comdirect Freistellungsauftrag: online einrichten, ändern und Freibeträge richtig nutzen

Wie Sie den Sparer-Pauschbetrag bei comdirect erfassen, Kapitalerträge freistellen und schriftliche Zusatzkosten vermeiden

Ein Freistellungsauftrag bei comdirect ist wichtig, wenn Sie Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Wertpapierverkäufen nicht unnötig vom automatischen Steuerabzug erfassen lassen möchten. Ohne passenden Freistellungsauftrag führt die Bank auf steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich Kapitalertragsteuer ab – auch dann, wenn Ihr persönlicher Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Viele Anleger stellen sich deshalb ganz praktische Fragen: „Was ist ein Freistellungsauftrag?“, „Wo finde ich das Formular der comdirect?“, „Kann ich den Freistellungsauftrag online einrichten?“, „Wie ändere ich meinen Freistellungsauftrag?“ oder „Was gilt für Kinder, Ehepartner und rückwirkende Änderungen?“. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte ausführlich und zeigt, wie Sie den Freistellungsauftrag bei comdirect richtig einordnen.

Wichtig ist dabei: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann sich durch gesetzliche Änderungen verändern. Für individuelle Fragen sollte eine steuerlich qualifizierte Stelle einbezogen werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist ein Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Erträge aus Investmentfonds und Gewinne aus Wertpapierverkäufen.

Ohne Freistellungsauftrag wird die Kapitalertragsteuer grundsätzlich automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Mit einem wirksamen Freistellungsauftrag nutzt die Bank dagegen Ihren verfügbaren Freibetrag, bevor Steuer einbehalten wird.

Typische Kapitalerträge, für die ein Freistellungsauftrag relevant sein kann, sind:

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld oder anderen verzinslichen Anlagen
  • Dividenden aus Aktien
  • Ausschüttungen aus Fonds oder ETFs
  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
  • steuerlich relevante Fondserträge, etwa im Zusammenhang mit Investmentfonds

Damit ist der Freistellungsauftrag kein separates Anlageprodukt, sondern ein steuerlicher Verwaltungsauftrag. Er sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zur Höhe des erteilten Freistellungsbetrags nicht sofort mit Kapitalertragsteuer belastet werden.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag für Kapitalerträge. Für Ledige beträgt er 1.000 Euro. Zusammenveranlagten Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern steht bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag ein Höchstbetrag von 2.000 Euro zu.

Diese Beträge gelten nicht automatisch bei einer einzelnen Bank in voller Höhe. Sie müssen der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Außerdem können Sie den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen, wenn Sie Kapitalerträge bei unterschiedlichen Banken, Brokern oder Depotstellen erzielen.

Personenkreis Maximaler Sparer-Pauschbetrag Hinweis
Ledige / einzeln veranlagte Personen 1.000 Euro Der Betrag kann auf eine oder mehrere Banken verteilt werden.
Zusammenveranlagte Ehepartner / Lebenspartner 2.000 Euro Der gemeinsame Freistellungsauftrag setzt die entsprechenden Voraussetzungen voraus.
Minderjährige 1.000 Euro Der Freistellungsauftrag läuft auf den Namen des Kindes als Gläubiger der Kapitalerträge.

Wichtig ist die Summe aller Freistellungsaufträge. Wer bei mehreren Banken Freistellungsaufträge einrichtet, darf insgesamt nicht mehr als den jeweils zulässigen Höchstbetrag freistellen lassen.

Warum ist ein Freistellungsauftrag bei comdirect wichtig?

Ein Freistellungsauftrag ist besonders wichtig, wenn Sie bei comdirect ein Depot, Tagesgeld, Anlagekonto oder andere kapitalertragsteuerlich relevante Produkte nutzen. Kapitalerträge können nicht nur aus Zinsen entstehen, sondern auch aus Wertpapieren, Fonds, ETFs oder Dividenden.

Ohne Freistellungsauftrag werden Kapitalerträge grundsätzlich ab dem ersten Euro besteuert. Das kann dazu führen, dass Steuer abgeführt wird, obwohl Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag noch gar nicht ausgeschöpft haben. Zwar kann eine spätere Korrektur über die Einkommensteuererklärung möglich sein, einfacher ist aber die rechtzeitige Einrichtung des Freistellungsauftrags.

