Steuern auf Erträge im ebase Depot? So optimieren Anleger Steuerlast & Fondskosten zugleich

Beitragsbild des FNZ-/ebase-Blogs – Tipps zur App-Nutzung, digitalen Depotverwaltung, Fondstransaktionen und Sicherheitsaspekten für ebase-Kunden bei PROfinance
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Was ist die Abgeltungsteuer und wen betrifft sie – und wie können Anleger zusätzlich Depotkosten sparen?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Kapitalertragsteuer, die in Deutschland auf Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren erhoben wird. Sie wurde 2009 eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und einheitlich zu gestalten. Anleger mit einem ebase-Depot bei der FNZ Bank profitieren von einer automatischen Abführung der Steuer. Wer sein Depot über einen Fondsvermittler betreuen lässt, kann oft zusätzlich von besseren Konditionen und niedrigeren Kosten profitieren.

Wer muss die Abgeltungsteuer zahlen?

Die Abgeltungsteuer betrifft alle Anleger mit steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Dazu zählen:

  • Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren
  • Personen mit einem ebase-Depot bei der FNZ Bank, die in Deutschland steuerpflichtig sind
  • Anleger ohne Freistellungsauftrag oder ausreichende Steuerfreibeträge

Die FNZ Bank führt die Steuer automatisch an das Finanzamt ab, sodass keine separate Versteuerung notwendig ist.

Freistellungsauftrag & Sparer-Pauschbetrag: So sparen Sie Steuern

Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger ihre Kapitalerträge bis zum Höchstbetrag des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei stellen:

  • Einzelpersonen: 1.000 Euro steuerfrei (bis 2023: 801 Euro)
  • Ehepaare/Lebenspartner: 2.000 Euro steuerfrei (bis 2023: 1.602 Euro)

Ohne Freistellungsauftrag zieht die FNZ Bank die Steuer ab dem ersten Euro automatisch ein.

Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag bei der FNZ Bank?

Die Einrichtung ist einfach und flexibel:

  • Online über das FNZ Online-Banking oder per Formular
  • Freistellungsbetrag flexibel anpassbar – z. B. auf mehrere Banken aufteilbar
  • Jährliche Aktualisierung oder Neuerteilung möglich

Falls zu viel Abgeltungsteuer abgeführt wurde, kann diese über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.

Wie und wann zieht die FNZ Bank die Abgeltungsteuer ab?

Die Steuer wird direkt bei der Kapitalertragsgutschrift einbehalten:

  • Abgeltungsteuer: 25 % auf Kapitalerträge
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungsteuer
  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern & Baden-Württemberg) oder 9 % in anderen Bundesländern

Beispiel: Eine Dividendenausschüttung von 1.000 Euro führt zu einem Steuerabzug von 263,75 Euro. Anleger erhalten netto 736,25 Euro.

Jahressteuerbescheinigung: Kapitalerträge korrekt angeben

Die FNZ Bank stellt jährlich eine Jahressteuerbescheinigung bereit – wichtig für die Steuererklärung:

  • Gesamthöhe der Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
  • Abgeführte Steuern (Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer)
  • Verlustverrechnungstöpfe und deren Übertragungsmöglichkeiten

Die Bescheinigung ist meist ab März/April im Online-Postkorb der FNZ Bank abrufbar.

Sonderfall: Abgeltungsteuer für Steuerausländer

Für Anleger ohne Wohnsitz in Deutschland gelten besondere Regeln:

  • Keine automatische Abgeltungsteuer durch die FNZ Bank
  • Kapitalerträge werden brutto für netto ausgezahlt
  • Besteuerung erfolgt im Ansässigkeitsstaat des Anlegers

Steuerausländer sollten sich über die steuerlichen Pflichten im Wohnsitzland informieren.

Vorteile & Nachteile im Überblick

Wer ein Depot nutzt oder plant, sollte sowohl die Vorteile als auch mögliche Einschränkungen im Blick haben – viele davon lassen sich durch einen passenden Vermittler wie PROfinance gezielt ausgleichen:

Vorteile des ebase-Depots:

  • Breites Fondsangebot und Zugang zu renommierten Fondsgesellschaften
  • Flexibler Kauf, Verkauf & Auszahlung – auch für Einmalanlagen und Sparpläne
  • Hohe Sicherheitsstandards dank gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung

Nachteile & Alternativen:

  • Gebühren & Ausgabeaufschläge, wenn kein Vermittler mit Sonderkonditionen genutzt wird
  • Teilweise eingeschränkte Online-Funktionalität – mit PROfinance einfach per digitaler App
  • Kundenservice ausbaufähig – bei PROfinance direkter und persönlicher Support

ebase‑Depot bei der FNZ Bank clever optimieren – mit dem Fondsvermittler PROfinance

Wenn Sie ein Depot bei der FNZ Bank führen, können Sie dieses ganz einfach über einen kostenfreien Betreuerwechsel zu PROfinance betreuen lassen. Ihr Depot bleibt bestehen – Sie behalten Ihre Zugangsdaten und gewohnten Funktionen, profitieren aber zusätzlich von Sonderkonditionen und unserem digitalen Kundenportal.

Bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovision
Keine Ausgabeaufschläge – volle Transparenz
Depot bleibt bestehen – nur der Betreuer ändert sich
Digitales Kundenportal & Web‑App für Depot‑Übersicht & Verwaltung
Treueprämie ab 10.000 € Depotvolumen
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Der Wechsel ist einfach, schnell und kostenfrei – Sonderkonditionen gelten auch für neue ebase‑Depots mit Fondsübertrag, falls Ihr Depot noch bei einer anderen Bank lagert.

Tipp zur steuerlichen Optimierung Ihres Depots

Nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile: Richten Sie einen Freistellungsauftrag ein, prüfen Sie regelmäßig Ihre Jahressteuerbescheinigung und beachten Sie die Verlustverrechnungstöpfe. Wer zudem über Fondsvermittler wie PROfinance wechselt, kann langfristig Kosten sparen und von Rückvergütungen profitieren.

Fazit: Steuerlast senken, Rendite steigern

Die Abgeltungsteuer beeinflusst direkt die Nettorendite. Wer alle Steuervorteile ausschöpft und sein Depot optimal verwaltet, kann langfristig höhere Erträge erzielen und unnötige Steuerabzüge vermeiden.

FAQs – Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer beim ebase-Depot

1. Wie hoch ist die Abgeltungsteuer in Deutschland?
25 % auf Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

2. Muss ich die Abgeltungsteuer selbst ans Finanzamt abführen?
Nein, die FNZ Bank führt die Steuer automatisch ab. Nur wer zu viel gezahlt hat, sollte dies über die Steuererklärung zurückfordern.

3. Kann ich bei der Abgeltungsteuer durch einen Vermittler wie PROfinance sparen?
Direkt auf die Abgeltungsteuer hat ein Vermittler keinen Einfluss, aber über PROfinance können Anleger Ausgabeaufschläge und andere Depotkosten reduzieren.

Headerbild der FNZ-/ebase-Seite – bestehendes Depot behalten und mit PROfinance von Rückvergütung, 0 % Ausgabeaufschlag und günstigen Fondskonditionen profitieren

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Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz