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Die Reform der Investmentbesteuerung – was Anleger wissen müssen und wie PROfinance Vorteile bietet
Seit dem 1. Januar 2018 gilt in Deutschland eine neue Logik der Fondsbesteuerung, die sowohl inländische als auch ausländische Fonds betrifft. Ziel ist es, Steuerschlupflöcher zu schließen und die Steuererhebung zu vereinfachen. Ein zentrales Element ist die Vorabpauschale, die sicherstellt, dass auch thesaurierende Fonds jährlich besteuert werden. Anleger profitieren dennoch von Vereinfachungen und steuerlichen Entlastungen, etwa durch Teilfreistellungen. Wer zusätzlich klug Kosten spart, kann trotz der neuen Steuerregeln mehr aus seinem Kapital machen – hier setzt PROfinance mit Sonderkonditionen an.
Vorabpauschale und Pauschalbesteuerung
Die Vorabpauschale basiert auf einem von der Bundesbank festgelegten Basiszins und dem Wert des Fonds. Sie ersetzt die frühere Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds. Die Steuerberechnung erfolgt automatisch über die Depotbank – Anleger müssen sich nicht selbst darum kümmern.
Automatische Steuerabführung
Ein Vorteil für Anleger: Die Depotbank übernimmt die Steuerabführung und leitet die Beträge direkt an das Finanzamt weiter. So entfallen Fehlerquellen in der Steuererklärung und der Verwaltungsaufwand sinkt deutlich.
Bestandsschutz für Altfonds
Vor der Reform galten Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden, als steuerfrei beim Verkauf. Mit der Reform entfällt dieser Schutz teilweise. Seit 2018 müssen auch Erträge aus solchen Altfonds versteuert werden. Ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Person schützt jedoch langjährige Anleger vor hohen Nachzahlungen. Gewinne bis Ende 2017 bleiben weiterhin steuerfrei.
Einfachere steuerliche Behandlung
Vor 2018 mussten Anleger unterscheiden, ob ihr Fonds ausschüttet oder thesauriert. Mit der Reform entfällt dies: Alle Fonds werden gleich besteuert, unabhängig von der Ausschüttungspolitik. Auch ausländische Fonds werden nun nach denselben Regeln wie inländische Fonds behandelt.
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag bei der Depotbank können Anleger Steuerzahlungen bis zum Freibetrag vermeiden. Das ist besonders für Kleinanleger wichtig, die keine unnötige Steuerlast tragen wollen.
Teilfreistellungen von Erträgen
Um bestimmte Fondsarten attraktiver zu machen, führte der Gesetzgeber Teilfreistellungen ein. Ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei:
- Aktienfonds: Mindestens 51 % Aktienanteil → 30 % steuerfrei
- Mischfonds: Mindestens 25 % Aktienanteil → 15 % steuerfrei
- Immobilienfonds: Schwerpunkt Deutschland → 60 % steuerfrei, Schwerpunkt Ausland → 80 % steuerfrei
Diese Vorteile greifen automatisch und machen insbesondere Aktien- und Immobilienfonds für Anleger steuerlich lohnender.
Bezug zur Fondsbranche: Steuerreform trifft auf Themenfonds
Die Investmentsteuerreform wirkt sich auch auf die Fondsbranche aus. Besonders bei Themenfonds mit hohem Aktienanteil – etwa im Bereich Technologie, Nachhaltigkeit oder Gesundheit – sind Teilfreistellungen ein Vorteil, da ein großer Teil der Erträge steuerfrei bleibt. Für Anleger bedeutet dies: Strategisch ausgewählte Themenfonds können Renditechancen eröffnen und zugleich steuerliche Vorteile sichern.
Ihr Depot clever optimieren – mit PROfinance
Auch wenn die Steuerregeln komplex sind, können Anleger ihre Gesamtkosten optimieren. Bei PROfinance erhalten Sie 100 % Rabatt auf Ausgabeaufschläge, bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovisionen und Zugang zu einem digitalen Kundenportal mit Depotübersicht und Bonusprogrammen. Ein Wechsel oder die Eröffnung eines Depots über PROfinance ist einfach, kostenfrei und steigert Ihre Nettorendite nachhaltig.
Fazit: Weniger Aufwand, mehr Klarheit
Die Reform der Fondsbesteuerung bringt für Anleger mehr Transparenz und Vereinfachung. Mit Vorabpauschale, Bestandsschutz und Teilfreistellungen werden Fonds steuerlich fairer und vergleichbarer. Wer zusätzlich auf Kostenvorteile achtet, kann trotz höherer Steuerdisziplin langfristig profitieren.
Tipp: Steuerliche Vorteile gezielt nutzen
Nutzen Sie aktiv Ihren Freistellungsauftrag und achten Sie bei der Fondsauswahl auf Teilfreistellungen. Gerade bei Aktien- und Immobilienfonds lassen sich so erhebliche Steuerersparnisse erzielen. In Kombination mit kostenoptimierten Depots steigern Sie Ihre Rendite deutlich.
FAQs – Häufige Fragen zur Investmentbesteuerung
1. Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf Fonds, die thesaurieren. Sie basiert auf einem Basiszins und wird automatisch von der Depotbank ans Finanzamt abgeführt.
2. Gelten Teilfreistellungen automatisch?
Ja. Je nach Fondsart (Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds) wird ein bestimmter Anteil der Erträge automatisch steuerfrei gestellt. Anleger müssen nichts beantragen.
3. Wie kann ich trotz neuer Steuern mehr Rendite erzielen?
Durch einen Wechsel zu PROfinance sparen Sie Ausgabeaufschläge, erhalten Rückvergütungen auf Bestandsprovisionen und profitieren von einem klaren Depotüberblick – so gleichen Sie steuerliche Belastungen durch Kostenvorteile aus.