Ein Freistellungsauftrag hilft insbesondere bei:

  • Dividendenzahlungen aus Aktien
  • Fondsausschüttungen und ETF-Ausschüttungen
  • Zinserträgen aus Anlagekonten
  • Veräußerungsgewinnen aus Wertpapierverkäufen
  • steuerlichen Erträgen aus Investmentfonds

Gerade Anleger mit Depot sollten den Freistellungsauftrag nicht vergessen. Denn auch wenn die jährlichen Erträge zunächst niedrig erscheinen, können Dividenden, Ausschüttungen oder realisierte Gewinne schnell steuerlich relevant werden.

Wo finde ich Informationen zum Freistellungsauftrag bei comdirect?

comdirect stellt Informationen zum Freistellungsauftrag im Hilfe- und FAQ-Bereich sowie im Formularbereich bereit. Die Online-Einrichtung erfolgt im Persönlichen Bereich des Kundenlogins. Zusätzlich gibt es ein PDF-Formular für schriftliche Aufträge.

Die wichtigsten Anlaufstellen sind der FAQ-Bereich zum Freistellungsauftrag und der Formularbereich. Dort finden Sie sowohl die Erläuterungen zur Online-Erfassung als auch die Unterlagen für schriftliche Aufträge.

Wichtige Links sind:

Für die Praxis ist besonders wichtig: comdirect weist darauf hin, dass Sie den Freistellungsauftrag online kostenlos, schnell und einfach im Persönlichen Bereich sehen, erfassen oder ändern können. Für schriftlich erteilte Aufträge kann dagegen ein zusätzliches Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet werden.

Kann ich den Freistellungsauftrag bei comdirect online einrichten?

Ja. Bei comdirect können Sie Ihren Freistellungsauftrag online einrichten, einsehen oder ändern. Der Weg führt laut comdirect über den Persönlichen Bereich und dort über die Steuerübersicht.

Der Online-Weg ist in der Regel der sinnvollste Weg, weil er schneller und kostengünstiger ist als ein schriftlicher Auftrag. Außerdem können Sie bestehende Angaben direkt prüfen und anpassen.

Der Weg lautet:

  • Einloggen in den Persönlichen Bereich
  • Menüpunkt Verwaltung öffnen
  • Steuerübersicht auswählen
  • Angaben zum Freistellungsauftrag aufrufen
  • Freistellungsauftrag erfassen, ändern oder prüfen

Damit ist der Freistellungsauftrag kein komplizierter Papierprozess. Wer bereits comdirect Kunde ist, sollte den Online-Weg nutzen, sofern keine besonderen Gründe für ein schriftliches Formular bestehen.

Wie richte ich den Freistellungsauftrag bei comdirect Schritt für Schritt ein?

Die Online-Einrichtung ist grundsätzlich logisch aufgebaut. Dennoch sollte der Auftrag sorgfältig geprüft werden, weil falsche Beträge oder unvollständige Steuerdaten später zu unnötigen Steuerabzügen oder Korrekturen führen können.

Vor der Einrichtung sollten Sie wissen, ob Sie den gesamten Sparer-Pauschbetrag bei comdirect nutzen möchten oder ob Sie den Betrag auf mehrere Banken verteilen. Wer zum Beispiel auch bei einer anderen Bank Tagesgeld oder ein Depot führt, kann den Freibetrag aufteilen.

Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Einloggen in den Persönlichen Bereich von comdirect
  2. unter Verwaltung die Steuerübersicht öffnen
  3. den Bereich Angaben zum Freistellungsauftrag auswählen
  4. persönliche Daten und steuerliche Angaben prüfen
  5. gewünschten Freistellungsbetrag festlegen
  6. gegebenenfalls Veranlagungsart auswählen
  7. Gültigkeit des Freistellungsauftrags festlegen
  8. Auftrag prüfen und über das vorgesehene Freigabeverfahren bestätigen

Nach erfolgreicher Einrichtung gilt der Freistellungsauftrag für die Kapitalerträge bei comdirect. Er gilt nicht nur für ein einzelnes Konto oder Depot, sondern grundsätzlich für die Kundenverbindung bei diesem Institut.

Welche Angaben brauche ich für den Freistellungsauftrag?

Für den Freistellungsauftrag sind bestimmte persönliche und steuerliche Angaben erforderlich. Besonders wichtig ist die Steuer-Identifikationsnummer. Ohne diese Angabe kann ein Freistellungsauftrag in der Regel nicht wirksam verarbeitet werden.

Zusätzlich müssen Sie den gewünschten Freistellungsbetrag angeben. Dieser Betrag sollte zur voraussichtlichen Höhe Ihrer Kapitalerträge bei comdirect passen. Wer den gesamten Freibetrag bei comdirect nutzen möchte, kann den Höchstbetrag erfassen. Wer mehrere Banken nutzt, sollte den Betrag entsprechend aufteilen.

Typische Angaben sind:

  • Name und persönliche Daten des Antragstellers
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • gewünschter Freistellungsbetrag
  • Veranlagungsart, etwa Einzel- oder gemeinsamer Freistellungsauftrag
  • Gültigkeitsdauer des Auftrags
  • bei gemeinsamen Aufträgen zusätzlich Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner

Diese Angaben sollten sorgfältig geprüft werden. Besonders bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen sind die persönlichen Daten beider Personen und die steuerlichen Voraussetzungen wichtig.

Was gilt bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag?

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist für zusammenveranlagte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner relevant. In diesem Fall kann ein gemeinsamer Höchstbetrag von 2.000 Euro genutzt werden.

Im Jahr der Heirat kann laut comdirect bereits für das gesamte Kalenderjahr ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden. Bei Scheidung sollte comdirect informiert werden, damit ein gemeinsamer Freistellungsauftrag rückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres befristet werden kann.

Wichtig bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen:

  • Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro
  • die Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung müssen vorliegen
  • im Jahr der Heirat kann der gemeinsame Auftrag für das ganze Kalenderjahr möglich sein
  • bei Scheidung sollte comdirect informiert werden
  • ein gemeinsamer Freistellungsauftrag kann nicht beliebig wie zwei Einzelaufträge behandelt werden

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag kann praktisch sein, sollte aber bewusst eingerichtet werden. Wer mehrere Banken nutzt, muss auch bei Ehepartnern darauf achten, dass die Summe aller erteilten Aufträge den Höchstbetrag nicht überschreitet.

Wie ändere ich meinen Freistellungsauftrag bei comdirect?

Die Änderung eines Freistellungsauftrags ist bei comdirect online möglich. Der Weg entspricht im Wesentlichen der Einrichtung: Sie loggen sich in den Persönlichen Bereich ein und gehen über Verwaltung und Steuerübersicht zu den Angaben zum Freistellungsauftrag.

Eine Änderung kann sinnvoll sein, wenn sich Ihre Kapitalerträge verlagern. Das passiert zum Beispiel, wenn Sie ein neues Depot eröffnen, Tagesgeld bei einer anderen Bank nutzen oder Kapitalerträge künftig stärker bei comdirect anfallen.

Eine Änderung kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • neuem Depot oder zusätzlichem Konto
  • Depotwechsel oder Kontoschließung
  • höheren erwarteten Dividenden oder Ausschüttungen
  • Verkauf von Wertpapieren mit voraussichtlichen Kursgewinnen
  • Änderung der Veranlagung, etwa nach Heirat oder Trennung

Wichtig ist, die Änderung nicht nur bei comdirect isoliert zu betrachten. Wenn Sie den Betrag bei comdirect erhöhen, sollten Sie prüfen, ob bei anderen Banken Freistellungsaufträge reduziert werden müssen.

Wie ändere ich die Veranlagung beim Freistellungsauftrag?

Die Änderung der Veranlagung ist ein besonderer Fall. Dabei geht es zum Beispiel darum, von einem gemeinsamen Freistellungsauftrag auf einen Einzel-Freistellungsauftrag zu wechseln oder umgekehrt. Solche Änderungen sollten besonders sorgfältig vorgenommen werden.

Laut comdirect kann bei der Änderung eines gemeinsamen Freistellungsauftrags in einen Einzel-Freistellungsauftrag unter Umständen ein Formular erforderlich sein, wenn die Änderung nicht vollständig online möglich ist. Die Online-Funktion findet sich im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Steuerübersicht > Angaben zum Freistellungsauftrag.

Zu beachten sind insbesondere:

  • bei Wechsel von gemeinsam auf einzeln muss der neue Betrag zur bisherigen Inanspruchnahme passen
  • eine Hinterlegung kann eingeschränkt sein, wenn der neue Einzelauftrag zu niedrig wäre
  • für das laufende Jahr können besondere Befristungen erforderlich sein
  • bei Heirat oder Scheidung gelten besondere Hinweise
  • schriftliche Formulare können erforderlich sein, wenn der Online-Weg nicht ausreicht

Gerade bei Veranlagungsänderungen sollten Anleger nicht einfach irgendeinen Betrag eintragen, sondern die bisherigen Kapitalerträge und bereits genutzten Freistellungsbeträge berücksichtigen.

Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen?

Ein Freistellungsauftrag kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend für das vorangegangene Steuerjahr berücksichtigt werden. Laut comdirect ist die Erteilung des Freistellungsauftrags für das vorangegangene Steuerjahr bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich.

Nach diesem Datum ist eine rückwirkende Freistellung von Kapitalerträgen nicht mehr zulässig. Bereits abgeführte Steuern können dann nur noch über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Jahressteuerbescheinigung.

Die wichtigsten Punkte zur rückwirkenden Erteilung:

  • rückwirkend für das vorangegangene Steuerjahr nur bis 31. Januar des Folgejahres möglich
  • nach Ablauf dieser Frist keine rückwirkende Freistellung mehr über die Bank
  • bereits abgeführte Steuer kann dann nur über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden
  • die Jahressteuerbescheinigung dient als Nachweisgrundlage

Für die Praxis heißt das: Der Freistellungsauftrag sollte nicht erst nach Jahresende geprüft werden. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet unnötige Steuerabzüge und nachträglichen Aufwand.

Was gilt für Minderjährige und Junior-Konten bei comdirect?

Auch Minderjährige können Kapitalerträge erzielen, etwa über ein Junior Depot, Junior Konto oder andere auf den Namen des Kindes geführte Anlagen. Für Minderjährige kann ebenfalls ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden.

Als gesetzlicher Vertreter können Eltern den Freistellungsauftrag für ihr Kind online erteilen. Laut comdirect erfolgt dies ebenfalls im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Steuerübersicht > Angaben zum Freistellungsauftrag. Für schriftlich erteilte Aufträge kann ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet werden.

Wichtige Punkte bei Minderjährigen:

  • jeder Minderjährige kann Kapitalerträge bis 1.000 Euro freistellen lassen
  • der Auftrag läuft auf den Namen des Kindes als Gläubiger der Kapitalerträge
  • gesetzliche Vertreter können den Auftrag online erteilen
  • bei mehreren comdirect Kundenverbindungen des Kindes gilt ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung automatisch für alle Kundenverbindungen

Gerade bei Kinderdepots sollte der Freistellungsauftrag nicht vergessen werden. Dividenden, Ausschüttungen oder realisierte Gewinne können auch bei Minderjährigen steuerlich relevant sein.

Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?

Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, führt die Bank auf Kapitalerträge grundsätzlich Kapitalertragsteuer ab. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Steuerabzug erfolgt dann auch dann, wenn der Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Das bedeutet nicht zwingend, dass die Steuer endgültig zu hoch bleibt. Zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer kann unter Umständen über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dennoch ist der Freistellungsauftrag der einfachere Weg, weil die Bank den Freibetrag direkt berücksichtigen kann.

Ohne Freistellungsauftrag kann Folgendes passieren:

  • Kapitalertragsteuer wird ab dem ersten Euro einbehalten
  • Freistellungsbetrag wird nicht automatisch genutzt
  • Steuerkorrektur ist nur über die Einkommensteuererklärung möglich
  • zusätzlicher Aufwand durch Jahressteuerbescheinigung und Steuererklärung entsteht

Ein fehlender Freistellungsauftrag ist also kein technisches Problem des Depots, sondern kann zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen. Deshalb sollte er bei jeder neuen Bankverbindung geprüft werden.

