔ Depot bleibt bestehen – nur der Betreuer ändert sich
✔ Digitales Kundenportal & Web-App für Depot-Übersicht & Verwaltung
✔ Treueprämie ab 10.000 € Depotvolumen
✔ Exklusives Bonusprogramm ab 50.000 € Fondsvolumen – allein oder im Team
Der Wechsel ist einfach, schnell und kostenfrei – Sonderkonditionen gelten auch für neue Depots mit Fondsübertrag, falls Ihr Depot noch bei einer anderen Bank, wie zum Beispiel der ING, Volksbank, Sparkasse oder Deutschen Bank gelagert ist.
Fazit: Planung ist der Schlüssel
Workation kann für beide Gruppen steuerliche Vorteile bringen – Angestellte profitieren von klaren Regeln, Selbstständige von größerer Flexibilität. Gleichzeitig tragen sie jedoch ein höheres Risiko bei längeren Aufenthalten. Entscheidend ist eine klare Dokumentation und vorausschauende Planung, um Vorteile zu sichern und Risiken zu vermeiden.
Tipp: Doppelt profitieren – bei Steuern & Geldanlage
Planen Sie Auslandsaufenthalte sorgfältig und lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten. Genauso wie bei der Arbeit im Ausland lohnt es sich, auch beim Depot Kostenstrukturen zu prüfen und durch Rückvergütungen mehr Netto-Rendite zu sichern.
FAQ: Arbeiten im Ausland – häufige Fragen
Gilt die 182-Tage-Regel für jede Art von Aufenthalt?
Ja, sie bezieht sich auf die Aufenthaltsdauer unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Feiertagen. Alle Tage werden addiert, um die Steuerpflicht im Gastland zu prüfen.
Können Sprachkurse während einer Workation steuerlich geltend gemacht werden?
Nur eingeschränkt. Entscheidend ist, ob der Kurs klar beruflich erforderlich ist. Ansonsten wird der Abzug vom Finanzamt oft abgelehnt oder gekürzt.
Wie senke ich bei meiner Geldanlage Kosten mit PROfinance?
Mit einem kostenfreien Betreuerwechsel zu PROfinance profitieren Sie von Sonderkonditionen, bis zu 99 % Rückvergütung und keinen Ausgabeaufschlägen. Das steigert Ihre Nettorendite – bei gleichbleibender Depotbank.