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Steuern sparen bei Vermietung an Familie – das sollten Sie beachten
Die Vermietung einer Immobilie an Angehörige oder Bekannte kann sich steuerlich lohnen – birgt aber auch erhebliche Risiken. Wer die Regeln des Finanzamts missachtet, verliert schnell den Anspruch auf Werbungskostenabzug. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die typischen Steuerfallen vermeiden und Ihre steuerlichen Vorteile sichern. Gleichzeitig lohnt es sich, nicht nur auf Immobilien, sondern auch auf die Optimierung Ihres Fondsdepots zu achten – hier bietet PROfinance attraktive Sonderkonditionen.
Steuervorteile bei der Vermietung an Angehörige und Bekannte
Vermieter dürfen zahlreiche Ausgaben rund um die Immobilie als Werbungskosten geltend machen – von Instandhaltung über Darlehenszinsen bis hin zu Abschreibungen. Übersteigen diese Kosten die Mieteinnahmen, können sie mit anderen Einkünften verrechnet werden und mindern so die Steuerlast. Voraussetzung ist ein Mietvertrag, der einem Fremdvergleich standhält – also den Bedingungen entspricht, die auch unter fremden Parteien üblich wären.
Typische Steuerfallen: Worauf das Finanzamt achtet
Besonders kritisch prüft das Finanzamt, wenn Kinder oder andere Angehörige als Mieter auftreten. Die Miete darf nicht aus dem Barunterhalt der Eltern bezahlt werden, sondern muss von eigenen Mitteln stammen. Eine Alternative: eine Schenkung an die Kinder, die diese dann in monatlichen Raten als Miete überweisen. Wichtig ist die regelmäßige, nachvollziehbare Zahlung. Auch bei Bekannten oder anderen Verwandten gilt: ohne klaren, schriftlichen Vertrag droht der Verlust steuerlicher Vorteile.
Mietnachlässe und Vergleichsmiete: Die 66-Prozent-Regel
Ein häufiger Fehler ist eine zu niedrige Miete. Akzeptiert wird ein Mietnachlass nur, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Liegt die Miete darunter, prüft das Finanzamt die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Zwischen 50 und 66 Prozent muss diese aktiv nachgewiesen werden. Bei weniger als 50 Prozent erfolgt eine Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil, was den Werbungskostenabzug massiv einschränkt. Regelmäßige Anpassungen an den örtlichen Mietspiegel sind daher Pflicht.
Spezialfall Ferienwohnungen: Gefahr der Liebhaberei
Auch Ferienwohnungen können steuerlich heikel sein. Dauerhafte Verluste akzeptiert das Finanzamt nur, wenn die Auslastung höchstens 25 Prozent unter dem lokalen Durchschnitt liegt. Andernfalls droht die Einstufung als Liebhaberei, und der Werbungskostenabzug entfällt. Oft werden Steuerbescheide „unter Vorbehalt“ erlassen – Vermieter sollten daher Einnahmen und Auslastung sorgfältig dokumentieren, um eine spätere Aberkennung der Steuerersparnis zu vermeiden.
Bezug zur Fondsbranche: Parallelen zu steueroptimierten Strategien
Auch in der Fondsbranche spielt Steueroptimierung eine große Rolle. Anleger achten verstärkt auf Fonds mit Teilfreistellungen, steuerfreundlichen Strukturen oder klarer Transparenz. Besonders gefragt sind Themenfonds in Bereichen wie Immobilien, Nachhaltigkeit oder Infrastruktur, da sie langfristig Potenzial bieten und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen können. Genau wie bei Immobilieninvestments gilt: Wer die steuerlichen Rahmenbedingungen kennt, kann sein Vermögen deutlich effizienter strukturieren.
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Fazit: Immobilien vermieten ohne steuerliche Stolperfallen
Die Vermietung an Angehörige oder Bekannte kann attraktive Steuervorteile bieten – aber nur, wenn Verträge sauber aufgesetzt und Mietpreise realistisch gestaltet sind. Wer die 66-Prozent-Regel einhält und klare Zahlungswege nutzt, vermeidet Konflikte mit dem Finanzamt. Ähnlich wie bei Fondsinvestments gilt: Mit Transparenz und Strategie sichern Sie sich langfristig den größten Nutzen.
Tipp: Mietvertrag professionell prüfen lassen
Nutzen Sie bei der Vermietung an Angehörige einen Mustervertrag oder lassen Sie Ihren Vertrag von einem Steuerberater prüfen. Schon kleine Formulierungsfehler können den steuerlichen Vorteil zunichtemachen. Auch regelmäßige Überprüfung der Vergleichsmiete schützt vor bösen Überraschungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Vermietung an Angehörige
Gilt die Werbungskostenregelung auch bei Vermietung an Kinder?
Ja, solange die Miete nicht aus dem Barunterhalt stammt und regelmäßige, marktgerechte Zahlungen erfolgen, können Werbungskosten geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn die Miete unter 66 Prozent der Vergleichsmiete liegt?
Dann prüft das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht. Unter 50 Prozent können Werbungskosten nur anteilig oder gar nicht abgezogen werden.
Kann ich neben Immobilien auch mein Depot steuerlich optimieren?
Ja – bei einem Wechsel zu PROfinance profitieren Sie von Rückvergütungen, Wegfall der Ausgabeaufschläge und einem kostenlosen digitalen Kundenportal, das volle Transparenz über Ihre Fondsanlagen schafft.