PROfinance-Hinweis: Freistellungsauftrag und Fondskosten gemeinsam prüfen

Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag nicht automatisch besteuert werden. Er beeinflusst jedoch nicht die Kostenstruktur Ihrer Fondsanlage. Gerade bei Fonds und Fondssparplänen können Ausgabeaufschläge, laufende Kosten und Bestandsprovisionen langfristig einen erheblichen Unterschied machen.

PROfinance kann für Selbstentscheider interessant sein, die ihr comdirect Depot für Fondsanlagen nutzen und dabei auf bessere Konditionen achten möchten. Der Freistellungsauftrag ist dabei ein steuerlicher Verwaltungsbaustein, während PROfinance bei der Konditionsstruktur von Fonds ansetzt.

Je nach Fonds und Depotkonstellation können folgende Vorteile relevant sein:

  • 0 % Ausgabeaufschlag bei vielen Fonds
  • Fonds-Cashback auf Bestandsprovisionen
  • Treueprämie für langfristige Fondsbestände
  • Bonusprogramm je nach Fondsbestand
  • Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel, sofern möglich
  • Selbstentscheider-Modell ohne Anlageberatung

Gerade wenn Sie ohnehin Ihre Steuer- und Depotdaten prüfen, kann es sinnvoll sein, gleichzeitig die Fondskonditionen zu kontrollieren. Steuerfreibeträge und niedrige Fondskosten wirken an unterschiedlichen Stellen, können aber beide zur besseren Nettostruktur Ihres Depots beitragen.

Fazit: comdirect Freistellungsauftrag rechtzeitig online einrichten und regelmäßig prüfen

Der comdirect Freistellungsauftrag ist ein wichtiger Baustein für Anleger, die Kapitalerträge effizient verwalten möchten. Er sorgt dafür, dass Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht automatisch mit Kapitalertragsteuer belastet werden.

Besonders praktisch ist, dass comdirect die Einrichtung, Änderung und Einsicht online im Persönlichen Bereich ermöglicht. Der Weg führt über Verwaltung > Steuerübersicht > Angaben zum Freistellungsauftrag. Schriftliche Aufträge sind zwar möglich, können aber ein zusätzliches Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis auslösen.

Unterm Strich gilt: Ein korrekt eingerichteter Freistellungsauftrag vermeidet unnötige Steuerabzüge und reduziert Verwaltungsaufwand. In Kombination mit einer guten Konditionsstruktur bei Fonds entsteht eine deutlich bessere Grundlage für die langfristige Depotnutzung.

FAQ: comdirect Freistellungsauftrag ausführlich erklärt

Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Dazu zählen Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Kapitalertragsteuer grundsätzlich ab dem ersten Euro ab.

Wo finde ich den Freistellungsauftrag bei comdirect?
Sie finden den Freistellungsauftrag im Persönlichen Bereich von comdirect. Der Weg lautet: Verwaltung > Steuerübersicht > Angaben zum Freistellungsauftrag. Dort können Sie den Auftrag einsehen, neu erfassen oder ändern.

Kann ich den Freistellungsauftrag online einrichten?
Ja. Die Online-Einrichtung ist bei comdirect kostenlos, schnell und einfach möglich. Schriftlich erteilte Aufträge können dagegen ein zusätzliches Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis auslösen.

Wie ändere ich meinen Freistellungsauftrag?
Die Änderung erfolgt ebenfalls online im Persönlichen Bereich über die Steuerübersicht. Sie können dort den Betrag, die Gültigkeit und weitere Angaben prüfen und anpassen.

Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen?
Für das vorangegangene Steuerjahr ist dies laut comdirect bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich. Danach kann eine Korrektur nur noch über die Einkommensteuererklärung erfolgen.

Können Minderjährige einen Freistellungsauftrag haben?
Ja. Auch Minderjährige können einen eigenen Freistellungsauftrag haben. Gesetzliche Vertreter können diesen für das Kind online einrichten.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Kapitalertragsteuer grundsätzlich ab dem ersten Euro ab. Eine spätere Rückholung ist dann nur über die Steuererklärung möglich.

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