Wichtige Tipps und Fristen für die Einkommensteuererklärung 2023

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Fristen und rechtliche Konsequenzen bei der Einkommensteuererklärung 2023

Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung 2023 endet bald, und zwar am 2. September für alle, die gesetzlich dazu verpflichtet sind. Wer diese Frist verpasst, sieht sich mit Verspätungszuschlägen konfrontiert, die 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer pro Monat betragen, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, profitieren von einer verlängerten Frist bis zum 2. Juni 2025. Diejenigen, die nicht verpflichtet sind, aber dennoch eine Erklärung abgeben möchten, können dies freiwillig bis zum 31. Dezember 2027 tun. Dies bietet die Möglichkeit, eventuelle Steuerrückzahlungen zu sichern, die sonst ungenutzt bleiben würden.

Maximierung der Steuerrückerstattungen durch genaue Angaben

Zur Maximierung der potenziellen Steuerrückerstattungen ist es wichtig, alle zulässigen Abzüge korrekt zu deklarieren. Dazu gehören Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit, Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und berufsbedingte Weiterbildungskosten. Diese sollten in der Anlage N der Steuererklärung präzise aufgeführt werden. Weiterhin sollten Steuerpflichtige Ausgaben für Arbeitsmittel wie Computer und Büroausstattung, die seit 2021 vollständig im Anschaffungsjahr abgesetzt werden können, nicht vergessen. Für die Arbeit im Homeoffice lässt sich eine Pauschale von 6 Euro pro Tag, für bis zu 210 Tage, angeben, was besonders in der aktuellen Zeit von hoher Relevanz ist. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden, wobei hier die Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehbar sind, Materialkosten jedoch nicht.

Spezifische Tipps für unterschiedliche Einkommensarten und besondere Ausgaben

Kapitaleinkünfte, die über den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden, insbesondere wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Rentner müssen ebenfalls ihre Einkünfte prüfen und gegebenenfalls Steuern zahlen, wenn ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag überschreitet. In der Anlage „Sonderausgaben“ können zudem Beiträge an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien angegeben werden, die nicht nur das zu versteuernde Einkommen mindern, sondern in bestimmten Fällen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Abschließend ist es ratsam, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten zu bündeln und in einem Jahr geltend zu machen, um die Steuerlast effektiv zu reduzieren. Diese Kosten müssen jedoch die individuelle Zumutbarkeitsgrenze übersteigen, um steuerlich wirksam zu werden.

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Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz