Auswirkungen der Neubewertung auf den Immobilienfonds “Wohnen ZBI” und Handlungsmöglichkeiten für Anleger

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Anpassung des Anteilspreises und Risiken von Immobilienfonds

Union Investment hat den Anteilspreis des offenen Immobilienfonds “Wohnen ZBI” um etwa 17 Prozent herabgesetzt. Diese Anpassung war aufgrund einer Neubewertung gemäß §251 des Kapitalanlagegesetzbuchs notwendig, um die aktuellen Marktentwicklungen widerzuspiegeln. Immobilienfonds wie dieser bieten Anleger eine Möglichkeit, diversifiziert in Immobilien zu investieren, wobei Erträge aus Mieteinnahmen und potenziellen Wertsteigerungen erzielt werden können. Allerdings gehen solche Fonds auch mit Risiken einher, wie zum Beispiel Leerständen, schwankenden Immobilienpreisen und steigenden Zinsen, die die Finanzierungskosten erhöhen können.

Bewertung und Handelsmechanismen von Immobilienfonds

Obwohl Anteile an Immobilienfonds täglich gehandelt werden, werden die zugrunde liegenden Immobilien selbst nicht täglich verkauft. Die Preise der Fondsanteile basieren auf Gutachten, die in der Regel nur selten kurzfristig angepasst werden. Diese Stabilität kann den Eindruck erwecken, dass Immobilienfonds weniger riskant sind, als sie in Wirklichkeit sind. In den letzten Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien um etwa 20 Prozent und für Gewerbeimmobilien um rund 16 Prozent gefallen, was die früheren Wertzuwächse wieder neutralisiert hat und die Unsicherheiten bei der Bewertung der Fondsanteile erhöht.

Kündigungs- und Verkaufsoptionen für Anleger

Anleger können ihre Fondsanteile nach einer Haltefrist von 24 Monaten und einer Rückgabefrist von 12 Monaten kündigen. Der endgültige Verkaufspreis wird jedoch erst nach der Abrechnung der Rückgabe festgelegt, sodass unklar bleibt, ob dieser Preis höher oder niedriger ausfallen wird als der aktuelle Börsenkurs. Wer weitere Verluste vermeiden möchte, könnte seine Anteile sofort verkaufen, müsste dann jedoch den meist niedrigeren Börsenpreis akzeptieren. Es bleibt ungewiss, ob der zukünftige Rückgabepreis den heute veröffentlichten Anteilspreis übersteigen wird.

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Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz